Im Krankenhaus

Foto von Patient und Pflegekraft im Krankenhaus

Manche Behandlungen und Operationen sind nur im Krankenhaus möglich. Hier ist eine intensive Betreuung durch Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte sowie weitere Therapeutinnen und Therapeuten sichergestellt. Krankenhäuser verfügen über eine besondere technische Ausstattung, außerdem arbeiten dort Fachkräfte verschiedener medizinischer Gebiete.

In Deutschland bedeutet die Behandlung im Krankenhaus meist einen mehrtägigen (stationären) Aufenthalt. Wenn bei Ihnen ein stationärer Krankenhausaufenthalt ansteht, bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Einweisungsschein, den Sie in der Klinik vorlegen müssen. Meist empfiehlt Ihre Haus- oder Facharztpraxis eine geeignete Klinik in Ihrer Nähe. Sie können aber selbst auswählen, in welches Krankenhaus Sie gehen.

Für manche Eingriffe und Behandlungen sind allerdings Spezialistinnen oder Spezialisten nötig, die genügend Erfahrung mit dieser haben – oder eine besondere technische Ausstattung, etwa eine . Dies bietet nicht jede Klinik an. Mit Suchmaschinen wie dem Bundes-Klinik-Atlas kann man sich über verschiedene Krankenhäuser informieren.

Meist müssen Sie schon vor der eigentlichen Behandlung zu einem oder mehreren Terminen in die Klinik kommen – etwa zu Untersuchungen oder Aufklärungsgesprächen. Falls die Behandlung dringend ist, macht Ihre Arztpraxis für Sie einen Termin im Krankenhaus aus. Ansonsten vereinbaren Sie selbst einen Termin.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Kosten Ihrer Behandlung nur in Krankenhäusern übernommen, die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Dies sind fast alle Krankenhäuser. Privatkliniken nehmen dagegen nur privat Versicherte, Selbstzahlerinnen und Selbstzahler auf.

Wie finde ich die passende Klinik?

Bei der Suche unterstützen Kliniksuchmaschinen auf Basis der Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Dort finden Sie zum Beispiel Angaben dazu, ob ein Krankenhaus auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert ist und wie häufig bestimmte Operationen gemacht werden. Mit dem Bundes-Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit lässt sich zudem vergleichen, wie viel Pflegepersonal eine Klinik hat und welche Notfallversorgung sie anbietet. Die Ergebnisse lassen sich auch danach filtern, ob es in den Kliniken beispielsweise einen Dolmetscherdienst, fremdsprachiges Personal und Ausschilderungen in Blindenschrift oder mehreren Sprachen gibt.

Eine kommentierte Linkliste zur Suche nach Gesundheits-Dienstleistern in Deutschland finden Sie auch auf der Website www.eu-patienten.de. Das Angebot des GKV-Spitzenverbands beantwortet Fragen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und bietet unter anderem Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in Deutschland behandeln lassen möchten.

Wer zahlt die Behandlungskosten und Zuzahlungen?

Die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Allerdings müssen gesetzlich Versicherte über 18 Jahre in der Regel derzeit 10 Euro pro Tag für Unterbringung und Verpflegung selbst an die Klinik zahlen – aber nur für höchstens 28 Tage in einem Jahr.

Vor der Behandlung wird vertraglich festgehalten, wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten – wie etwa eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Dann unterschreiben Sie bei der Aufnahme zusätzlich zum Behandlungsvertrag eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung. Wenn Sie keine private Zusatz-Krankenversicherung für die gewünschten Leistungen haben, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.

Medizinisch nicht notwendige Behandlungen, wie etwa Schönheitsoperationen, sind privat zu zahlen. Falls später Komplikationen auftreten, muss man sich an den Kosten für nachfolgende Behandlungen beteiligen.

Muss ein Kind ins Krankenhaus, kann je nach Alter des Kindes und medizinischer Notwendigkeit ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür. Bei einem Verdienstausfall zahlt sie unter bestimmten Bedingungen auch ein Kinderkrankengeld.

Privat Versicherte bekommen die Rechnung über die Krankenhausbehandlung persönlich zugeschickt. Sie können die Kosten zunächst selbst bezahlen und bekommen sie danach von ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Sie können die Zahlungsbelege aber auch direkt an die private Krankenversicherung weiterleiten, die dann das Geld an Ärztinnen, Ärzte und Klinik überweist.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Zu den wichtigsten Dokumenten, die Sie für die Aufnahme ins Krankenhaus benötigen, gehören:

  • die elektronische Gesundheitskarte, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Wenn Sie privat versichert sind: Ihre Krankenversichertenkarte oder die Zusicherung der privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme. Wenn Sie nicht in Deutschland versichert sind: je nach Situation und Herkunftsland Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC), Global Health Insurance Card (GHIC), einen Nationalen Anspruchsnachweis, einen Behandlungsschein vom Sozialamt oder die Dokumente Ihrer Reise- oder Incoming-Krankenversicherung.
  • der Einweisungsschein der Haus- oder Facharztpraxis
  • Ihr Personalausweis oder Pass

Ebenfalls hilfreich sind folgende Unterlagen und Informationen:

  • Röntgenbilder, Laborbefunde und Arztberichte aus Voruntersuchungen
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Hausärztin oder des Kinderarztes
  • Namen und Telefonnummern von nahestehenden Menschen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • Ihr Medikamentenplan sowie sicherheitshalber die Medikamente für die ersten 24 Stunden, falls sie nicht sofort im Krankenhaus verfügbar sind
  • falls vorhanden: Allergiepass, Blutgruppenausweis, Impfpass, Röntgenpass sowie spezielle Ausweise, falls Sie blutverdünnende Mittel wie zum Beispiel Marcumar einnehmen, einen oder eine künstliche Herzklappe haben – oder Ihr Blutzuckertagebuch, wenn Sie an Diabetes erkrankt sind.

Wie werde ich auf der Station aufgenommen?

Auf der Station wird Ihnen das Pflegepersonal Ihr Zimmer zeigen und alle nötigen Informationen über den Aufenthalt im Krankenhaus geben. Sie werden gefragt, welche Medikamente Sie nehmen, ob Sie besondere Essenswünsche haben oder eine Diät einhalten müssen.

In den meisten Kliniken sind Handys mittlerweile erlaubt. Informieren Sie sich aber zur Sicherheit, ob bestimmte Klinikbereiche davon ausgenommen sind.

Auf der Station werden Sie mit vielen Menschen in Berührung kommen: Ärztinnen, Ärzte und das Pflegepersonal kümmern sich um Ihre medizinische Behandlung und pflegerische Betreuung. Außerdem gibt es in jeder Klinik Fachkräfte aus der Sozialarbeit, Psychologie, Diätassistenz, , Krankenhausapotheke und viele andere mehr. Da fällt es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Scheuen Sie sich nicht zu fragen, wenn Sie nicht wissen, wen Sie vor sich haben.

Am Beginn der Behandlung stehen das Gespräch mit der Klinikärztin oder dem Klinikarzt und die Aufnahmeuntersuchung. Da sie oder er Sie noch nicht gut kennt, ist es wichtig, möglichst offen und ausführlich über Ihre Beschwerden und Krankheitsgeschichte zu berichten. In einigen Krankenhäusern wird bei der Aufnahme auch ein sogenanntes Arzneimittelgespräch mit der Krankenhausapothekerin oder dem Krankenhausapotheker geführt. Während Ihres Klinikaufenthalts haben Sie meist vor allem mit der Stationsärztin oder dem Stationsarzt zu tun. Diese stehen in regelmäßigem Austausch mit den Ober- und Chefärztinnen und -ärzten.

Üblich ist mindestens ein Arztbesuch („Visite“) pro Tag, bei dem die Ärztinnen und Ärzte mit Ihnen und untereinander besprechen, wie die Behandlung verläuft und wie es Ihnen geht. Schwestern und Pfleger kümmern sich mehrmals täglich um Sie; sie sind ebenfalls wichtige Gesprächspartner. Sie organisieren den gesamten Ablauf auf der Station.

Was passiert vor einer Operation?

Wenn eine Operation bereits längere Zeit im Voraus geplant ist, bekommt man häufig erst einmal einen Termin für eine Voruntersuchung im Krankenhaus. Oft stehen einige grundlegende Untersuchungen an sowie ein EKG und weitere Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen. Abhängig vom Gesundheitszustand und der Art des Eingriffs besteht die Möglichkeit zur Eigenblutspende. Dazu wird Ihnen in den Wochen vorher mehrmals Blut abgenommen. Sollte später eine Bluttransfusion nötig werden, kann auf Ihr eigenes Blut zurückgegriffen werden.

Vor einer Operation werden Sie Aufklärungsgespräche über den Eingriff, die und mögliche Risiken führen, zum Beispiel mit dem Chirurgen und der Narkoseärztin. Nach dem Aufklärungsgespräch sollen Sie eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Wichtig ist:

Unterschreiben Sie die Einverständniserklärung vor einer OP nur, wenn Sie alles verstanden haben und wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Chancen des Eingriffs die Risiken überwiegen.

Lassen Sie sich Fachwörter erklären und fragen Sie bei Unklarheiten nach. Bei Sprachproblemen ist es sinnvoll, eine nahestehende Person mitzubringen, die für Sie übersetzen kann. Sie können auch um einen Dolmetscherdienst bitten; allerdings müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Vor der Operation sind weitere Informationen und Vorbereitungen nötig. Wichtig ist etwa, ab wann Sie nicht mehr essen und trinken dürfen und ob Sie einige Stunden vorher eine beruhigende Tablette benötigen. Der Körperbereich, in dem operiert wird, muss häufig rasiert werden. Lassen Sie sich am besten vorher erklären, was Sie nach der Operation berücksichtigen sollten. Melden Sie sich immer, wenn Sie starke Schmerzen oder andere Beschwerden spüren.

Wofür sind Sozialdienst und Seelsorge zuständig?

In vielen Kliniken gibt es einen Sozialdienst, der sich um persönliche und sozialrechtliche Probleme kümmert. So kann sich nach einer Operation eine Rehabilitation anschließen, oder es ist für einige Zeit zu Hause eine Betreuung nötig. Ältere, schwer kranke Menschen benötigen vielleicht einen Platz in einem Pflegeheim. Der Sozialdienst hilft dann zum Beispiel dabei, notwendige Anträge auszufüllen, organisiert einen Platz in einer Rehaklinik, eine Haushaltshilfe für Familien oder hilft bei der Suche nach einem Heimplatz. Auch bei der Regelung finanzieller Ansprüche etwa beim Sozialamt, der Arbeitsagentur oder Pflegeversicherung ist er behilflich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes haben darüber hinaus ein offenes Ohr für persönliche Probleme und helfen, eine Erkrankung und ihre Folgen zu bewältigen.

Bei Fragen rund um schwere Krankheit und Tod bieten ausgebildete kirchliche Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger ihre Hilfe an. Sie betreuen auch Menschen, die nicht religiös sind oder einer anderen Religion angehören.

Wer kümmert sich nach der Entlassung um die weitere Behandlung?

Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass sie nach der Entlassung ausreichend weiterbehandelt werden. Alle Maßnahmen des sogenannten Entlassmanagements müssen vor Ihrer Entlassung mit Ihnen abgestimmt und beraten werden. Wenn Sie es wünschen, können Ihre Angehörigen einbezogen werden.

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus behandelt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie in der Regel weiter. Manchmal sind auch Nachuntersuchungen in der Klinik nötig. Meist kann untersucht werden.

Bei der Entlassung erhalten Sie zumindest einen Kurzbericht für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, der alle wichtigen Informationen über Ihren Befund, Ihre Behandlung im Krankenhaus und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung enthält. Einige Tage bis Wochen später folgt ein detaillierter Arztbrief per Post. Darin sind unter anderem die Ergebnisse spezieller Untersuchungen, Röntgenaufnahmen oder Ultraschallbilder festgehalten.

Nach der Enlassung kann Ihnen das Pflegepersonal zur Überbrückung für einen kurzen Zeitraum Medikamente mitgeben oder verschreiben. In einigen Kliniken bereitet die Krankenhausapotheke einen Medikationsplan vor. Benötigen Sie besondere Heil- oder Hilfsmittel wie etwa eine Gehhilfe oder , bekommen Sie das Rezept ebenfalls von den Stationsärztinnen und -ärzten ausgestellt.

Das Krankenhaus kann Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage nach der Entlassung ausstellen. Erkundigen Sie sich, ob Sie in Ihrem Alltag etwas Besonderes beachten müssen, etwa eine spezielle Ernährung oder eine Pause von sportlichen Aktivitäten.

Wenn Sie sich nach einem Klinikaufenthalt noch nicht allein zu Hause versorgen können und weiterhin pflegerische Betreuung brauchen, wird Ihnen das Krankenhaus eine häusliche Krankenpflege verschreiben. Sie wird ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt, meist für einen Zeitraum von vier Wochen.

Falls Sie voraussichtlich länger pflegebedürftig sind, kann das Krankenhaus mit Ihrer Einwilligung die zuständige Pflegekasse benachrichtigen. Die Pflegebedürftigkeit wird dann durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft und eingestuft, um die weitere Betreuung sicherzustellen.

Privat krankenversicherte Personen bekommen nach ihrer Entlassung mit etwas Zeitverzögerung eine oder mehrere Abrechnungen der Chefärztinnen und Chefärzte. Diese müssen sie ihrer Krankenversicherung vorlegen.

AOK Bundesverband. Zuzahlung: Wann eine Befreiung möglich ist. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ratgeber Krankenhaus. 2024.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. 2024.

Statistisches Bundesamt (Destatis). Grunddaten der Krankenhäuser 2022. 2023.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

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Aktualisiert am 18. Dezember 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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