In der Arztpraxis

Foto von jungem Mann beim Arzt

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl – das heißt, man kann die Ärztin oder den Arzt selbst auswählen. Wir informieren, worauf es dabei ankommt, wie Sie sich am besten auf einen Arztbesuch vorbereiten und welche medizinischen Leistungen es gibt.

Wer ärztlichen Rat sucht oder eine medizinische Behandlung braucht, geht in Deutschland meist erst einmal in eine Hausarztpraxis. Das sind Praxen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin. Wenn nötig, überweist eine Hausärztin oder ein Hausarzt weiter an eine Facharztpraxis. Diese sind auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert, wie zum Beispiel Erkrankungen des Bewegungsapparates (Orthopädie), Krankheiten im Hals-Nasen-Ohren-Bereich (HNO) oder psychische Erkrankungen. Es ist aber meist auch möglich, direkt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt zu gehen. Das gilt auch für den Besuch beim Psychotherapeuten oder einer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin. Nur für wenige Fachgebiete benötigt man immer eine Überweisung, zum Beispiel für die Radiologie (etwa für eine Magnetresonanz-Tomografie) und Nuklearmedizin (etwa für eine ).

In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, sich eine „Zweitmeinung“ einzuholen, das heißt, einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen – zum Beispiel bei einer unklaren oder vor einer schwierigen Behandlungsentscheidung. Vor bestimmten Operationen muss die Ärztin oder der Arzt sogar auf das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung hinweisen.

Für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie für Praxisangestellte gilt die Schweigepflicht. Das bedeutet: Ohne Ihr Einverständnis dürfen sie niemandem Auskunft über Sie geben – auch nicht Ihren Angehörigen.

Wie finde ich die richtige Arztpraxis?

Es ist wichtig, die Hausärztin oder den Hausarzt in Ruhe auszuwählen – denn sie oder er ist meist die erste Anlaufstelle bei einem Gesundheitsproblem. Je nach persönlicher Situation und eigenen Vorlieben spielen bei der Arztwahl verschiedene Kriterien eine Rolle: für Familien oder ältere Menschen zum Beispiel, dass die Hausarztpraxis möglichst nahe der eigenen Wohnung liegt, weil die Ärztin oder der Arzt dann schnell zu erreichen ist und auch eher mal einen Hausbesuch macht. Berufstätige finden es vielleicht günstiger, wenn die Praxis auf dem Weg zur Arbeit liegt. Mancher geht lieber zu einem Arzt, ein anderer lieber zu einer Ärztin oder bevorzugt eine jüngere oder ältere Person.

Falls Sie nicht so gut Deutsch sprechen, können Fremdsprachenkenntnisse der Ärztin oder des Arztes ein wichtiges Auswahlkriterium sein. Vor allem in größeren Städten gibt es mittlerweile viele Ärztinnen und Ärzte, die mehrere Sprachen sprechen.

Bei der Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie Praxen in Ihrer Nähe suchen und dabei etwa nach bestimmten Zusatzqualifikationen, Fremdsprachenkenntnissen oder Barrierefreiheit filtern. Wenn Sie auf die Gebärdensprache angewiesen sind, können Sie sich außerdem bei den Selbsthilfeorganisationen hörbehinderter und gehörloser Menschen informieren, welche Ärztinnen und Ärzte in der Lage sind, sich mit Ihnen zu verständigen.

Arztpraxen sind nicht überall in Deutschland gleich gut erreichbar. In manchen Regionen kann es sein, dass Praxen keine neuen Patientinnen und Patienten mehr aufnehmen oder es lange Wartezeiten auf einen Termin gibt.

Gut zu wissen:

Gesetzlich Versicherte können auch den Patientenservice der 116 117 nutzen. Dort bekommt man ohne Überweisung einen Termin in einer Haus-, Kinder,- Augen- oder Frauenarztpraxis sowie für ein psychotherapeutisches Erstgespräch vermittelt.

Für Termine bei allen anderen Fachärztinnen und Fachärzten kann man in dringenden Situationen ebenfalls den Patientenservice nutzen. Dazu erhält man eine ärztliche Überweisung mit einem Code, den man bei der Terminsuche angibt. Dann hat man Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen.

Was macht eine gute ärztliche Betreuung aus?

Neben der ärztlichen Kompetenz sind Vertrauen und gegenseitige Sympathie wichtig. Sie können sogar den Erfolg einer Behandlung beeinflussen. Vor allem beim ersten Besuch in der Praxis ist ein ausführliches Gespräch wichtig, um sich kennenzulernen. Eine gute Ärztin oder ein guter Arzt wird sich ausreichend Zeit nehmen und aufmerksam zuhören. Außerdem sollte sie oder er in der Lage sein, verständlich zu erklären, welche Untersuchungen nötig sind und welche Behandlungen infrage kommen.

Auch in der Praxis selbst sollten Sie sich gut aufgehoben fühlen. Neben der Ausstattung und möglichst barrierefreien Zugänglichkeit der Praxisräume ist es besonders wichtig, ob die Angestellten freundlich und hilfsbereit sind. Für viele Menschen ist es zudem wichtig, welche Sprechzeiten angeboten werden und wie gut die Praxis organisiert ist: Bekommt man bei Bedarf zügig einen Termin? Sind die Wartezeiten überschaubar oder kommt es öfter vor, dass man trotz Terminvereinbarung lange im Wartezimmer sitzen muss? Zu welchen Zeiten und in welchem Umkreis werden bei Bedarf Hausbesuche gemacht?

Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie die Arztpraxis wechseln. Allerdings entwickelt sich ein Vertrauensverhältnis manchmal erst nach einer gewissen Zeit. Häufige Arztwechsel können zudem Nachteile haben – zum Beispiel, dass Untersuchungen wiederholt werden und Sie Ihre Krankengeschichte jedes Mal aufs Neue erklären müssen. Nicht zuletzt kann eine Ärztin oder ein Arzt, der Sie und Ihre Familie gut kennt, Ihre Gesundheit wahrscheinlich am besten beurteilen.

Wie bereite ich mich vor?

Solange es sich nicht um einen Notfall handelt, ist es meist besser, vor dem Arztbesuch einen Termin zu vereinbaren – ob telefonisch, per E-Mail, über die Website der Praxis oder eine Terminvermittlungs-App. Das hilft, unnötiges Warten zu vermeiden – und der Praxis, die Termine für alle Besucherinnen und Besucher reibungslos zu organisieren. Die meisten Praxen haben täglich eine offene Sprechstunde für akut Erkrankte. In dieser Zeit kann man meist ohne Termin vorbeikommen. Dennoch ist ein kurzer Anruf vorher sinnvoll, um einen Besuch anzukündigen.

Wer zu einem vereinbarten Termin nicht kommen kann, sollte ihn schon aus Höflichkeit rechtzeitig absagen. Tut man dies nicht, verlangen manche Ärztinnen und Ärzte eine Ausfallgebühr – auch wenn das rechtlich umstritten ist.

Wenn Sie, Ihr Kind oder ein anderes Familienmitglied zu krank sind, um in die Praxis zu gehen, können Sie um einen Hausbesuch bitten. Dies ist aber nicht immer sofort möglich. Je nach Dringlichkeit kommt die Ärztin oder der Arzt zum Beispiel erst nach der Sprechstunde vorbei. Die Kosten für einen Hausbesuch werden normalerweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Es ist sinnvoll, sich vor einem Arzttermin etwas vorzubereiten. Denn je genauer Sie Ihre Beschwerden beschreiben können, desto leichter kann die Ärztin oder der Arzt feststellen, was Ihnen fehlt. Dazu ist es nötig, über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand, frühere Erkrankungen und Behandlungen zu berichten (Ihre „Krankheitsgeschichte“). Vielleicht hilft es Ihnen, sich dazu ein paar Stichworte zu notieren. Ihre Fragen an die Ärztin oder den Arzt können Sie vorher aufschreiben, um nichts Wichtiges zu vergessen.

Die Ärztin oder der Arzt wird Sie zudem fragen, ob Sie Medikamente nehmen. Zu den wichtigsten Vorbereitungen auf einen Arztbesuch gehört daher, zum Beispiel in einer Medikamenten-Liste genau aufzuschreiben, welche Mittel Sie einnehmen – auch die rezeptfrei erhältlichen. Das hilft, Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden.

Wenn Sie keine guten Deutschkenntnisse haben, lassen Sie sich zum Arzttermin am besten von einer Person Ihres Vertrauens begleiten, die bei Verständigungsproblemen helfen kann. Falls Sie einen Dolmetscherdienst benötigen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Welche Dokumente muss ich vorlegen?

  • Wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie für die Behandlung in einer Arztpraxis die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie sie einmal vergessen haben, müssen Sie sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen.
  • Wenn Sie in Deutschland privat versichert sind: Bringen Sie ebenfalls Ihre Krankenversichertenkarte oder eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung mit.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland versichert sind, sondern eine Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) oder eine Global Health Insurance Card (GHIC) haben, zeigen Sie diese in der Arztpraxis vor – zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass. In der Praxis füllen Sie ein Formular aus (Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung), auf dem Sie eine deutsche Krankenkasse angeben. Die Kasse können Sie frei wählen. Die Behandlungskosten werden dann über diese Krankenkasse mit Ihrer heimischen Krankenversicherung abgerechnet.
  • Wenn Sie in einem Land versichert sind, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, müssen Sie sich vor dem Arztbesuch an eine deutsche Krankenkasse wenden. Diese stellt einen „Nationalen Anspruchsnachweis“ aus, den Sie in der Arztpraxis vorlegen.
  • Wer für den Aufenthalt in Deutschland eine Reise- oder Incoming-Krankenversicherung abgeschlossen hat, bringt die entsprechenden Dokumente mit.
  • Asylsuchende sowie geflüchtete Menschen brauchen einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte, die sie meist vom Sozialamt bekommen.

Wenn Sie in eine Facharztpraxis überwiesen wurden, wird dort nach dem Überweisungsschein gefragt. Beim ersten Besuch in einer Praxis sollten Sie außerdem – soweit vorhanden – Ihren Impfpass und bedeutsame frühere Untersuchungsergebnisse wie zum Beispiel Röntgenbilder oder Arztbriefe mitbringen.

Was ist im Arztgespräch wichtig?

Vor allem im ersten Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt wird es außer um Ihre Gesundheitsprobleme auch um Ihre Lebensumstände und Lebensweise gehen. Es ist wichtig, dass Sie Fragen zum Beispiel danach, wie Sie schlafen, sich ernähren, ob Sie Sport treiben, rauchen oder wie viel Alkohol Sie trinken, offen und ehrlich beantworten. Vielleicht werden Sie auch nach anderen persönlichen Dingen und möglichen psychischen Belastungen gefragt, etwa nach Problemen in Partnerschaft und Familie oder am Arbeitsplatz. Ihre Antworten können helfen, die Ursache von Erkrankungen festzustellen – aber auch, sie erfolgreich zu behandeln.

Wenn die Ärztin oder der Arzt eine Untersuchung vorschlägt, sollte sie oder er Ihnen den Grund erklären. Wird eine bestimmte Krankheit vermutet oder festgestellt, ist es wichtig, dass Sie genau verstehen, was Sie womöglich haben. Dies gilt auch für einen Behandlungsvorschlag: Sie müssen wissen, was die Behandlung bewirken soll, wie sie angewendet wird und was dabei zu beachten ist, wie lange sie dauert und ob sie Nebenwirkungen oder andere Risiken hat. Die Ärztin oder der Arzt sollte Sie über mögliche Behandlungsalternativen informieren – und darüber, was passieren könnte, wenn Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden.

Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar geblieben ist oder wenn Sie mehr Informationen brauchen.

Falls Sie später während der Behandlung merken, dass es Ihnen schwerfällt, zum Beispiel Ihre Medikamente so einzunehmen wie mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen, wenden Sie sich am besten sofort wieder an die Praxis. Medikamente sollten Sie weder eigenständig absetzen noch ihre Dosierung verändern.

Was wird an Früherkennung, Vorsorge und Impfungen angeboten?

Viele Menschen gehen nicht nur wegen akuter oder chronischer Erkrankungen zum Arzt, sondern auch, um Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen. Viele dieser Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Dazu zählen auch die sogenannten U-Untersuchungen für Kinder. Für andere Früherkennungsuntersuchungen muss man selbst zahlen. Einige gelten als sinnvoll, bei manchen – vor allem den selbst zu zahlenden – ist der Nutzen umstritten.

Früherkennungsuntersuchungen haben das Ziel, Krankheiten schon in einem Stadium zu entdecken, in dem sie noch keine Beschwerden verursachen. Dies kann den Vorteil haben, dass man sie viel früher behandeln kann. Das ist aber nur dann von Nutzen, wenn eine frühe Behandlung mehr Erfolg verspricht als eine später einsetzende Behandlung.

Vorsorgeuntersuchungen werden dagegen gemacht, um Risikofaktoren für Krankheiten zu entdecken, etwa einen zu hohen Blutdruck oder eine Krebsvorstufe. Sie können sinnvoll sein, wenn es Möglichkeiten gibt, diese Risikofaktoren durch eine Änderung der Lebensgewohnheiten oder durch eine Behandlung in den Griff zu bekommen. Dann lässt sich eine Erkrankung vielleicht vermeiden.

Eine andere Möglichkeit der ist, sich und seine Kinder impfen zu lassen. Die meisten Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Manche Impfungen wie die vor Kinderlähmung (Polioimpfung) schützen ein Leben lang, manche nur für einen begrenzten Zeitraum, wie die Grippeimpfung. Viele Impfungen können vor lebensbedrohlichen Krankheiten oder solchen mit vielleicht gefährlichen Folgen schützen – aber nicht alle sind für jeden Menschen nötig.

Ärztinnen und Ärzte beraten zu allen Fragen der und Früherkennung. Manche Untersuchungen werden von Hausarztpraxen angeboten, andere von Facharztpraxen und einige von speziellen Einrichtungen.

Was sind IGeL?

Viele Praxen bieten sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen () an. Diese muss man grundsätzlich selbst bezahlen.

Zu gehören zum einen Angebote wie Reiseimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen. Manche gesetzlichen Krankenkassen bezahlen auch einige dieser .

Zum anderen sind Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden – zum Beispiel, weil nicht belegt ist, dass sie mehr nutzen als schaden. Medizinisch sind viele dieser Maßnahmen umstritten. Zum Beispiel sind die Ergebnisse mancher Untersuchungen nicht besonders aussagekräftig und können mitunter schaden. Mögliche Hinweise auf eine Erkrankung früh zu entdecken, bedeutet zudem nicht immer, dass sie dann erfolgreicher behandelt werden kann.

Da für Arztpraxen zusätzliche Einnahmequellen sind, werden sie in manchen Praxen stark empfohlen und beworben. Patientinnen und Patienten sind aber nicht verpflichtet, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie für sich keinen Nutzen darin sehen, lehnen Sie das Angebot ab.

Wenn Sie mehr erfahren wollen: Die Bundesärztekammer bietet einen allgemeinen Ratgeber zu den individuellen Gesundheitsleistungen an. Weitere ausführliche Informationen zu und Bewertungen einzelner Angebote finden Sie auf der Website IGeL-Monitor.de – Herausgeber ist der Medizinische Dienst Bund. Beide Informationen gibt es allerdings bisher nur in deutscher Sprache.

Wo bekomme ich Medikamente?

Medikamente sind in Deutschland nur in Apotheken erhältlich. Wenn Ihnen die Ärztin oder der Arzt ein Medikament verschrieben hat, legen Sie das Rezept in der Apotheke vor oder lösen das elektronische Rezept (E-Rezept) ein.

Es gibt Rezepte in verschiedenen Farben:

  • Rosa Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente – sie müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Inzwischen bekommt man sie meist digital als E-Rezept. Das Medikament erhalten Sie gegen eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Möglicherweise gibt es zuzahlungsfreie Alternativen – Sie können danach fragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an.
  • Grüne Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Sie gelten unbegrenzt. Die so verordneten Medikamente muss man selbst bezahlen – manche Kassen erstatten aber nachträglich die Kosten. Für Kinder unter zwölf Jahren trägt die Krankenkasse die Kosten, wenn das Medikament ärztlich verordnet wurde.
  • Gelbe Rezepte für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – zum Beispiel starke Schmerzmittel oder Medikamente gegen ADHS. Diese Rezepte sind sieben Tage lang gültig. Die Kosten für die Arzneimittel werden bis auf die Zuzahlung von den Kassen übernommen.
  • Blaue Rezepte werden in der Regel an Privatversicherte ausgegeben. Aber auch gesetzlich Versicherte können sie für verschreibungspflichtige Medikamente bekommen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Blaue Rezepte müssen innerhalb von drei Monaten eingelöst werden.

In der Apotheke können Sie zudem frei verkäufliche Mittel ohne Rezept kaufen, wie zum Beispiel manche Schmerzmittel oder Nasensprays.

Es kann vorkommen, dass die Apotheke ein Medikament erst bestellen muss. Normalerweise muss man aber nicht länger als einen Tag auf ein Mittel warten. Es gibt auch Online-Apotheken (Versand-Apotheken), die Medikamente zusenden.

Wenn Sie außerhalb der normalen Öffnungszeiten dringend ein Medikament benötigen, können Sie sich an eine Apotheke wenden, die Notdienst hat. Sie verlangt dann pro Besuch eine Notfallgebühr, die unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse erstattet wird. Welche Apotheke in der Nähe gerade Nacht- oder Wochenenddienst hat, darüber geben zum Beispiel Aushänge an den Türen der Apotheken in Ihrem Wohnviertel Auskunft. Außerdem können Sie sich telefonisch oder im Internet informieren.

Was gilt bei der Behandlung und Vorsorge in der Zahnarztpraxis?

Die Tipps und Informationen, die Sie weiter oben zur Wahl einer Arztpraxis und zur Vorbereitung auf einen Behandlungstermin finden, gelten auch für Zahnarztpraxen. Allerdings gibt es für zahnärztliche Behandlungen zum Teil besondere Regelungen. So zahlen die gesetzlichen Krankenkassen feste Zuschüsse für Leistungen wie Zahnersatz, die aber nur die medizinisch notwendige Regelversorgung abdecken. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen selbst bezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie Zahnfüllungen oder Zahnersatz aus anderen Materialien wünschen.

Die spielt bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt eine besondere Rolle und wird von den Kassen belohnt: Gesetzlich Versicherte erhalten ein „Bonusheft“, in Papierform oder digital in der elektronischen Patientenakte (ePA). In diesem werden alle wahrgenommenen Vorsorgetermine festgehalten. Wenn Sie mindestens einmal pro Jahr Ihre Zähne untersuchen lassen und das im Bonusheft dokumentiert ist, zahlt Ihnen die Krankenkasse einen höheren Zuschuss, wenn Sie Zahnersatz brauchen. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren müssen dafür einen Termin pro Halbjahr nachweisen. Aber auch jüngere Kinder haben bereits Anspruch auf zahnärztliche : Die gesetzlichen Kassen zahlen bis zum 6. Lebensjahr alle 12 Monate einen Termin, danach halbjährliche Termine.

Wenn eine Zahnspangenbehandlung oder Zahnersatz wie eine Krone, Brücke oder ein Implantat nötig wird, kann das trotz der Kassen-Zuschüsse teuer werden. Die Höhe des Eigenanteils bei Zahnersatz hängt unter anderem davon ab, welche Art des Ersatzes man wählt. Vor Behandlungsbeginn erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine Art Kostenvoranschlag: den Heil- und Kostenplan. Er wird zusammen mit dem Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht und normalerweise bewilligt. Aus dem Bewilligungsschreiben geht hervor, welchen Anteil der Behandlungskosten die Kasse zahlt. Bei Fragen zu verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten – vor allem bei hohen Kosten – kann es sinnvoll sein, sich in einer anderen Zahnarztpraxis eine zweite Meinung einzuholen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen, die Unabhängige Patientenberatung sowie die Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft beraten zu Fragen zum Zahnersatz. Letztere bieten gesetzlich Versicherten zudem ein Beratungsangebot für eine zweite Meinung an.

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Patienteninformation.de: Woran erkennt man eine gute Arztpraxis? – Checkliste für Patientinnen und Patienten. 2023.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2024.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Service für die Praxis – Auslandskrankenversicherte: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. 2024.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der Vorsorge-Checker. 2024.

Klemperer D. Sozialmedizin – Public Health – Gesundheitswissenschaften. Göttingen: Hogrefe; 2020.

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). IGeL-Monitor. Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand. 2024.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 18. Dezember 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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