Für die Behandlung von metastasiertem Brustkrebs kommen zertifizierte Brustzentren (Brustkrebszentren) oder Tumorzentren sowie onkologische Schwerpunktpraxen infrage. Hier arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen, die sich mit den Auswirkungen der Erkrankung und der Behandlung auf Körper und Psyche auskennen. Metastasierter Brustkrebs kann aber auch in Krankenhäusern oder Praxen ohne Zertifizierung behandelt werden.
Bei einem Brustkrebs mit Metastasen in anderen Körperregionen wird in der Regel der ganze Körper medikamentös behandelt (systemische Therapie), um das Tumorwachstum einzudämmen. Diese Behandlung kann eine Antihormonbehandlung oder eine Chemotherapie sein. Bestimmte Brustkrebsarten lassen sich auch mit sogenannten zielgerichteten Therapien behandeln, zum Beispiel mit einer Antikörpertherapie.
Meist werden verschiedene Behandlungen nacheinander eingesetzt oder auch kombiniert. Wenn Tumorzellen nach einer Weile gegen einen bestimmten Wirkstoff unempfindlich werden, kann ein anderes Medikament oder Therapieverfahren angewandt werden. Dieses schrittweise Vorgehen wird als Stufentherapie bezeichnet.
Je nachdem, wo sie sich bilden, können bestimmte Metastasen auch einzeln behandelt werden – sie können zum Beispiel gezielt bestrahlt, manche vielleicht auch operiert werden.
Da Art und Verlauf einer Brustkrebserkrankung von Frau zu Frau anders sind, gibt es nicht „die“ beste Behandlung. Es kommt darauf an, eine angemessene, persönlich passende Therapie für jede Phase der Erkrankung zu finden und verschiedene Verfahren möglichst gut aufeinander abzustimmen. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten sowie innerhalb des Behandlungsteams.
Oft entstehen viele Fragen – ob zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten, zu den zu erwartenden Beschwerden oder auch zur Teilnahme an klinischen Studien. Um bei einem Arzttermin keine wichtigen Fragen zu vergessen, kann es helfen, sie sich vorher aufzuschreiben oder sich von einem vertrauten Menschen begleiten und im Arztgespräch unterstützen zu lassen.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine (Folge-)Behandlung besteht in der Regel kein Zeitdruck, da ein etwas verzögerter Therapiebeginn den Behandlungserfolg kaum beeinflusst. Es ist also möglich, die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Möglichkeiten in Ruhe ein paar Tage oder Wochen zu überdenken und sich bei Bedarf zusätzliche Informationen oder eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Man hat außerdem immer das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen – egal, ob sie in der Arztpraxis, in der Klinik oder im Rahmen einer Studie angeboten oder begonnen wurde.
Manche Menschen setzen ihre Hoffnung in „alternative“ Verfahren, wenn die „Schulmedizin“ keine Heilung oder deutliche Verbesserung (mehr) versprechen kann. Immer neue Therapien auszuprobieren, kann jedoch zu immer neuen Enttäuschungen führen. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn ein Mittel oder eine Methode nicht als Ergänzung, sondern als Alternative zur ärztlichen Behandlung angepriesen wird, Heilung verspricht und / oder sehr teuer ist und selbst bezahlt werden müsste. Bei solchen Versprechen könnte es sich auch um Scharlatanerie handeln.