„Off-Label-Use“: Worauf muss man achten?
„“ bedeutet sinngemäß „nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch“. Gemeint ist damit, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden keine Genehmigung hat.
Jedes Arzneimittel, das man in Europa in einer Apotheke erhalten kann, muss von einer Zulassungsbehörde geprüft und zugelassen sein. In Deutschland ist dafür vor allem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, für einige Mittel auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Die Europäische Zulassungsbehörde heißt European Medicines Agency (EMA).