Masern

Auf einen Blick

  • Masern führen zu Hautausschlag und erkältungsähnlichen Beschwerden.

  • Die Virusinfektion ist hoch ansteckend.

  • Sie bleibt zwar meist ohne Folgen, kann aber auch ernste Komplikationen haben.

  • Eine Impfung schützt vor Masern und hilft, ihre Ausbreitung zu verhindern.

Einleitung

Foto von Impfung eines Mädchens

Masern werden durch Viren verursacht und sind hoch ansteckend – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Eine Masernerkrankung bleibt meist ohne Folgen, ist aber nicht harmlos.

Masernviren schwächen die körpereigene Abwehr über Monate. Es kann zu weiteren Infektionen wie einer Mittelohr- oder Lungenentzündung kommen. Sehr selten führen Masern zu einer Hirnentzündung, die tödlich sein kann.

Um die Ausbreitung der und damit auch solche ernsten Folgen zu verhindern, sollten möglichst alle Kinder geimpft werden. Das gilt auch für Erwachsene, die nicht oder nur einmal geimpft wurden oder noch keine Masern hatten.

Symptome

Eine Masern-Infektion verläuft meist in zwei Phasen. Anfangs führt sie zu Beschwerden wie:

  • Fieber
  • Husten, Schnupfen und Halsschmerzen
  • Bindehautentzündung mit tränenden Augen und Lichtempfindlichkeit
  • Kopfschmerzen
  • weißen Flecken im Mund (an der Innenseite der Wangen)

Innerhalb weniger Tage sinkt das Fieber zunächst wieder. Danach entwickelt sich ein hellroter Hautausschlag und die Temperatur steigt erneut an. Es kann auch zu einem Fieberkrampf kommen.

Der fleckige Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann am ganzen Körper aus. Die Flecken werden größer und fließen ineinander. Wenn der Ausschlag nach einigen Tagen abklingt, schuppt sich die Haut oft. Nach etwa einer Woche sinkt das Fieber wieder.

Grafik: Kind mit typischem Hautausschlag bei Masern

Kind mit typischem Hautausschlag bei Masern

Selten verläuft die auch milder, mit kaum sichtbarem Hautausschlag und weniger Beschwerden. Diese abgeschwächte Form („mitigierte“ Masern) ist dennoch ansteckend. Sie kann vor allem dann auftreten, wenn nur einmal geimpft wurde und deshalb kein vollständiger Impfschutz besteht. Auch bei Neugeborenen kommen mitigierte Masern vor.

Ursachen

Masern werden durch Viren ausgelöst, die sich bei einer unter anderem im Nasen- und Rachenraum befinden. Sie werden meist durch Sprechen, Husten oder Niesen übertragen (), aber auch über feine Tropfen in der Luft (Aerosole). Die Viren können auch an den Händen oder an Gegenständen wie Türgriffen haften.

Ein kurzer Kontakt mit einem Erkrankten reicht aus, um sich anzustecken. Masern verbreiten sich besonders leicht in Gruppen, in denen viele Personen nicht geimpft sind.

Häufigkeit

Seit der Einführung der Masern-Impfung in den 60er Jahren erkranken insgesamt sehr viel weniger Menschen als früher: in Deutschland etwa 300 bis 2000 pro Jahr. Die Masern waren früher eine Kinderkrankheit – inzwischen erkranken vor allem ungeimpfte Jugendliche und Erwachsene.

Einzelne Ausbrüche sind meist auf bestimmte Regionen oder Orte beschränkt, in denen zu wenige Personen geimpft sind.

Verlauf

So gut wie jeder, der sich mit Masern ansteckt, erkrankt auch. Die macht sich etwa 1 bis 2 Wochen nach der Ansteckung bemerkbar. Bis man sich erholt hat, dauert es normalerweise weitere zwei Wochen.

Ansteckungsgefahr für andere besteht schon 3 bis 5 Tage, bevor sich der Hautausschlag entwickelt. Etwa fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlags ist man nicht mehr ansteckend.

Masern bekommt man nur einmal im Leben: Wer die Masern durchgemacht hat, ist lebenslang immun gegen die Erkrankung.

Folgen

In den ersten Monaten nach einer Masern-Infektion ist das geschwächt, manchmal auch einige Jahre. Deshalb ist man anfälliger für andere Infektionen – wie zum Beispiel Mittelohrentzündung, Kehlkopfentzündung, , Lungenentzündung und Magen-Darm-Infekte. Für Erwachsene und Kleinkinder sind Masern oft belastender als für ältere Kinder.

Meist hat eine Masern-Infektion keine bleibenden Folgen. Es kann jedoch zu folgenden schweren Komplikationen kommen:

  • Gehirnentzündung (Enzephalitis): Diese tritt bei etwa 1 von 1000 Erkrankten einige Tage nach der Ansteckung auf. Die kann zu Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen führen und lebensgefährlich sein. Auch bleibende Schäden des Gehirns sind möglich.
  • Subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE): Diese sehr seltene, schwere Gehirnentzündung kann erst einige Jahre nach einer Masern-Infektion auftreten. Sie führt zu einer fortschreitenden Erkrankung des Nervensystems und endet immer tödlich. Etwa 1 bis 5 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickeln eine SSPE.

Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene haben ein höheres Risiko für Komplikationen. Auch Immungeschwächte sind anfälliger.

Infiziert sich eine Frau während der Schwangerschaft mit Masern, kann eine Früh- oder Fehlgeburt die Folge sein.

Diagnose

Ärztinnen und Ärzte erkennen Masern oft am typischen Hautauschlag und den sonstigen Beschwerden. Allerdings können Masern leicht mit anderen Infektionen wie Röteln oder verwechselt werden, da sich die Symptome ähneln. Aus diesem Grund wird der Verdacht auf eine Masern-Infektion immer durch den Virusnachweis in einem Rachenabstrich oder einer Urinprobe abgeklärt. Zusätzlich kann man Blut abnehmen und auf untersuchen.

Vorbeugung

Vor Masern schützt eine wirksame und sichere . Sie wird allen Kindern und allen nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, die bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden.

Die Masern-Impfung wird mit der Impfung gegen Mumps und Röteln kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Deutschland nicht verfügbar.

Zum ersten Mal wird im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung auch ab neun Monaten möglich.

Nach der zweiten sind etwa 92 bis 99 von 100 Geimpften gegen Masern geschützt. Der Schutz hält meist ein Leben lang. Nur sehr selten kommt es trotz zu einer Masern-Infektion. Dies betrifft vor allem Menschen, die nur einmal gegen Masern geimpft sind.

Die Masern-Impfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Säuglinge. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Ab wann sie gegeben ist, hängt davon ab, wie ansteckend eine Krankheit ist. Damit sie gegen die hoch ansteckenden Masern erreicht werden kann, müssen möglichst viele Menschen gegen Masern geimpft sein.

Seit 1. März 2020 besteht eine Nachweispflicht für Masern-Immunität: Für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss vor Eintritt in den Kindergarten, die Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen nachgewiesen werden, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind. Die Immunität kann durch einen Bluttest auf nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht gilt auch für Personalangehörige, die nach 1970 geboren wurden. Sie kann über den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft) oder ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Behandlung

Gegen Masernviren gibt es keine wirksamen Medikamente. Schmerzmittel oder fiebersenkende Medikamente können aber die Beschwerden lindern.

Wichtig sind Schonung und Bettruhe, damit der Körper sich erholt. Falls es zu Komplikationen kommt, kann ein Krankenhausaufenthalt nötig werden.

Leben und Alltag

Personen, die an Masern erkrankt sind, müssen den Kontakt mit anderen Menschen meiden, um sie nicht anzustecken. Sie dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime besuchen oder dort arbeiten. Das gilt auch für öffentliche Veranstaltungen, Feiern und andere Anlässe, wo sich das schnell verbreiten kann.

Es ist wichtig, alle Kontaktpersonen über die Erkrankung oder den Verdacht auf Masern zu informieren. So sollte man auch Arztpraxen vor dem Besuch Bescheid sagen, damit sie Schutzmaßnahmen ergreifen können. Menschen, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind, sollten sich möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person impfen lassen.

Die Ansteckungsgefahr ist erst vorüber, nachdem die Beschwerden abgeklungen sind – und frühestens am fünften Tag nach Auftreten des Hautausschlags.

Weitere Informationen

Masern sind eine meldepflichtige Erkrankung. Die Ärztin oder der Arzt muss bereits einen Verdacht auf Masern sofort dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Weitere Informationen zu Masern finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie beim Robert Koch-Institut (RKI).

Die Haus- oder Kinderarztpraxis ist meist die erste Anlaufstelle, wenn man krank ist oder bei einem Gesundheitsproblem ärztlichen Rat braucht. Wir informieren darüber, wie man die richtige Praxis findet, wie man sich am besten auf den Arztbesuch vorbereitet und was dabei wichtig ist.

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Erstellt am 02. November 2020
Nächste geplante Aktualisierung: 2023

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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