Vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik)

Foto von jungem Paar und Arzt in Beratungssituation

Während der Schwangerschaft werden viele Untersuchungen angeboten, um die Entwicklung des Kindes zu beurteilen. Weil sie vor der Geburt stattfinden, werden sie als pränatal bezeichnet. Es gibt die Standarduntersuchungen wie den Ultraschall sowie zusätzliche Untersuchungen wie den nicht invasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien.

Wer ein Kind erwartet, ist wahrscheinlich voller Vorfreude und guter Hoffnung. Das ist berechtigt: Den allermeisten Kindern, die zur Welt kommen, geht es gut.

Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft wird nachgeschaut, ob sich das Kind normal entwickelt und die Schwangere gesund bleibt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bestimmte Standarduntersuchungen. Zusätzliche Untersuchungen können in bestimmten Situationen zur Abklärung eingesetzt werden, wenn sich eine Auffälligkeit ergeben hat. Einige werden dann ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.

Wichtig ist

Alle diese Untersuchungen sind freiwillig. Jede Frau kann selbst entscheiden, welche sie in Anspruch nimmt.

Grafik: Vorgeburtliche Untersuchungen

Welche Standarduntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Jede Schwangere kann alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin, dem Frauenarzt oder der Hebamme in Anspruch nehmen. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten werden die Untersuchungen alle zwei Wochen angeboten. Zu den Standarduntersuchungen gehören unter anderem körperliche Untersuchungen wie das Abtasten des Bauches und regelmäßige Blutabnahmen. Aus dem Blut lassen sich zum Beispiel Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmen und es lässt sich erkennen, ob Hinweise auf Infektionen vorliegen.

Um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche herum bieten Frauenärztinnen und Frauenärzte jeweils eine Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle an. Dabei wird zum Beispiel geschaut, wie das ungeborene Kind wächst und wie sich seine Organe entwickeln. Das Ultraschallbild zeigt auch die Lage des Ungeborenen sowie der .

Bei Auffälligkeiten sind weitere Ultraschalluntersuchungen möglich. Im Ultraschall können auch Fehlbildungen auffallen.

Die Ergebnisse der Standarduntersuchungen werden im Mutterpass eingetragen.

Welche zusätzlichen Untersuchungen werden bezahlt?

In bestimmten Situationen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für folgende pränatale Untersuchungen:

Nicht invasiver Pränataltest: Bluttest auf Trisomie 13, 18 und Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) ist eine genetische Untersuchung, mit der sich kindliches Erbgut aus der untersuchen lässt. Da für den Test kein Eingriff in die Gebärmutter nötig ist, wird er „“ (nicht eingreifend) genannt.

Für den Test wird Blut aus der Armvene einer Schwangeren entnommen. Ihr Blut enthält etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche so viel Erbgut des ungeborenen Kindes, dass es im Labor untersucht werden kann.

Wenn das Ungeborene keine Trisomie hat, kann der NIPT dies mit hoher Sicherheit bestätigen. Weist er auf eine Trisomie hin, ist zur sicheren Klärung noch ein Eingriff nötig, etwa eine Fruchtwasseruntersuchung. Der NIPT auf Trisomien wird ab der 10. Schwangerschaftswoche angeboten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ab Juli 2022 – jedoch nur, wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entschieden hat, dass der Test in ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist. Vor einem NIPT muss eine ausführliche ärztliche Aufklärung und Beratung stattfinden.

Zur Unterstützung der Aufklärung über den NIPT auf Trisomien hat der Gemeinsame Bundesauschuss () eine Informationsbroschüre veröffentlicht.

Fruchtwasseruntersuchung und Chorionzottenbiopsie

Zur sicheren bestimmter Auffälligkeiten (beispielsweise einer Trisomie) ist ein Eingriff nötig. Dabei wird eine feine Nadel durch die Bauchdecke in die Gebärmutter eingeführt, um Fruchtwasser oder Gewebe aus der zu entnehmen (Chorionzottenbiopsie). Durch den Eingriff kommt es bei etwa 1 bis 4 von 1000 Eingriffen zu einer Fehlgeburt.

Diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bezahlt, wenn ein Verdacht auf bestimmte Erkrankungen, Fehlbildungen oder Behinderungen des Kindes abgeklärt werden soll.

Welche weiteren Untersuchungen gibt es?

Vielleicht bietet die Ärztin oder der Arzt weitere Untersuchungen wie zusätzliche Ultraschall- oder Blutuntersuchungen an. Sie müssen als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung () selbst bezahlt werden.

Ersttrimester-Screening

Viele Ärztinnen und Ärzte bieten das sogenannte Ersttrimester-Screening (ETS) an, das Hinweise auf verschiedene Auffälligkeiten geben kann. Es besteht aus einem Ultraschall und einer Blutabnahme aus der Armvene der Frau. Beim Ersttrimester-Screening wird die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Trisomien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21) abgeschätzt. Manche Ärztinnen und Ärzte suchen im ETS auch nach anderen Auffälligkeiten wie Herzfehlern, einem offenen Rücken (Spina bifida) oder einer Fehlbildung der Bauchwand. Die Untersuchung wird zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche angeboten. Das ETS wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Muss ich die Untersuchungen wahrnehmen?

Nein. Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, eine angebotene Untersuchung kann jederzeit ohne Begründung abgelehnt werden. Das Recht auf Nichtwissen ist so wichtig, dass niemand zu einer Untersuchung drängen darf.

Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Sie können helfen, aber auch verunsichern. Bevor man sich für eine solche Untersuchung entscheidet, ist es deshalb wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie viel man wissen möchte und was ein auffälliges Ergebnis bedeuten würde.

Frauen und Paare können sich zu allen Fragen rund um vorgeburtliche Untersuchungen in einer Praxis oder einem Institut für Gynäkologie, für Pränataldiagnostik oder Humangenetik aufklären und beraten lassen. Zudem kann eine psychosoziale Beratung eine wichtige Hilfe sein. Sie wird vor allem von Schwangerschaftsberatungsstellen kostenlos angeboten, auf Wunsch auch anonym.

Wo finde ich Adressen und weitere Informationen?

www.familienplanung.de: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über viele Themen rund um Schwangerschaft und Geburt. Das BZgA-Portal bietet auch eine Suche nach Schwangerschaftsberatungsstellen.

www.kindergesundheit-info.de: Diese Internetseite der BZgA informiert über die Entwicklung von Kindern.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Versicherteninformation zur Pränataldiagnostik. Abschlussbericht P17-01. Version 1.0. 2020.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

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Aktualisiert am 21. September 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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