Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt unter anderem für alle Kinder ab elf Monaten, aber auch für Jugendliche, Frauen mit Kinderwunsch und Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie einer starken Neurodermitis, wenn sie noch keine Windpocken hatten. Die Windpocken-Impfung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Sie besteht aus zwei Impfspritzen im Abstand von 4 bis 6 Wochen.
Wer noch keine Windpocken hatte und nicht geimpft ist, kann sich nach Kontakt mit einer an Windpocken erkrankten Person noch innerhalb von fünf Tagen impfen lassen. Dies kann den Ausbruch verhindern oder zumindest den Verlauf abschwächen.
Während einer Schwangerschaft kann sich eine Frau nicht mehr impfen lassen. Besteht Ansteckungsgefahr, kann sie sich aber Antikörper verabreichen lassen, die die Viren bekämpfen. Diese sogenannte passive Immunisierung ist auch bei Neugeborenen möglich, falls die Mutter in den Tagen um die Geburt herum Windpocken bekommt.
Auch geimpfte Personen können an Windpocken erkranken. Dies ist aber selten, und meist verläuft die Krankheit dann milder. Auch das Risiko für Komplikationen ist geringer.
Seit März 2013 gehören die Windpocken zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das heißt, dass die Ärztin oder der Arzt bereits bei einem Verdacht auf Windpocken das regionale Gesundheitsamt benachrichtigen muss. Es kann sein, dass das Amt sich dann bei den Eltern eines erkrankten Kindes meldet und zum Beispiel darauf hinweist, dass es zu Hause bleiben muss, bis es nicht mehr ansteckend ist.
Solange Ansteckungsgefahr besteht, sollten Erkrankte direkten Kontakt zu anderen Menschen möglichst vermeiden – es sei denn, sie wissen, dass diese bereits die Windpocken hatten. Das gilt besonders für den Kontakt zu Schwangeren und Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf.