Die Hausarztpraxis ist meist die erste Anlaufstelle, wenn man krank ist oder bei einem Gesundheitsproblem ärztlichen Rat braucht. Wir informieren darüber, wie man die richtige Praxis findet, wie man sich am besten auf den Arztbesuch vorbereitet und was dabei wichtig ist.
Einige Magen-Darm-Infektionen gehören zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Das heißt, die Ärztin oder der Arzt muss das örtliche Gesundheitsamt benachrichtigen. Meldepflicht besteht beispielsweise bei nachgewiesener Infektion mit Noro- oder Rotaviren, Salmonellen oder Campylobacter.
Bei Kindern unter sechs Jahren, die eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindergarten) besuchen, ist eine Magen-Darm-Infektion generell meldepflichtig. Das heißt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Infektionskrankheit feststellt, ist sie oder er verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Damit erkrankte Kinder niemanden anstecken, dürfen sie erst wieder in die Kita oder zur Schule gehen, wenn sie zwei Tage keinen Durchfall mehr hatten.
Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Personen in Lebensmittelberufen, bei denen der Verdacht auf eine Darminfektion besteht, die daran erkrankt sind oder die Salmonellen ausscheiden, erst dann wieder arbeiten, wenn sich in drei untersuchten Stuhlproben keine Erreger mehr nachweisen lassen. Auch danach sollten sie in den folgenden 4 bis 6 Wochen sicherheitshalber besonders streng auf Händehygiene am Arbeitsplatz achten.