Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Foto von Ultraschalluntersuchung bei einer Schwangeren

Viele schwangere Frauen und ihre Partner freuen sich auf die Ultraschalluntersuchungen. Doch „das erste Bild vom Kind“ ist natürlich nicht der Grund, warum allen Schwangeren in Deutschland Ultraschalluntersuchungen angeboten werden. Sie sollen vielmehr feststellen, ob die Schwangerschaft normal verläuft und sich das Kind normal entwickelt.

In Deutschland werden gesetzlich krankenversicherten Schwangeren normalerweise drei sogenannte Basis-Ultraschalluntersuchungen als kostenlose Leistungen angeboten. Sie werden im mit dem englischen Begriff für Reihenuntersuchung als „“ bezeichnet.

Die Basis-Ultraschalluntersuchungen sollen vor allem abschätzen, ob die Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes normal verlaufen. Das ist die Regel: Von 100 Schwangeren bringen 96 bis 98 ein gesundes Kind zur Welt. Manchmal zeigen sich beim Ultraschall aber Auffälligkeiten, die dann weitere Untersuchungen nach sich ziehen – und möglicherweise auch schwierige Entscheidungen.

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vor dem Ultraschall über die Vor- und Nachteile der Untersuchung aufzuklären. Zur Unterstützung der Aufklärung hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) eine ausführliche Informationsbroschüre veröffentlicht. Jede Schwangere kann auf eine oder alle Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe anzugeben. Ein Verzicht hat auch keine Folgen für den Versicherungsschutz.

Ob eine Schwangere die Ultraschallbilder sehen möchte und welche Ergebnisse mitgeteilt werden sollen, bespricht sie am besten vor der Untersuchung mit ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt. Wenn man zum Beispiel das Geschlecht des Kindes oder bestimmte Befunde nicht erfahren möchte, ist es wichtig, das vor der Untersuchung deutlich zu machen.

Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?

Frauen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Sie liefern grundlegende Informationen über den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Kindes.

Während der Untersuchungen schaut die Frauenärztin oder der Frauenarzt nach der Lage des Mutterkuchens () und der Menge des Fruchtwassers. Die Größe des Kindes wird gemessen und im in einer Wachstumskurve dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten.

Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.

9. bis 12. Schwangerschaftswoche: 1. Basis-Ultraschalluntersuchung

Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der zehnten Woche von einem Fötus.

Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert auch, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.

19. bis 22. Schwangerschaftswoche: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung

Beim zweiten Ultraschall können Schwangere zwischen zwei Alternativen wählen:

  • der „Basis-Ultraschalluntersuchung“ und
  • der „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“.

Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die zum Beispiel besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

Beim erweiterten Basis-Ultraschall werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie normal entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?

Den erweiterten Basis-Ultraschall dürfen nur Frauenärztinnen und -ärzte vornehmen, die eine entsprechende Wissensprüfung absolviert haben.

29. bis 32. Schwangerschaftswoche: 3. Basis-Ultraschalluntersuchung

Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes noch einmal gemessen. Auch die Lage und der Herzschlag des Kindes werden kontrolliert.

Was gehört nicht zum Basis-Ultraschall?

Wenn es besondere medizinische Gründe gibt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch weitergehende Ultraschalluntersuchungen. Nicht mehr zum Basis-Ultraschall gehört zum Beispiel der sogenannte Fein-Ultraschall (Organ-Ultraschall) durch spezialisierte Frauenärztinnen und Frauenärzte. Er kann sinnvoll sein, wenn eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingeschätzt wird oder wenn andere Untersuchungen zu unklaren Ergebnissen geführt haben.

Untersuchungen, in denen gezielt nach Hinweisen auf genetisch bedingte Auffälligkeiten gesucht wird, unterliegen dem Gendiagnostikgesetz. Dazu gehört beispielsweise der Nackentransparenz-Test, bei dem mittels Ultraschall nach Hinweisen zum Beispiel auf ein Down-Syndrom gesucht wird. Vor solchen Untersuchungen sind Ärztinnen und Ärzte zu einer besonderen Aufklärung und genetischen Beratung verpflichtet. Dabei geht es nicht nur um medizinische Fragen, sondern auch um psychische und soziale Belange, die im Zusammenhang mit der Untersuchung und ihren Ergebnissen von Bedeutung sein können.

Auch beim Basis-Ultraschall können Auffälligkeiten am Ungeborenen entdeckt werden, die eine genetische Ursache haben können. Dann wird ebenfalls eine besondere Beratung angeboten.

Wie zuverlässig sind die Ergebnisse des Basis-Ultraschalls?

Bestimmte Entwicklungsstörungen des Kindes sind bei einem Basis-Ultraschall direkt erkennbar. Bei anderen gesundheitlichen Problemen oder Fehlbildungen liefert die Untersuchung nur Hinweise auf Auffälligkeiten. Wieder andere Probleme und Entwicklungsstörungen lassen sich mit einer nicht erkennen.

Wie alle Untersuchungen können Ultraschalluntersuchungen zu falschen Ergebnissen führen. Dabei sind zwei Fehler möglich:

  • Der Ultraschall kann auf Entwicklungsstörungen hinweisen, obwohl sich das Kind normal entwickelt.
  • Das Ergebnis der ist unauffällig, obwohl das Ungeborene gesundheitliche Probleme oder Fehlbildungen hat.

Wie häufig ein Ultraschall in Deutschland zu fehlerhaften Ergebnissen führt, lässt sich nicht genau sagen. Die Fehlerhäufigkeit hängt unter anderem davon ab, wie viel Fruchtwasser die Fruchtblase enthält, wie das Kind liegt und wie dick die Bauchwand der Schwangeren ist. Auch die Qualität des Ultraschallgeräts und die Qualifikation der Untersuchenden können das Ergebnis beeinflussen. Nach internationalen Zahlen muss etwa 1 von 100 Schwangeren mit einem falschen Ergebnis rechnen.

Kann eine Ultraschalluntersuchung auch schaden?

Die bei den Basis-Ultraschalluntersuchungen verwendeten Schallwellen schaden nach jetzigem Stand des Wissens weder der Schwangeren noch dem Kind. Ein Ultraschall kann aber schaden, wenn er unklare Ergebnisse oder Auffälligkeiten zeigt. Dies kann Ängste oder Sorgen auslösen und dazu führen, dass zur Abklärung weitere Untersuchungen angeboten werden. Weitere Untersuchungen können aufwendig sein und ihrerseits manchmal schwerwiegende Auswirkungen haben, die die werdenden Eltern stark belasten.

Auf der anderen Seite kann eine den Eindruck vermitteln, dass sich das Ungeborene normal entwickelt, obwohl es gesundheitliche Probleme hat. Dann gehen die werdenden Eltern fälschlicherweise davon aus, dass ihr Kind gesund ist. Falls sich dann nach der Geburt völlig unerwartet eine ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigung oder Fehlbildung zeigt, kann das ein Schock sein.

Zudem sind nicht alle Untersuchungsergebnisse eindeutig und nicht alle Probleme, die bei einer festgestellt werden können, behandelbar. Dies kann belasten, verunsichern und schwierige Entscheidungen erforderlich machen. Wenn es Hinweise gibt, dass das Ungeborene körperlich oder geistig beeinträchtigt sein könnte, kann sich zum Beispiel die Frage nach Abbruch oder Fortsetzung der Schwangerschaft stellen. Dies kann zu inneren Konflikten führen. Manche Frauen sagen im Nachhinein, sie hätten die Untersuchung nicht machen lassen, wenn sie die möglichen Folgen vorher bedacht hätten.

Ist es möglich, auf die Ultraschalluntersuchungen zu verzichten?

Jede Frau hat das Recht, auf alle oder einzelne Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft zu verzichten. Vielleicht möchte eine Schwangere nur wissen, ob sich ihr Kind altersgemäß entwickelt, aber nicht, ob es Fehlbildungen hat. Oder eine Frau entscheidet sich ganz gegen Ultraschalluntersuchungen, weil sie sich den damit verbundenen Unsicherheiten und möglichen Entscheidungsnöten nicht aussetzen möchte. Auch wenn für eine Frau feststeht, dass sie die Schwangerschaft in jedem Fall fortsetzen wird – ganz gleich, wie sich ihr Kind entwickelt –, kann dies ein Grund sein, auf den Ultraschall zu verzichten.

Auf der anderen Seite kann auch ein Verzicht auf Ultraschalluntersuchungen oder auf bestimmte Informationen Nachteile haben. So könnten Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes unerkannt oder unbehandelt bleiben, obwohl eine Behandlung im Mutterleib vielleicht möglich gewesen wäre. Auch mögliche Risiken für die Frau – etwa eine zu tief sitzende – könnten unerkannt bleiben. Bestimmte Untersuchungsergebnisse können auch dafür sprechen, sich während der weiteren Schwangerschaft und Entbindung in einer spezialisierten Klinik oder Praxis betreuen zu lassen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Für alle Fragen zu Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchungen und Geburt stehen auch die Schwangerschaftsberatungsstellen zur Verfügung. Der Anspruch auf Beratung besteht zudem bei einem Schwangerschaftskonflikt und zum Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung). Die Beratung ist in der Regel kostenlos.

Adressen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de/schwangerschaft.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Mutterschaftsrichtlinien (Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung). 2022.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Aufklärung, Einwilligung und ärztliche Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft: Abschlussbericht; Auftrag P08-01. 2012.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Ultraschallscreening in der Schwangerschaft: Testgüte hinsichtlich der Entdeckungsrate fetaler Anomalien; Abschlussbericht; Auftrag S05-03. 2008.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

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Aktualisiert am 21. September 2022

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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