Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann auf Kosten seiner Krankenkasse folgende Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen:
- Der „Gesundheits-Check-up“: Durch diese Kontrolluntersuchung sollen frühzeitig Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen erkannt werden. Im Rahmen der Untersuchung wird unter anderem der Blutdruck gemessen und Blut und Urin werden untersucht. Der Gesundheits-Check-up kann ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Versicherte zwischen 18 und 35 Jahre können ihn einmal in Anspruch nehmen.
- Das Hautkrebs-Screening: Beim Hautkrebs-Screening untersucht eine Ärztin oder ein Arzt den gesamten Körper auf Hautveränderungen, um möglichst früh Hautkrebserkrankungen wie den schwarzen Hautkrebs zu entdecken. Diese Untersuchung kann ebenfalls ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
- Test auf verstecktes Blut im Stuhl: Diese Untersuchung soll helfen, Darmkrebs frühzeitig zu entdecken. Eine Stuhlprobe wird daraufhin untersucht, ob sie mit dem bloßen Auge nicht sichtbares (okkultes) Blut enthält. Alle gesetzlich Versicherten im Alter von 50 bis 54 Jahren haben einmal pro Jahr Anspruch auf diese Untersuchung.
- Die Darmspiegelung: Eine Darmspiegelung dient zur Früherkennung und Vorbeugung von Darmkrebs. Männer können sie ab dem Alter von 50 Jahren, Frauen ab dem Alter von 55 Jahren zweimal in Anspruch nehmen. Zwischen den beiden Untersuchungen müssen zehn Jahre Abstand liegen. Alternativ zur Darmspiegelung können gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre den zuvor beschriebenen Test auf verborgenes Blut im Stuhl wählen. Wenn Blut im Stuhl entdeckt wurde und eine Darmspiegelung nötig ist, wird diese von der Krankenkasse bezahlt.