Vorgeburtliche Untersuchungen – ja oder nein?

Junge schwangere Frau und Partner in herbstlicher Natur

Mit vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) lassen sich die Entwicklung des Ungeborenen sowie Auffälligkeiten und gesundheitliche Probleme erkennen. Sie können helfen, aber auch verunsichern. Bevor man sich für eine vorgeburtliche Untersuchung entscheidet, ist es deshalb wichtig, sich gut zu informieren und beraten zu lassen.

Die Entscheidung für oder gegen eine vorgeburtliche Untersuchung kann schwerfallen. Manche Frauen oder Paare fühlen sich gedrängt, schnell zu entscheiden, ob sie einen Test machen wollen. Es ist jedoch genug Zeit, sich umfassend ärztlich oder psychosozial beraten zu lassen. Eine Frau hat zudem das gesetzliche Recht, allein zu entscheiden.

Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, jede Frau kann eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen. Ihr Recht auf Nichtwissen ist so wichtig, dass sie niemand zu einer Untersuchung drängen darf.

Was ist wichtig zu bedenken?

Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Bevor man sich für oder gegen eine pränatale Untersuchung entscheidet, ist es wichtig, sich über bestimmte Fragen Gedanken zu machen, beispielsweise:

  • Wie viel möchte ich vor der Geburt über das Ungeborene wissen?
  • Welche Untersuchung kann in meiner Situation sinnvoll sein?
  • Was würde ich tun, wenn Auffälligkeiten wie eine Fehlbildung gefunden werden?
  • Würde ich die Schwangerschaft fortsetzen oder überlegen, sie abzubrechen?

Vor einer Untersuchung – wie entscheiden?

Viele entscheiden sich für vorgeburtliche Untersuchungen, weil sie so weit wie möglich sichergehen möchten, dass ihr Kind keine größere Beeinträchtigung hat. Ein unauffälliges Ergebnis kann Sorgen nehmen. Auf der anderen Seite können Untersuchungen aber auch verunsichern. Zudem bieten sie keine Garantie: Nicht alles kann während der Schwangerschaft erkannt oder ausgeschlossen werden.

Andere entscheiden sich von vornherein gegen bestimmte vorgeburtliche Untersuchungen, wie etwa auf Trisomien. Ein Grund kann sein, dass sie das Kind so annehmen möchten, wie es ist. Ein Schwangerschaftsabbruch kommt für sie nicht infrage.

Nicht alle, die sich für solche Untersuchungen entscheiden, möchten die Schwangerschaft später abbrechen. Ein Testergebnis kann auch Anlass sein, sich auf ein Kind mit bestimmten Auffälligkeiten einzustellen und sich vorzubereiten. Zudem kann es immer sein, dass man seine Einstellung während der Schwangerschaft ändert.

Welche Aufklärungs- und Beratungsangebote gibt es?

Es gibt folgende Angebote:

  • Die ärztliche Aufklärung und Beratung: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, über die Ziele, die Aussagekraft und die möglichen Folgen einer Untersuchung aufzuklären. Wenn es um genetische Untersuchungen geht, dürfen nur Ärztinnen und Ärzte die Aufklärung übernehmen, die dafür eine Berechtigung erworben haben. Das kann eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt sein, eine Praxis oder ein Institut für Pränataldiagnostik oder Humangenetik.
  • Die psychosoziale Beratung: Sie wird vor allem von Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten. Frauen und Paare werden dort persönlich, online oder telefonisch beraten (auf Wunsch auch anonym). Die Beratung kann bei der Entscheidung für oder gegen einen Test helfen, aber auch beim Umgang mit einem auffälligen Ergebnis. Außerdem können dort Erwartungen und Sorgen besprochen werden, die mit der Schwangerschaft verbunden sind. In der manchmal belastenden Wartezeit auf ein Testergebnis kann sie ebenfalls unterstützen.

Ärztinnen und Ärzte sind vor genetischen Untersuchungen und nach einem auffälligen Befund verpflichtet, auf den Anspruch einer genetischen und psychosozialen Beratung hinzuweisen. Auf Wunsch müssen sie konkrete Kontakte zu Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln. Sie nennen auch Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden.

Zur Unterstützung der Aufklärung über den nicht invasiven Pränataltest, der Hinweise auf Trisomien beim ungeborenen Kind geben kann, hat der Gemeinsame Bundesauschuss () eine Informationsbroschüre veröffentlicht.

Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen dazu und zu weiteren Fragen finden Sie hier:

  • www.familienplanung.de: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über viele Themen rund um Schwangerschaft und Geburt, und auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das BZgA-Portal bietet zudem eine Suche nach Schwangerschaftsberatungsstellen.
  • www.kindergesundheit-info.de: Diese Internetseite der BZgA informiert über das Leben mit Kindern. Teil des Angebots ist ein „Wegweiser für Familien mit einem behinderten oder chronisch kranken Kind“.
  • www.familienratgeber.de: Der Ratgeber der Aktion Mensch enthält Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderungen und Angehörige.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik. Abschlussbericht P17-01. Version 1.0. 2020.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 21. September 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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