In der Arztpraxis
Wer ärztlichen Rat sucht oder eine medizinische Behandlung braucht, geht in Deutschland meist erst einmal in eine „Hausarztpraxis“. Grundsätzlich besteht freie Arztwahl – das heißt, man kann die Ärztin oder den Arzt selbst auswählen. Wir informieren, worauf es dabei ankommt, wie Sie sich am besten auf einen Arztbesuch vorbereiten und welche medizinischen Leistungen es gibt.
Praxen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin werden auch „Hausarztpraxen“ genannt. Wenn nötig, überweist eine Hausärztin oder ein Hausarzt weiter an eine Facharztpraxis. Diese sind auf bestimmte medizinische Fachgebiete spezialisiert, wie zum Beispiel Frauenheilkunde (Gynäkologie), Krankheiten im Bereich Hals-Nasen-Ohren (HNO) oder psychische Erkrankungen. Es ist aber möglich, direkt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt zu gehen. Das gilt auch für den Besuch beim Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
In manchen Situationen kann es zudem sinnvoll sein, sich eine „Zweitmeinung“ einzuholen, das heißt einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen – zum Beispiel bei einer unklaren Diagnose oder vor einer schwierigen Behandlungsentscheidung. Bei bestimmten Operationen muss die Ärztin oder der Arzt sogar auf das Recht auf eine unabhängige Zweitmeinung hinweisen.
Für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie für Praxisangestellte gilt die „Schweigepflicht“. Das bedeutet, sie dürfen ohne Ihr Einverständnis niemandem Auskunft über Sie geben – auch nicht Ihren Angehörigen.