Das deutsche Gesundheitssystem

Foto von Paar im Beratungsgespräch

Das deutsche Gesundheitssystem wird von sehr vielen Einrichtungen und Akteuren getragen und selbst verwaltet. Wir informieren, welche Organisationen eine Rolle spielen, wie die Versorgung aufgebaut ist und wie sie sich entwickelt hat.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland gliedert sich in die ambulante Versorgung, die vor allem in Praxen stattfindet, und die stationäre Versorgung in Krankenhäusern. Daneben gibt es etwa Rehabilitationseinrichtungen, die beide Bereiche verbinden.

Gesteuert und verwaltet wird das Gesundheitssystem von zahlreichen Akteuren, die jeweils unterschiedliche Aufgaben haben. Dazu gehören unter anderem Ärzte- und Krankenhausverbände, Krankenversicherungen, qualitätssichernde Einrichtungen, die Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene sowie Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.

Grundprinzipien der Versorgung

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland basiert auf vier Grundprinzipien:

  • Versicherungspflicht: Alle Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich verpflichtet, krankenversichert zu sein. Die meisten müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern. Ausgenommen sind Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Brutto-Einkommen über einem bestimmten Betrag liegt („Versicherungspflichtgrenze“), sowie viele Selbstständige und Freiberufler, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Sie können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern möchten.
  • Beitragsfinanzierung: Die Gesundheitsversorgung finanzieren überwiegend die Bürgerinnen und Bürger sowie die Arbeitgeber über ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Zuschüsse aus Steuergeldern kommen hinzu. Zum Vergleich: Staatliche Gesundheitssysteme wie etwa in Großbritannien oder Schweden werden fast vollständig aus Steuermitteln finanziert. In den USA müssen sich die meisten Menschen privat versichern oder Behandlungskosten und Verdienstausfall durch Krankheit selbst tragen.
  • Solidaritätsprinzip: In der „Solidargemeinschaft“ der Krankenversicherung tragen alle gesetzlich Versicherten und Arbeitgeber durch monatliche Beiträge gemeinsam die Kosten. Dabei richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen: Menschen mit hohem Lohn oder Gehalt zahlen mehr als Geringverdienende. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe („Beitragsbemessungsgrenze“) zahlen allerdings alle den gleichen Höchstbetrag. Familienmitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert – zum Beispiel dürfen sie selbst kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Im Krankheitsfall haben alle den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung – egal, wie hoch ihre Beiträge sind. Auf diese Weise stehen reichere Versicherte solidarisch für ärmere ein, aber auch gesunde Versicherte für kranke.
  • Selbstverwaltungsprinzip: In Deutschland ist das Gesundheitswesen nicht staatlich organisiert. Der Staat beschließt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung – das Gesundheitswesen regelt jedoch weitgehend selbst, wie die einzelnen medizinischen Leistungen organisiert, gestaltet und finanziert werden. Diese Aufgabe nehmen die Träger und Leistungserbringer des Gesundheitswesens wahr. Dazu gehören die Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser – man nennt sie auch die „gemeinsame Selbstverwaltung“. Bei den Krankenkassen entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber unter anderem über den Haushalt der Kasse, freiwillige Leistungen und Zusatzbeiträge. Die Ärzteschaft, Psychotherapeutinnen und -therapeuten organisieren in kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen die flächendeckende Gesundheitsversorgung. Die höchste Institution der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (, siehe unten: „Aufbau und Akteure des Gesundheitssystems“).

Etwas Geschichte: Die fünf Zweige der Sozialversicherung

Die Anfänge der Krankenversicherung

Die Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems gehen bis auf das Mittelalter zurück. Damals waren zum Beispiel Handwerker in sogenannten Zünften organisiert. In ihnen gab es bereits Vorformen der solidarischen Krankenversicherung: Alle Mitglieder einer Zunft zahlten Beiträge in eine gemeinsame Kasse ein. Daraus konnten einzelne Mitglieder unterstützt werden, wenn sie etwa wegen einer Erkrankung in Not gerieten. Seit Beginn der Industrialisierung gab es auch Fabrikarbeiter-Krankenkassen. Vereinheitlicht wurden die verschiedenen Formen sozialer Absicherung durch die Sozialpolitik am Ende des 19. Jahrhunderts, der sogenannten Bismarck’schen Sozialgesetzgebung. Als erstes wurde 1883 die Krankenversicherung eingeführt. Sie sollte zunächst vor allem die Arbeiter in Industrie, Handwerk und Kleingewerbe absichern, wenn sie krank wurden.

Alle Versicherten erhielten einen Rechtsanspruch auf kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneimittel sowie Kranken- und Sterbegeld. Damals waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung krankenversichert – heute sind es nahezu 100 Prozent.

Weitere Versicherungen folgten

Auf die Einführung der Krankenversicherung 1883 folgten die gesetzliche Unfallversicherung (1884) und die Rentenversicherung (1889). 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung für Arbeiter und Angestellte eingeführt.

Die Unfallversicherung sichert unter anderem medizinische Leistungen im Fall von arbeitsbedingten Unfällen und Berufskrankheiten ab, sowie Geldleistungen bei arbeitsbedingter Erwerbsunfähigkeit und Tod. Die Unfallversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung, finanziert sich aber allein aus Arbeitgeberbeiträgen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird zu gleichen Teilen durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Sie zahlt Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie Rehabilitationsleistungen für Erwerbstätige.

Erst im Jahr 1995 wurde der fünfte Zweig des Sozialversicherungssystems eingeführt: die soziale Pflegeversicherung. Sie übernimmt einen Anteil der Kosten für häusliche, ambulante und stationäre Betreuung und Pflege, wenn jemand pflegebedürftig wird. Wie die Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung in Deutschland verpflichtend. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die gesetzlichen Vorgaben zu den fünf Zweigen der Sozialversicherung finden sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB).

Aufbau und Akteure des Gesundheitssystems

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Auf Bundesebene gestaltet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gesundheitspolitik. Es bereitet unter anderem Gesetze vor und erarbeitet Verwaltungsvorschriften für die Aktivitäten der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Dem BMG unterstehen auch eine Reihe von Institutionen und Behörden, die sich mit übergeordneten gesundheitlichen Fragen befassen. Dazu zählen zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das BfArM ist unter anderem für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig. Das RKI überwacht und schützt die Gesundheit der Bevölkerung, indem es zum Beispiel Infektionskrankheiten überwacht und bekämpft. Zu den Aufgaben des PEI gehört beispielsweise die Zulassung von Impfstoffen.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Er entscheidet unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen und in welcher Form sie erbracht werden. Außerdem ist er für die Qualitätssicherung in der Versorgung zuständig – regelt also zum Beispiel, welche Qualifikation für bestimmte Behandlungen nötig ist. Der besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, der Krankenhäuser, der gesetzlichen Krankenkassen und der Patienten.

In seiner Arbeit unterstützen den unter anderem zwei unabhängige wissenschaftliche Institute: das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQWiG prüft unter anderem den Nutzen und die Risiken medizinischer Maßnahmen. Das IQTIG beschäftigt sich vor allem mit der Versorgungsqualität in deutschen Praxen und Krankenhäusern. Beide Institute erstellen wissenschaftlich fundierte Berichte und Empfehlungen, die in die Beschlüsse des über die Gesundheitsversorgung einfließen. Das IQWiG ist außerdem Herausgeber dieser Website mit Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Anbieter, Einrichtungen und Verbände

Wichtige Anbieter, Einrichtungen und Verbände im Gesundheitswesen sind:

  • Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu versichern und dafür zu sorgen, dass sie medizinische Leistungen erhalten. Dazu schließen sie Verträge mit einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen ab, unter anderem den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie Verbänden der Krankenhäuser und Apotheken. Der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene nennt sich „GKV-Spitzenverband“. Er übernimmt gesetzlich bestimmte Aufgaben und vertritt die Interessen der verschiedenen Kassen. Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Kunden entweder Voll-, Teil- oder Zusatzversicherungen. Ihre Interessen vertritt der „PKV-Verband“.
  • Kassenärztliche und -zahnärztliche Vereinigungen: Alle in Praxen tätigen Ärztinnen, Ärzte, psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die ihre Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, sind in den Bundesländern in Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisiert. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte organisieren sich in Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Die zuständigen Verbände auf Bundesebene sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Die Aufgaben der Verbände sind gesetzlich festgelegt: Sie stellen unter anderem sicher, dass überall ausreichend Arztpraxen vorhanden sind, verhandeln mit den Krankenkassen die ärztlichen Honorare und prüfen die Abrechnungen der Praxen.
  • Krankenhausgesellschaft: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertritt die Landes-Krankenhausgesellschaften sowie die Spitzenverbände der verschiedenen Krankenhausträger wie zum Beispiel Landkreise, Städte und Gemeinden, Kirchen, gemeinnützige Verbände und private Träger.
  • Apothekerverbände: Apotheken sind für die Abgabe von Arzneimitteln an Verbraucherinnen und Verbraucher zuständig. Apothekerinnen und Apotheker haben zudem die Aufgabe, über Arzneimittel zu informieren und zu beraten. Um die Versorgung sicherzustellen, müssen ihre Verbände Verträge mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen abschließen, um Arzneimittel anbieten und mit den Kassen abrechnen zu können.
  • Nicht ärztliche Heilberufe: Hierzu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopädinnen, Pflegekräfte oder Hebammen. Soweit sie selbstständig ambulante Leistungen für gesetzliche Versicherte anbieten, schließen auch ihre Verbände Verträge mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen ab. Darin ist unter anderem geregelt, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden dürfen.
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Psychotherapeuten- und Apothekerkammern: Alle in diesen Berufen qualifizierten Personen sind Pflichtmitglieder ihrer zuständigen Landeskammer. Zu den Aufgaben der Kammern gehören unter anderem die Überwachung der Berufspflichten und die Einhaltung der Röntgen- und Strahlenverordnung. Sie sind zuständig für die Berufsanerkennung, die Facharztprüfung sowie die Begutachtung und Schlichtung, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird. Die Landeskammern haben auf Bundesebene entsprechende Bundeskammern gebildet.
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD): Aufgabe des ÖGD ist der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren. Vor allem die kommunalen Gesundheitsämter kümmern sich vor Ort zum Beispiel um die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, um Infektionsschutz und allgemeine Gesundheitsförderung. Sie bieten auch Beratung und Hilfe – etwa bei seelischen Problemen oder einer Suchterkrankung.
  • Patientenorganisationen und Selbsthilfe: Viele Menschen haben sich zu Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen, die Patientinnen und Patienten beraten und unterstützen. Verschiedene Patientenorganisationen vertreten darüber hinaus die Interessen der Patientinnen und Patienten in gesundheitspolitischen Fragen. Sie sind auch im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten und können dort Anträge stellen sowie mitberaten.

Ambulante Versorgung

Unter „ambulanter Versorgung“ versteht man, dass man nach einer Behandlung in einer Praxis oder Klinik direkt wieder nach Hause geht – und nicht über Nacht oder länger in einem Krankenhaus bleibt. In Deutschland findet die ambulante Versorgung vor allem in ärztlichen Praxen sowie in Praxen für Psychotherapie oder nicht ärztliche Heilkunde statt. Die meisten (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte haben eine „Kassenzulassung“, das heißt sie behandeln gesetzlich Versicherte und werden von den gesetzlichen Krankenkassen dafür vergütet.

Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst zu ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt. Sie sind ausgebildet in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde. Bei besonderen medizinischen Problemen überweisen sie an eine entsprechende Facharztpraxis, zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder für Hauterkrankungen (). Es ist aber meist auch möglich, direkt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt zu gehen. Für manche Fachgebiete ist allerdings eine Überweisung nötig, zum Beispiel für Radiologie und Nuklearmedizin.

Neben Einzelpraxen gibt es in Deutschland viele Gemeinschaftspraxen oder medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen zwei oder mehr Ärztinnen, Ärzte sowie Fachkräfte aus nicht ärztlichen Heilberufen zusammenarbeiten. Solche großen Praxen können oft Leistungen anbieten, die sonst nur in Krankenhäusern möglich sind, wie spezielle Untersuchungen oder ambulante Operationen. Man spricht daher manchmal von „Praxiskliniken“.

Zur ambulanten Versorgung zählt auch die seltenere ambulante Behandlung im Krankenhaus oder in psychiatrischen Einrichtungen.

Stationäre Versorgung

Muss jemand über Nacht oder länger in einer Klinik bleiben, spricht man von „stationärer Behandlung“. Die meisten Krankenhäuser behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Einige privat geführte Kliniken nehmen allerdings nur Privatpatientinnen und -patienten auf.

Krankenhäuser in Deutschland werden durch verschiedene Träger finanziert:

  • öffentliche Träger (Länder, Landkreise, Städte oder Gemeinden)
  • freigemeinnützige Träger (wie das Rote Kreuz oder kirchliche Einrichtungen)
  • private Träger (Privatunternehmen oder Privatpersonen)

Im Krankenhaus müssen auch gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für Unterbringung und Verpflegung leisten. Dies wird vor der Behandlung im „Krankenhausvertrag“ zwischen Patientin oder Patient und Klinik festgehalten.

Rehabilitation

Ziel einer Rehabilitation (Reha) ist es, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu mildern. Sie soll etwa nach einer schweren Erkrankung und intensiver helfen, wieder selbstständig und leistungsfähig zu werden. Oft schließt sich eine solche Behandlung an den Aufenthalt in einem Krankenhaus an, zum Beispiel nach einer Operation. Außerdem gibt es Rehabilitationseinrichtungen für psychische und Suchterkrankungen.

Eine Reha umfasst je nach Erkrankung verschiedene Therapien und Angebote, beispielsweise physio- und ergotherapeutische Behandlungen, psychologische Betreuung oder Ernährungsberatung. Auch Schulungen im Umgang mit einer Erkrankung oder in der Verwendung von Hilfsmitteln können dazugehören.

Es gibt unterschiedliche Formen der Reha:

  • stationäre Rehabilitation: Dafür bleibt man in einer Rehabilitationsklinik.
  • ambulante Rehabilitation: Dabei ist man nur tagsüber in der Reha-Einrichtung und geht nach den Therapiezeiten nach Hause.

Den Antrag für eine Reha stellt man selbst. Eine Ärztin oder ein Arzt muss bestätigen, dass sie medizinisch notwendig ist. Die Kosten werden je nach Ursache der Erkrankung und beruflicher Situation von der gesetzlichen Krankenkasse, der Renten-, Unfall- oder Pflegeversicherung bezahlt. Die Klinik oder Arztpraxis berät dazu, welcher Kostenträger in der eigenen Situation der richtige ist. Pro Tag fallen für Erwachsene zehn Euro Zuzahlung an. Bei einer ambulanten Reha gibt es je nach Kostenträger Ausnahmen. Bei privat Versicherten hängt es vom eigenen Versicherungsvertrag ab, ob die Reha übernommen wird.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schaubild "Unser Gesundheitssystem" – der Staat setzt den Rahmen. 2023.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Dossier Gesundheitspolitik. Das Gesundheitswesen in Deutschland – ein Überblick. 2017.

Busse R, Blümel M, Spranger A. Das deutsche Gesundheitssystem: Akteure, Daten, Analysen. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2017.

Klemperer D. Sozialmedizin – Public Health – Gesundheitswissenschaften. Göttingen: Hogrefe; 2020.

Statistisches Bundesamt (Destatis). Grunddaten der Krankenhäuser 2022. 2023.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 18. Dezember 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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