Krankenversicherung in Deutschland

Foto von älterem Mann beim Lesen

Für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Auch Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland beispielsweise studieren oder arbeiten, müssen sich um die Krankenversicherung kümmern. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um Kosten, Leistungen und Prinzipien der Krankenversicherung.

Damit man bei einer Erkrankung nicht in finanzielle Not gerät, müssen sich Menschen in Deutschland krankenversichern. Fast 90 % der Bevölkerung – das sind mehr als 74 Millionen Menschen – sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert.

Alle gesetzlich Versicherten haben den gleichen Versorgungsanspruch, wenn sie krank werden – egal, wie viel sie jeden Monat in ihre Versicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach ihrem Einkommen. Nach dem „Solidaritätsprinzip“ der GKV zahlen also gut Verdienende mehr ein als Geringverdienende, Gesunde gleich viel wie Kranke. Auf diese Weise tragen alle Versicherten gemeinsam das Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich stattdessen in einer privaten Krankenkasse versichern. Hier gelten andere Regeln für die Beiträge und die Kostenerstattung.

Wer ist gesetzlich versichert?

Grundsätzlich sind alle Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Jahreseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2025 bei 73.800 €. Wer mehr verdient, kann sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Auch freiberuflich tätige Künstler und Publizistinnen, Studierende, Menschen ohne Arbeit sowie Rentnerinnen und Rentner sind normalerweise Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben (Familienversicherung). Die Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst – im Jahr 2025 beträgt sie 535 Euro monatlich, für Minijobber 556 Euro. Kinder sind bis zur Altersgrenze von 18 Jahren familienversichert. Wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung sind, können sie noch bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert werden. Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, sind dauerhaft durch ihre Eltern mitversichert.

Nähere Informationen zur Einkommensgrenze und zu den Altersgrenzen für Kinder bietet das Bundesgesundheitsministerium.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst einmal gleich. Er beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt im Jahr 2025 bei 66.150 Euro jährlich. Alle, die mehr verdienen, zahlen den gleichen Höchstbetrag. Außerdem erhebt jede Krankenkasse von ihren Versicherten Zusatzbeiträge, wenn die Mitgliedsbeiträge und sonstige Mittel nicht ausreichen, die Kosten zu decken. Genau wie der Versicherungsbeitrag wird dieser hälftig von den Versicherten und Arbeitgebern gezahlt und direkt vom monatlichen Gehalt abgezogen. Bei Rentnerinnen und Rentnern zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags.

Studierende, die nicht mehr kostenfrei familienversichert sind, zahlen bis zum Alter von 30 Jahren einen niedrigeren Beitrag (2025: meist 105 bis 120 Euro monatlich). Für Studierende ab 30 Jahren wird die Krankenversicherung in der Regel teurer. Wer BAföG erhält, bekommt einen Zuschuss für die Krankenversicherung.

Bezieht man Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, zahlt das zuständige Amt den Versicherungsbeitrag.

Welche Krankenkasse wähle ich?

Es gibt etwa 100 gesetzliche Krankenkassen. Sie können frei wählen, bei welcher Sie sich versichern lassen möchten. Grundsätzlich haben alle Krankenkassen denselben umfassenden Katalog der medizinischen Pflichtleistungen (Regelleistungen).

Daneben bieten die Krankenkassen verschiedene freiwillige Leistungen oder besondere Tarife an (siehe unten: Satzungsleistungen und Wahltarife). Ein Vergleich dieser zusätzlichen Angebote kann helfen, sich zwischen den Kassen zu entscheiden.

Auch ein Blick auf die Höhe der erhobenen Zusatzbeiträge lohnt sich: Sie können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Im Jahr 2025 betragen sie zwischen 1,04 % und 4,4 % des Bruttoeinkommens.

Regelleistungen: Welche Leistungen bezahlt die Kasse?

Die meisten Leistungen der GKV sind für alle einheitlich festgelegt. Zum sogenannten Leistungskatalog der Kassen gehören:

Für viele Regelleistungen muss eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung entrichtet werden. Bei verschriebenen Medikamenten beträgt sie zwischen 5 und 10 Euro. Pro Jahr muss man jedoch nicht mehr als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller Familienmitglieder im Haushalt als Zuzahlungen leisten. Bei schwer chronisch kranken Menschen ist es 1 %. Wenn diese sogenannte Belastungsgrenze erreicht ist, kann man sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen grundsätzlich befreit.

Für Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss. Vor dem Beginn einer Versorgung mit Zahnersatz erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auf dieser Basis entscheidet die Krankenkasse, welche Kosten sie übernimmt. Danach lässt sich besser abschätzen, wie hoch der Anteil ist, den man selbst tragen muss.

Außerdem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung den versicherten Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, wenn man durchgehend länger als 6 Wochen krank ist. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn oder das Gehalt aus. Das Krankengeld wird maximal 18 Monate gezahlt. Wenn man danach weiterhin nicht arbeiten kann, können andere Unterstützungsmöglichkeiten infrage kommen.

Außer für Zu- und Teilzahlungen gilt: Alle im GKV-Katalog enthaltenen Leistungen rechnen die Leistungserbringer in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab – das heißt, Sie müssen sich nicht um die Bezahlung kümmern, sondern nur die elektronische Gesundheitskarte (Karte der Krankenversicherung) in der Arztpraxis oder der Klinik vorlegen.

Über die Regelleistungen hinausgehende Wünsche, wie etwa Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder besondere zahnärztliche Behandlungen, müssen selbst bezahlt werden. Für einige dieser Sonderleistungen können zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen werden. Da die Erstattungsregelungen für manche Leistungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können, lohnt es sich, im Zweifelsfall vorher nachzufragen.

Was sind Satzungsleistungen und Wahltarife?

Über die vorgeschriebenen Regelleistungen hinaus bieten die Krankenkassen verschiedene freiwillige Leistungen an („Satzungsleistungen“). Das können beispielsweise Bonusprogramme sein, bei denen man Geld oder Sachprämien erhält, wenn man regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht oder an Sportkursen teilnimmt. Oder es werden zusätzliche Leistungen bezahlt – zum Beispiel weitere Impfungen, Gesundheitskurse oder alternativmedizinische Behandlungen.

Daneben gibt es je nach Kasse verschiedene Wahltarife wie:

  • Disease-Management-Programme (DMP): Das sind Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen – daher werden sie auch „Chroniker-Programme“ genannt. Sie beinhalten zum Beispiel eine gute Abstimmung unterschiedlicher Behandlungen, regelmäßige Verlaufskontrollen und Schulungen im Umgang mit der Krankheit.
  • Hausarztmodelle (hausarztzentrierte Versorgung): Dabei verpflichtet man sich, immer zuerst die Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen. Sie oder er überweist bei Bedarf in eine fachärztliche Praxis und behält so den Überblick über die gesamte Behandlung. Oft bekommt man dafür Prämien oder Ermäßigungen, ist aber in der freien Arztwahl eingeschränkt.
  • „Besondere Versorgung“: Hier schließen Krankenkassen Verträge mit Ärztinnen, Therapeuten oder Kliniken über spezielle und innovative Versorgungskonzepte für bestimmte Erkrankungen.
  • Krankentagegeld für Selbstständige

Vor allem für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung kann es sich lohnen, solche zusätzlichen Leistungen der Krankenkassen zu vergleichen.

Kann ich die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit möglich. Wenn man sich bei einer neuen Krankenkasse anmeldet, kümmert diese sich automatisch um die Kündigung bei der alten Kasse.

Nach dem Wechsel müssen Sie in der Regel mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor ein erneuter Wechsel möglich ist. Auch wer sich für einen Wahltarif entschieden hat, bindet sich meist für 1 bis 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse. Wenn die Kasse allerdings im Laufe der 18 Monate ihren Zusatzbeitragssatz erhöht, können Sie den Vertrag unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen.

Die private Krankenversicherung

Etwa 10 % der in Deutschland lebenden Menschen sind in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Um sich privat versichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss das eigene Bruttogehalt ein Jahr lang eine gewisse Grenze überschreiten. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst, für 2025 liegt sie bei jährlich 73.800 Euro brutto. Auch viele Selbstständige und Freiberufler, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können sich privat krankenversichern. Wer dies nicht möchte, kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichern. Ein nachträglicher Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Situationen möglich.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge (Prämien) richtet sich in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitsstatus und den gewünschten Leistungen.

Zu diesen Leistungen können beispielsweise eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und besondere ärztliche, zahnärztliche oder naturheilkundliche Behandlungen gehören. Der Umfang der gewünschten Leistungen wird in einem individuellen Vertrag festgelegt.

Meist zahlen Menschen mit Vorerkrankungen mehr als Gesunde und ältere Versicherte mehr als jüngere. Zudem kann der eigene Beitrag mit zunehmendem Alter deutlich ansteigen. Familienmitglieder sind nicht kostenlos mitversichert – für sie müssen zusätzliche Prämien gezahlt werden. Die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente muss man in der Regel zunächst selbst bezahlen. Die erhaltene Rechnung wird bei der Versicherung eingereicht, die die Kosten dann erstattet.

Alle privaten Krankenversicherer bieten einen einheitlichen Basistarif an, zu dem man sich unter bestimmten Bedingungen versichern kann. Er darf nicht teurer sein als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen im Rahmen des Basistarifs müssen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Entscheidet man sich für einen anderen Tarif mit erweiterten Leistungen, kann man unter festgelegten Bedingungen später in den Basistarif wechseln.

Was gilt für Menschen aus dem Ausland?

Auch wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss eine Krankenversicherung haben. Je nach Situation wird die heimische Krankenversicherung anerkannt. Falls nicht, muss man sich in einer deutschen Krankenversicherung anmelden oder eine Reiseversicherung abschließen – das hängt vor allem davon ab, aus welchem Land man kommt und was man in Deutschland macht.

Studium in Deutschland

Man muss für die Einschreibung an der Universität eine Krankenversicherung nachweisen. Dabei unterscheiden sich die Regelungen je nach Herkunftsland:

  • Menschen aus der EU und einigen weiteren Ländern haben über die Versicherung in ihrem Heimatland eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese ist häufig bereits auf der Versichertenkarte aufgedruckt oder lässt sich einfach bei der Krankenkasse beantragen. In Großbritannien wurde die EHIC nach dem Brexit durch die Global Health Insurance Card (GHIC) ersetzt. Mit der EHIC oder GHIC haben Sie denselben Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen wie gesetzlich Versicherte in Deutschland. Wichtig ist: Es werden nur Behandlungen bezahlt, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr ins Heimatland warten können. Mit dem EU-Vordruck S1 kann der Versicherungsschutz aber erweitert werden. Diesen lässt man die heimische Krankenversicherung ausstellen und reicht ihn bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein – die Kasse kann man frei wählen.
  • Mit einigen anderen Ländern, darunter Tunesien und die Türkei, hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen und erkennt die dortige Krankenversicherung an. Eine deutsche Krankenkasse stellt Ihnen dann einen „Nationalen Anspruchsnachweis“ aus, mit dem Sie bestimmte medizinische Leistungen in Deutschland bekommen können. Dazu, welche Leistungen genau bezahlt werden und wie dies abläuft, informieren Ihre heimische Krankenkasse sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
  • Studierende aus anderen Ländern müssen sich in Deutschland versichern. Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland braucht, muss bereits dafür eine Krankenversicherung nachweisen. Normalerweise muss man sich gesetzlich versichern – Studierende ab 30 Jahren sowie Promovierende, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler ohne Arbeitsvertrag an einer deutschen Universität müssen sich jedoch meist privat versichern. Möglich ist auch eine sogenannte Incoming-Versicherung – eine spezielle Reisekrankenversicherung, die für Aufenthalte von bis zu fünf Jahren gilt.

Studierende, die nebenher arbeiten, müssen sich in der Regel bei einer deutschen Krankenkasse versichern – unabhängig vom Herkunftsland. Ausnahmen sind vorgeschriebene Zwischenpraktika.

Arbeiten in Deutschland

Wenn Sie ausschließlich oder überwiegend in Deutschland arbeiten, müssen Sie sich in Deutschland versichern – auch wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. Dann kommt je nach Berufsgruppe und Höhe des Einkommens die gesetzliche oder private Krankenversicherung infrage. Wenn Sie selbstständig arbeiten und bisher privat versichert waren, müssen Sie sich auch in Deutschland privat versichern. Waren Sie gesetzlich versichert, können Sie der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beitreten.

Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte haben und von Ihrem Arbeitgeber nur vorübergehend nach Deutschland entsandt wurden, müssen Sie sich nicht in Deutschland versichern.

Gut zu wissen:

Weitere Informationen und individuelle Beratung erhält man bei allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Was (auch neben der Krankenversicherung) zu beachten ist, wenn man in Deutschland studieren oder arbeiten möchte, erfährt man auf dem Portal „Make it in Germany“ der deutschen Bundesregierung.

Wie melden sich Menschen aus dem Ausland bei einer deutschen Krankenkasse an?

Der Mitgliedsantrag lässt sich bei fast allen Krankenkassen online ausfüllen. Man kann sich aber auch in einer Filiale persönlich anmelden. In der Regel braucht man dafür ein Passfoto, eine Meldebescheinigung und einen Nachweis über die finanzielle Situation (zum Beispiel Einkommensnachweis, Stipendiennachweis oder einen Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt). Studierende müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung mit einreichen oder nachreichen, sobald sie diese bekommen haben.

Nach der Anmeldung bekommt man die Gesundheitskarte per Post zugeschickt.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ratgeber Krankenhaus. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ratgeber Krankenversicherung. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schaubild „Unser Gesundheitssystem" – der Staat setzt den Rahmen. 2023.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Dossier Gesundheitspolitik. Das Gesundheitswesen in Deutschland – ein Überblick. 2017.

Busse R, Blümel M, Spranger A. Das deutsche Gesundheitssystem: Akteure, Daten, Analysen. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2017.

Europäische Kommission. Die Europäische Krankenversicherungskarte. 2024.

GKV-Spitzenverband. Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland. 2024.

GKV Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Going to Germany with your European Health Insurance Card (EHIC). 2023.

Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer. Krankenversicherung. 2024.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Service für die Praxis – Auslandskrankenversicherte: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. 2024.

Klemperer D. Sozialmedizin – Public Health – Gesundheitswissenschaften. Göttingen: Hogrefe; 2020.

Statista. Anzahl der Mitglieder und Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in den Jahren 2017 bis 2023. 2023.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 18. Dezember 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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