Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Viele schwangere Frauen und ihre Partner freuen sich auf die Ultraschalluntersuchungen. Doch „das erste Bild vom Kind“ ist natürlich nicht der Grund, warum allen Schwangeren in Deutschland Ultraschalluntersuchungen angeboten werden. Sie sollen vielmehr feststellen, ob die Schwangerschaft normal verläuft und sich das Kind normal entwickelt.
In Deutschland werden gesetzlich krankenversicherten Schwangeren normalerweise drei sogenannte Basis-Ultraschalluntersuchungen als kostenlose Leistungen angeboten. Sie werden im Mutterpass mit dem englischen Begriff für Reihenuntersuchung als „ Screening“ bezeichnet.
Die Basis-Ultraschalluntersuchungen sollen vor allem abschätzen, ob die Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes normal verlaufen. Das ist die Regel: Von 100 Schwangeren bringen 96 bis 98 ein gesundes Kind zur Welt. Manchmal zeigen sich beim Ultraschall aber Auffälligkeiten, die dann weitere Untersuchungen nach sich ziehen – und möglicherweise auch schwierige Entscheidungen.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vor dem Ultraschall über die Vor- und Nachteile der Untersuchung aufzuklären. Zur Unterstützung der Aufklärung hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) eine ausführliche Informationsbroschüre veröffentlicht. Jede Schwangere kann auf eine oder alle Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe anzugeben. Ein Verzicht hat auch keine Folgen für den Versicherungsschutz.
Ob eine Schwangere die Ultraschallbilder sehen möchte und welche Ergebnisse mitgeteilt werden sollen, bespricht sie am besten vor der Untersuchung mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt. Wenn man zum Beispiel das Geschlecht des Kindes oder bestimmte Befunde nicht erfahren möchte, ist es wichtig, das vor der Untersuchung deutlich zu machen.