Was ist eine zweite Meinung?

Für bestimmte, nicht eilige Operationen gibt es ein gesetzlich festgelegtes, so genanntes Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der eine dieser Operationen empfiehlt, muss auf das Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem anderen Spezialisten besprechen zu können.
Dieses Verfahren gilt für folgende Operationen:
- Gebärmutterentfernung
- Mandeloperation
- Schulterarthroskopie
- Knie-Gelenkersatz
- Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
- Operationen an der Wirbelsäule
Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus auch eine Beratung durch einen zweiten, spezialisierten Arzt an, etwa für Operationen an der Wirbelsäule, an Knie und Hüfte.