In der Arztpraxis

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – das heißt, man kann die Ärztin oder den Arzt selbst auswählen. Wir informieren, worauf es dabei ankommt, wie Sie sich am besten auf einen Arztbesuch vorbereiten und welche medizinischen Leistungen es gibt.
Wer ärztlichen Rat sucht oder eine medizinische Behandlung braucht, geht in Deutschland meist erst einmal in eine Hausarztpraxis. Das sind Praxen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin. Wenn nötig, überweist eine Hausärztin oder ein Hausarzt weiter an eine Facharztpraxis. Diese sind auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert, wie zum Beispiel Erkrankungen des Bewegungsapparates (Orthopädie), Krankheiten im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (HNO) oder psychische Erkrankungen. Es ist aber meist auch möglich, direkt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt zu gehen. Das gilt auch für den Besuch beim Psychotherapeuten oder einer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin. Nur für wenige Fachgebiete benötigt man immer eine Überweisung, zum Beispiel für die Radiologie (etwa für eine Magnetresonanz-Tomografie) und Nuklearmedizin (etwa für eine Szintigrafie).
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, sich eine „Zweitmeinung“ einzuholen, das heißt, einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen – zum Beispiel bei einer unklaren Diagnose oder vor einer schwierigen Behandlungsentscheidung. Vor bestimmten Operationen muss die Ärztin oder der Arzt sogar auf das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung hinweisen.
Für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie für Praxisangestellte gilt die Schweigepflicht. Das bedeutet: Ohne Ihr Einverständnis dürfen sie niemandem Auskunft über Sie geben – auch nicht Ihren Angehörigen.