Vor Röteln schützt eine wirksame und sichere Impfung. Sie wird allen Kindern empfohlen – und allen Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht geimpft sind oder unsicher sind, ob sie geimpft wurden. Bei den Schwangerenvorsorge-Untersuchungen in der Frauenarztpraxis wird geprüft, ob ein Immunschutz gegen Röteln besteht. Während der Schwangerschaft darf man allerdings nicht gegen Röteln geimpft werden.
Auch Menschen, die mit Schwangeren zu tun haben, sollten sich impfen lassen – ebenso Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Ausbildungsstätten oder Krankenhäusern arbeiten.
Die Rötelnimpfung wird mit der Impfung gegen Masern und Mumps kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Röteln ist in Deutschland nicht verfügbar.
Kinder werden zum ersten Mal im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung ab dem Alter von neun Monaten möglich.
Nach der Impfung sind die allermeisten Menschen ein Leben lang gegen Röteln geschützt. Geimpfte infizieren sich nur sehr selten – hauptsächlich betrifft dies Menschen, die nur einmal gegen Röteln geimpft sind.
Die Rötelnimpfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Schwangere. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Damit dies erreicht werden kann, müssen so viele Menschen wie möglich gegen Röteln geimpft sein.