Vor Masern schützt eine wirksame und sichere Impfung. Sie wird allen Kindern und allen nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, die bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden.
Die Masernimpfung wird mit der Impfung gegen Mumps und Röteln kombiniert (MMR-Impfung) oder zusätzlich mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV-Impfung). Ein Einzelimpfstoff gegen Masern ist in Deutschland nicht verfügbar.
Zum ersten Mal wird im Alter von 11 Monaten geimpft, zum zweiten Mal im Alter von 15 Monaten. Wenn ein Kind schon früher in eine Kindertagesstätte geht, ist die Erstimpfung auch ab neun Monaten möglich.
Nach der zweiten Impfung sind etwa 95 bis 100 der Geimpften gegen Masern geschützt. Der Schutz hält meist ein Leben lang. Nur sehr selten infiziert man sich trotz Impfung mit Masern. Dies betrifft vor allem Menschen, die nur einmal geimpft sind.
Die Masernimpfung ist wichtig, damit sich die Erkrankung nicht ausbreiten kann. Wenn ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, sind auch Menschen geschützt, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge. Dies wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Ab wann sie erreicht ist, hängt davon ab, wie ansteckend eine Krankheit ist. Da Masern hoch ansteckend sind, müssen möglichst viele Menschen dagegen geimpft sein.
Seit 2020 besteht eine Nachweispflicht für Masernimmunität: Für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss vor Eintritt in den Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen nachgewiesen werden, dass sie gegen Masern geimpft oder immun sind. Die Nachweispflicht gilt auch für Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen, in Gemeinschaftseinrichtungen oder -unterkünften arbeiten. Der Impfschutz lässt sich mit dem Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft), dem Impfausweis oder einem ärztlichen Attest belegen. Eine Immunität kann durch einen Bluttest auf Antikörper nachgewiesen werden.