Wer prüft die Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln?
Laut Gesetz zählen Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln und nicht zu den Arzneimitteln. Arzneimittel sind pharmakologisch wirksame Stoffe, die den Körper und seine Funktionen auf besondere Weise beeinflussen. Sie werden eingesetzt, um Beschwerden und Krankheiten zu lindern oder zu verhüten. Ein Nahrungsergänzungsmittel hat keine pharmakologische Wirkung, das darf vom Hersteller auch nicht behauptet werden. Es soll dem Körper lediglich Nährstoffe zuführen. In Sachen Qualität und Sicherheit gelten für Nahrungsergänzungsmittel daher andere Bestimmungen als für chemische oder pflanzliche Arzneimittel.
Die Verantwortung für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln liegt – wie bei anderen Lebensmitteln auch – bei den Herstellern und den Vertreibern. Ein Nahrungsergänzungsmittel muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Die Behörden registrieren bei Nahrungsergänzungsmitteln lediglich, welche Stoffe auf dem Etikett angegeben sind. Die Behörden können die Produkte jedoch auch stichprobenartig kontrollieren.
Nahrungsergänzungsmittel müssen also nicht die strengen Tests und Qualitätssicherungs-Prozesse durchlaufen, die für Medikamente vorgeschrieben sind, bevor sie auf den Markt gelangen. Daher kann man auch nicht immer sicher sein, dass alle im Handel erhältlichen Produkte die gleiche Qualität haben.