In einer Vorsorgevollmacht kann man bestimmen, wer wichtige beispielsweise gesundheitliche Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Als Erweiterung einer Patientenverfügung regelt die Vorsorgevollmacht auch, welche Personen die in der Verfügung benannten Entscheidungen treffen dürfen und dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Soll zusätzlich die gesetzliche Vertretung geregelt werden, ist statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung nötig.