Vor Masern schützt eine wirksame und sichere Impfung. Sie wird allen Kindern und allen nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, die bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden.
Die Masern-Impfung wird mit der Impfung gegen Mumps und Röteln kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Deutschland nicht verfügbar.
Zum ersten Mal wird im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung auch ab neun Monaten möglich.
Nach der zweiten Impfung sind etwa 92 bis 99 von 100 Geimpften gegen Masern geschützt. Der Schutz hält meist ein Leben lang. Nur sehr selten kommt es trotz Impfung zu einer Masern-Infektion. Dies betrifft vor allem Menschen, die nur einmal gegen Masern geimpft sind.
Die Masern-Impfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können, wie zum Beispiel Säuglinge. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Ab wann sie gegeben ist, hängt davon ab, wie ansteckend eine Krankheit ist. Damit sie gegen die hoch ansteckenden Masern erreicht werden kann, müssen möglichst viele Menschen gegen Masern geimpft sein.
Seit 1. März 2020 besteht eine Nachweispflicht für Masern-Immunität: Für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss vor Eintritt in den Kindergarten, die Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen nachgewiesen werden, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind. Die Immunität kann durch einen Bluttest auf Antikörper nachgewiesen werden. Die Nachweispflicht gilt auch für Personalangehörige, die nach 1970 geboren wurden. Sie kann über den Impfausweis, das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft) oder ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.