Schwangerenvorsorge und Mutterpass

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Alle Schwangeren können regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen – anfangs monatlich, später zweiwöchentlich. Dazu gehören unter anderem körperliche Untersuchungen wie das Abtasten des Bauches und regelmäßige Blutabnahmen. Die Ergebnisse werden im dokumentiert.

Jede Schwangere erhält einen . Er unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Hebammen dabei, den Verlauf der Schwangerschaft zu beurteilen. Darin werden wichtige Daten für die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Frau festgehalten. Zudem enthält der Informationen, die für die Geburt und in einem Notfall bedeutsam sind. Daher wird geraten, ihn immer bei sich zu tragen. Der ist das persönliche Dokument der Schwangeren. Sie allein entscheidet darüber, wer ihn einsehen darf.

Es gibt den in Papierform und als E-Mutterpass – dann als Teil der elektronischen Patientenakte. Beide Formen enthalten dieselben Informationen. Die Schwangere kann wählen, welche ihr lieber ist.

Es ist wichtig, den auch nach der Geburt aufzuheben – auf Papier oder in der elektronischen Patientenakte. Denn die Informationen sind für weitere Schwangerschaften wichtig.

Dieser Text gibt einen Überblick über die Inhalte des Mutterpasses. Ein Muster kann auf der Seite des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) heruntergeladen werden.

Grafik: Der Mutterpass

Wie häufig werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten?

In den ersten Monaten können gesetzlich versicherte Schwangere alle vier Wochen zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird sie alle zwei Wochen angeboten. Alle Untersuchungen sind freiwillig. Bei bestimmten Risikofaktoren oder gesundheitlichen Problemen sind auch häufigere Untersuchungen möglich.

Fast alle Vorsorgeuntersuchungen können sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Hebammen durchführen. Ausnahmen sind die Ultraschalluntersuchungen sowie die Blutuntersuchung auf den des Kindes – diese können nur Ärztinnen und Ärzte anbieten. Zur normalen Schwangerenvorsorge gehören in Deutschland drei Ultraschalluntersuchungen: um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche.

Erhebung der Krankheitsgeschichte (Anamnese)

Besonders bei der Erstuntersuchung fragt die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme ausführlich nach

  • bestehenden oder früheren Krankheiten,
  • sonstigen Beschwerden,
  • Erkrankungen von Angehörigen,
  • besonderen körperlichen, psychischen oder sozialen Belastungen, etwa am Arbeitsplatz oder in der Familie,
  • der Einnahme von Medikamenten sowie
  • dem Lebensstil (zum Beispiel dem Konsum von Alkohol oder Tabak).

Zudem wird erfragt, wie frühere Schwangerschaften und Geburten verliefen – zum Beispiel, ob die Kinder auf natürlichem Wege oder per zur Welt kamen oder ob es bereits Fehlgeburten gab.

Errechneter Geburtstermin

Der voraussichtliche Geburtstermin wird im eingetragen. Er errechnet sich

  • entweder auf Basis der letzten Menstruation
  • oder – falls bekannt – aus dem Datum der Zeugung.

Bei der ersten lassen sich die Schwangerschaftswoche und damit auch der Geburtstermin genauer eingrenzen. Bei Bedarf wird der Termin im dann angepasst.

Körperliche Untersuchung

Zu jeder Vorsorgeuntersuchung gehören

  • die Messung des Blutdrucks,
  • die Gewichtskontrolle,
  • das Abtasten der Bauchdecke, um den Stand der Gebärmutter festzustellen,
  • das Abhören der Herztöne des Ungeborenen und die
  • Feststellung der Lage des Kindes.

Auch körperliche Veränderungen wie Wassereinlagerungen (Ödeme) oder Krampfadern werden bei Bedarf untersucht.

Bei der Erstuntersuchung findet zudem eine gynäkologische Untersuchung über die Vagina statt. Bei den folgenden Untersuchungen ist sie nur noch bei bestimmten Beschwerden notwendig.

Laboruntersuchungen

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird eine Urinprobe auf Eiweiß und Zucker untersucht, um zu prüfen, ob es Hinweise auf Störungen des Stoffwechsels oder eine Nierenerkrankung gibt.

Bei der Erstuntersuchung wird im Urin außerdem nach Chlamydien gesucht. Das sind sexuell übertragbare Krankheitserreger, die Auswirkungen auf die Schwangerschaft und das Kind haben können.

Bei einer der ersten Vorsorgeuntersuchungen wird Blut für folgende Labortests abgenommen:

  • Bestimmung der Blutgruppe und des der Schwangeren.
  • Antikörper-Suchtest: Dabei wird geprüft, ob das Blut der Schwangeren enthält, die sich gegen das Blut des Ungeborenen richten. Diese Untersuchung wird zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche wiederholt.
  • Test, ob ein Schutz gegen Röteln vorliegt, falls dieser nicht bereits bekannt ist – etwa weil die Schwangere gegen Röteln geimpft ist.
  • Test auf Syphilis: Es wird nur die Durchführung, nicht das Ergebnis dokumentiert.
  • Bestimmung des Hämoglobin-Wertes. Diese Untersuchung findet ab dem 6. Monat bei jeder Vorsorgeuntersuchung statt.
  • Zudem wird ein Bluttest auf HIV angeboten. Auch hier wird nur die Durchführung, nicht aber das Ergebnis im festgehalten.

Ein Bluttest zur Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors ist ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich, wenn die Schwangere rhesus-negativ ist und nur ein Kind erwartet. Der zeigt an, ob sich das Blut von Mutter und Kind verträgt, wenn es bei der Geburt vermischt wird – zum Beispiel durch Verletzungen der oder der Nabelschnur.

In der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche kann jede Schwangere, die keinen Diabetes mellitus hat, einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes machen. Für den Vortest trinkt man ein Glas Wasser mit Traubenzucker. Anschließend wird etwas Blut aus einer Armvene abgenommen und die Höhe des Blutzuckers bestimmt. Wird ein erhöhter Wert gefunden, schließt sich ein zweiter Test an.

Ab der 32. Schwangerschaftswoche wird ein Test auf Hepatitis B angeboten.

Tests auf Infektionen wie Toxoplasmose, Zytomegalie, Listeriose und Streptokokken kommen infrage, wenn der Verdacht besteht, dass die Schwangere sich angesteckt hat. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten. Ansonsten muss man diese Tests als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlen. Manche Arztpraxen empfehlen diese Tests auch, wenn kein Verdacht auf eine Ansteckung besteht. Dann ist es sinnvoll, genau nachzufragen, worin ihr Nutzen liegt.

Ultraschalluntersuchungen

Jeder Schwangeren werden drei Ultraschalluntersuchungen angeboten:

  • in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Die Ultraschalluntersuchungen dienen vor allem dazu, das Alter des Kindes zu bestimmen und zu schauen, wie es sich entwickelt. Während der Untersuchungen prüft die Frauenärztin oder der Frauenarzt die Lage des Mutterkuchens () und die Menge des Fruchtwassers. Sie oder er hört die Herztöne des Kindes ab und misst die Größe. Auch das Geschlecht kann im Ultraschall bestimmt werden.

Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.

Weitere Beratungsthemen

Schwangeren werden Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten empfohlen. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme berät dazu.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen können jederzeit weitere Fragen besprochen werden, die für die Schwangere wichtig sind. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme spricht normalerweise folgende Themen an:

  • Ernährung: zum Beispiel die ausreichende Versorgung mit Jod.
  • Genussmittel: zum Beispiel, welche Folgen Alkohol und Rauchen für das Kind haben können und was hilft, auf beides zu verzichten.
  • Einnahme von Medikamenten: Es ist wichtig, diese immer mit der Ärztin oder dem Arzt abzuklären.
  • Geburtsvorbereitung: zum Beispiel Schwangerschaftsgymnastik und Geburtsvorbereitungskurse.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen: Dazu zählt beispielsweise die Früherkennung auf Gebärmutterhalskrebs.
  • Mundgesundheit: Für Schwangere ist es besonders wichtig, Zähne und Zahnfleisch zu pflegen.

Viele Fragen, die sich in der Schwangerschaft stellen, drehen sich nicht in erster Linie um die Gesundheit. Schwangere sowie ihre Partner oder Partnerinnen haben jederzeit die Möglichkeit, sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle zu wenden. Dort können beispielsweise finanzielle oder rechtliche Fragen besprochen werden, aber auch alle anderen Sorgen und Probleme, die im Rahmen der Schwangerschaft entstehen können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert, was mögliche Themen der Beratung sind, und bietet eine Beratungsstellensuche.

Die Vorsorgeuntersuchungen Woche für Woche

Eine Übersicht in Tabellenform findet sich außerdem hier: Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft (PDF)

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Mutterschaftsrichtlinien (Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung). 2022.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 14. Dezember 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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