Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie vorsorglich schriftlich fest, wie Sie medizinisch behandelt und pflegerisch betreut werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder am Ende des Lebens zum Beispiel in ein Koma fallen und sich nicht mehr verständigen können.

In einer Patientenverfügung können Sie auch festhalten, wann auf medizinische Maßnahmen verzichtet werden soll. Das können zum Beispiel eine künstliche Ernährung, Beatmung oder auch Operationen sein.

Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Sie muss eigenhändig unterschrieben werden. Statt einer Unterschrift reicht auch ein handschriftliches Zeichen. Das muss dann aber notariell beglaubigt werden. Bei einer eigenhändigen Unterschrift ist keine Beglaubigung nötig.

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Ärztinnen und Ärzte dürfen Sie nur behandeln, wenn Sie einverstanden sind. Wenn Sie jedoch nicht in der Lage sind, Ihr Einverständnis zu geben, kann eine andere bevollmächtigte Person dies übernehmen, wie eine Angehörige oder ein Betreuer.

Eine Patientenverfügung soll Angehörigen und Betreuenden die Entscheidung erleichtern: Wenn Sie selbst festgelegt haben, wie Sie behandelt werden möchten und wann nicht mehr, können Ihre Vertrauten Ihren Willen berücksichtigen und in Ihrem Sinne entscheiden.

Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten bindend – also für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Betreuende, Bevollmächtigte, Angehörige und auch Gerichte. Im Zweifel kann ein Gericht als neutrale Instanz entscheiden.

Sinnvoll ist außerdem, die Verfügung in regelmäßigen Abständen zu prüfen und sie anzupassen, falls sich Ihr Wille verändert hat. Denn Vorstellungen über das Lebensende und den Tod können sich im Laufe der Zeit ändern.

Was muss eine Patientenverfügung enthalten?

Die Patientenverfügung muss unter anderem Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum und die eigene Unterschrift enthalten.

Es ist wichtig, die Situationen, für die sie gelten soll, genau zu beschreiben. Zudem sollten die medizinischen Maßnahmen genannt sein, die in diesen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, wie zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder Beatmung in der Sterbephase.

Wenn eine medizinische Situation eintritt, die in der Verfügung nicht beschrieben ist, muss eine bevollmächtigte oder betreuende Person entscheiden.

Zusätzlich zur Beschreibung der Situation und der dann gewünschten Maßnahmen können Sie in der Verfügung kurz Ihre eigenen Werte, Einstellungen zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen festhalten. Dies kann Ärztinnen und Ärzten, Betreuenden und Bevollmächtigten wichtige Anhaltspunkte geben und helfen, in Ihrem Sinne zu handeln, wenn bestimmte Entscheidungen getroffen werden müssen.

Wenn Sie unsicher sind, was Sie in Ihrer Patientenverfügung festlegen möchten und wie Sie dies am besten formulieren, können Sie sich dabei unterstützen lassen. Hilfe und Beratung bieten zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Verbraucherzentralen, die Unabhängige Patientenberatung (UPD), Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen, Pflegestützpunkte und oft auch Hospize.

Kann ich Vordrucke zum Ausfüllen benutzen?

Für eine Patientenverfügung können Sie spezielle Vordrucke nutzen. Sie können Ihren Willen aber auch frei niederschreiben. Einzige Bedingung: Ihre Verfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein.

Muster-Vorlagen können beim Abfassen einer Patientenverfügung helfen. Es gibt viele Anbieter von entsprechenden Vorlagen und Vordrucken, die sich in ihren Formulierungen unterscheiden können. Zu beurteilen, welche Vorlage sich für einen selbst am besten eignet, kann schwierig sein.

Einen Überblick sowie nähere Informationen bietet eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre enthält zudem Textbausteine zur Formulierung sowie Beispiele für Patientenverfügungen. Sie ist als Download erhältlich.

Wie lange gilt eine Patientenverfügung und wo bewahrt man sie auf?

Eine Patientenverfügung gilt unbegrenzt. Man kann sie aber jederzeit formlos ändern oder widerrufen, solange man einwilligungsfähig ist. Dies ist auch mündlich möglich, sollte je nach Tragweite aber vor Zeugen geschehen und wenn möglich von der betreuenden Person schriftlich festgehalten werden.

Ärztinnen und Ärzte müssen sich vergewissern, dass eine Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen entspricht. Es ist deshalb gut, ab und zu mit seinen Vertrauten über das Thema zu sprechen, damit diese im Falle eines Falles Auskunft geben können.

Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt sein, dass Ärztinnen und Ärzte, bevollmächtigte oder betreuende Personen schnell und unkompliziert darauf zugreifen können. Zum Beispiel können Sie ein Kärtchen in Ihre Geldbörse legen, auf dem Sie notieren, dass es eine Verfügung gibt und wo sie sich befindet. Sie können auch Kopien der Verfügung bei Ihren Angehörigen, Ärztinnen oder Ärzten hinterlegen.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lässt sich eine Patientenverfügung zusammen mit einer eintragen. Betreuungsgerichte können dort nachschlagen und dann schnell Kontakt zu benannten Vertrauenspersonen aufnehmen. Für die Registrierung fällt eine einmalige Gebühr an.

Warum sollte ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausstellen?

Mit einer können Sie festlegen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Damit stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens auch dann entscheidet, wenn eine Situation eintritt, die in Ihrer Patientenverfügung nicht genau beschrieben wurde. Sinnvoll ist, dass Sie Ihre Patientenverfügung mit der Person besprechen, die Sie bevollmächtigen.

Wichtig zu wissen: Auch nahe Angehörige haben kein automatisches Vertretungsrecht – das bedeutet, auch Ihre (Ehe-)Partnerin, Ihr (Ehe-)Partner oder Ihre Kinder benötigen eine , wenn sie für Sie entscheiden sollen.

Falls Sie keine bevollmächtigte Person bestimmt haben, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, die oder der dann alle Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge für Sie entscheidet.

Ausführliche Informationen zur – unter anderem dazu, was sie beinhalten muss und ab wann sie gültig ist – finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Patientenverfügung: Leben - Krankheit - Sterben.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 23. März 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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