Schwangerenvorsorge und Mutterpass
Alle Schwangeren können regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen – anfangs monatlich, später zweiwöchentlich. Dazu gehören unter anderem körperliche Untersuchungen wie das Abtasten des Bauches und regelmäßige Blutabnahmen. Die Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.
Jede Schwangere erhält einen Mutterpass. Er unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Hebammen dabei, den Verlauf der Schwangerschaft zu beurteilen. Darin werden wichtige Daten für die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Frau festgehalten. Zudem enthält der Mutterpass Informationen, die für die Geburt und in einem Notfall bedeutsam sind. Daher wird geraten, ihn immer bei sich zu tragen. Der Mutterpass ist das persönliche Dokument der Schwangeren. Sie allein entscheidet darüber, wer ihn einsehen darf.
Es gibt den Mutterpass in Papierform und als E-Mutterpass – dann als Teil der elektronischen Patientenakte. Beide Formen enthalten dieselben Informationen. Die Schwangere kann wählen, welche ihr lieber ist.
Es ist wichtig, den Mutterpass auch nach der Geburt aufzuheben – auf Papier oder in der elektronischen Patientenakte. Denn die Informationen sind für weitere Schwangerschaften wichtig.
Dieser Text gibt einen Überblick über die Inhalte des Mutterpasses. Ein Muster kann auf der Seite des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) heruntergeladen werden.