Krankenversicherung in Deutschland

Foto von älterem Mann beim Lesen

Für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Etwa 87 % der Bevölkerung, das sind ungefähr 70 Millionen Menschen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen rund um Kosten, Leistungen und Prinzipien der Krankenversicherung.

Alle gesetzlich Versicherten haben den gleichen Versorgungsanspruch, wenn sie krank werden – egal, wie viel sie jeden Monat in ihre Versicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach ihrem Einkommen. Nach dem „Solidaritätsprinzip“ der GKV zahlen also gut Verdienende mehr ein als Ärmere, Gesunde gleich viel wie Kranke. Auf diese Weise tragen alle Versicherten gemeinsam das persönliche Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst einmal gleich. Er beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von den 14,6 % zahlen Arbeitgeber und Versicherte jeweils 7,3 %. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, wenn die Mitgliedsbeiträge und sonstige Mittel nicht ausreichen, die Kosten zu decken.

Wer ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet (Versicherungspflichtgrenze), in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Auch freiberuflich tätige Künstler und Publizisten, Studierende, Menschen ohne Arbeit sowie Rentnerinnen und Rentner sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Ehepartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Für Kinder gibt es eine Altersgrenze. Sie hängt aber davon ab, ob das Kind noch zur Schule geht oder eine Berufsausbildung macht. Kinder, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, sind dauerhaft durch ihre Eltern mitversichert.

Nähere Auskünfte zur Einkommensgrenze und zu den Altersgrenzen für Kinder bekommen Sie bei jeder Krankenkasse.

Welche Krankenkasse wähle ich?

Sie können frei wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern lassen möchten. Grundsätzlich bieten alle Krankenkassen denselben umfassenden Katalog der medizinischen Pflichtleistungen (Regelleistungen) an. Einige Krankenkassen übernehmen aber zusätzlich Kosten für zum Beispiel Reiseimpfungen oder die Teilnahme an besonderen Sport- und Bewegungsprogrammen. Andere bieten Beitragsrückzahlungen oder sogenannte Bonusprogramme an, wenn Sie zum Beispiel an einem Präventionskurs teilnehmen oder die empfohlenen Impfungen durchführen lassen. Alle Leistungen der Kassen, zu denen sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, werden „Satzungsleistungen“ genannt.

Auch ein Blick auf die Höhe der erhobenen Zusatzbeiträge lohnt sich: Hier können sich die Kassen unterscheiden. Für chronisch kranke und behinderte Menschen kann es besonders wichtig sein zu wissen, mit welchen Leistungserbringern die eigene Krankenkasse Verträge zu ihrer Versorgung abgeschlossen hat.

Kann ich die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel der Krankenkasse ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit möglich. Nach dem Wechsel müssen Sie in der Regel mindestens 18 Monate bei der neuen Kasse bleiben, bevor ein erneuter Wechsel möglich ist. Wenn die Kasse allerdings im Lauf der 18 Monate ihre Beiträge erhöht, können Sie den Vertrag unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen.

Welche Leistungen bezahlt die Kasse und wofür muss ich selbst zahlen?

Die meisten Leistungen der GKV sind systemweit vorgeschrieben und entsprechend festgelegt. Zum sogenannten Leistungskatalog der Kassen gehört die Behandlung beim Haus- und Facharzt oder Psychotherapeuten, im Krankenhaus und unter bestimmten Voraussetzungen auch in Rehabilitationseinrichtungen. Zu diesen sogenannten Regelleistungen zählen auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, notwendige Impfungen (keine Reiseimpfungen) sowie die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und rund um die Geburt.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden mit wenigen Ausnahmen bezahlt. Auch sogenannte Heilmittel wie oder und medizinische Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte werden von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie medizinisch begründet sind und von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurden. Hilfsmittel müssen zudem  im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis enthalten sein. Für diese Leistungen muss eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung entrichtet werden. Bei verschriebenen Medikamenten beträgt sie je nach Preis zwischen fünf und zehn Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.

Zu den Regelleistungen gehören außerdem zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und Zahn-, Zahnfleisch- und kieferorthopädische Behandlungen. Für Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss. Vor dem Beginn einer Versorgung mit Zahnersatz erstellt die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Auf dieser Basis entscheidet die Krankenkasse, welche Kosten sie übernimmt. Danach lässt sich besser abschätzen, wie hoch der Anteil ist, den man selbst tragen muss.

Darüber hinaus gehende Wünsche, wie etwa Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder besondere zahnärztliche Behandlungen müssen selbst bezahlt werden. Für einige dieser Sonderleistungen können zusätzliche private Versicherungen abgeschlossen werden.

Da die Erstattungsregelungen für manche Leistungen nicht bei allen Krankenkassen gleich sind, lohnt es sich, im Zweifelsfall vorher nachzufragen.

Außer für Zu- und Teilzahlungen gilt: Alle im GKV-Katalog enthaltenen Leistungen rechnen die Leistungserbringer in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab – das heißt, Sie müssen sich nicht um die Bezahlung kümmern.

Die private Krankenversicherung

Etwa 11 % der in Deutschland lebenden Menschen sind Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Um sich privat versichern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss das eigene Bruttogehalt ein Jahr lang eine gewisse Grenze überschreiten. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst, für 2018 liegt sie bei jährlich 59.400 Euro brutto. Auch Selbstständige können sich privat krankenversichern. Wer dies nicht möchte, kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichern.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitsstatus und den gewünschten Leistungen.

Zu diesen Leistungen können beispielsweise eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und besondere ärztliche, zahnärztliche oder naturheilkundliche Behandlungen gehören. Der Umfang der gewünschten Leistungen wird in einem individuellen Vertrag festgelegt.

Meist zahlen Menschen mit Vorerkrankungen mehr als Gesunde und ältere Versicherte mehr als jüngere. Zudem kann der eigene Beitrag mit zunehmendem Alter deutlich ansteigen. Familienmitglieder sind nicht kostenlos mitversichert, für sie müssen zusätzliche Beiträge gezahlt werden. Die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente muss man in der Regel zunächst selbst bezahlen. Die erhaltene Rechnung wird bei der Versicherung eingereicht, die die Kosten dann erstattet.

Alle privaten Krankenversicherer bieten einen einheitlichen Basistarif an, zu dem man sich unter bestimmten Bedingungen versichern kann. Ein nachträglicher Wechsel in den Basistarif ist unter festgelegten Bedingungen möglich. Die Höhe des Basistarifs darf nicht höher sein als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen im Rahmen des Basistarifs müssen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Migration und Gesundheit. 2018.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ratgeber Krankenversicherung. 08.2017.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Schaubild "Das Gesundheitssystem" - der Staat setzt den Rahmen. 08.2015.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Dossier Gesundheitspolitik. Das Gesundheitswesen in Deutschland. Ein Überblick. 01.03.2012.

Busse R, Blümel M, Ognyanova D. Das deutsche Gesundheitssystem: Akteure, Daten, Analysen. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft; 2013.

Klemperer D. Sozialmedizin – Public Health – Gesundheitswissenschaften. Bern: Huber; 2014.

Obermann K, Müller P, Müller HH, Schmidt B, Glazinski B. The German Health Care System. A concise overview. 2013.

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Aktualisiert am 24. Januar 2018

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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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