Vor Röteln schützt eine wirksame und sichere Impfung. Sie wird allen Kindern empfohlen – und allen Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht geimpft sind oder unsicher sind, ob sie geimpft wurden. Bei den Routinekontrollen in der Schwangerschaft wird geprüft, ob ein Immunschutz gegen Röteln besteht. Während der Schwangerschaft darf allerdings nicht gegen Röteln geimpft werden.
Auch Menschen, die mit Schwangeren zu tun haben, sollten sich impfen lassen – ebenso Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Ausbildungsstätten oder Krankenhäusern arbeiten.
Die Röteln-Impfung wird bei Kindern mit der Impfung gegen Masern und Mumps kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Röteln ist in Deutschland nicht verfügbar.
Zum ersten Mal wird im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung ab dem Alter von neun Monaten möglich.
Nach der Impfung ist man in der Regel ein Leben lang gegen Röteln geschützt.
Die Röteln-Impfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Schwangere. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Damit dies erreicht werden kann, müssen so viele Menschen wie möglich gegen Röteln geimpft sein.