Einleitung
Lecanemab (Handelsname Leqembi) steht seit September 2025 in Deutschland zur Behandlung einer frühen Alzheimer-Krankheit zur Verfügung. Um festzustellen, ob das Medikament infrage kommt, sind eine genaue Diagnose und spezielle Untersuchungen nötig.
Das Medikament Lecanemab mit dem Handelsnamen Leqembi ist nicht für jeden Menschen mit einer Alzheimer-Krankheit geeignet. Zugelassen ist es nur für Erwachsene mit einer frühen Alzheimer-Krankheit, die alle folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben eine leichte kognitive Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkprobleme) oder eine leichte Alzheimer-Demenz.
- Die für eine Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn wurden nachgewiesen.
- Im Erbgut findet sich nur eine oder keine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4).
Ärztinnen und Ärzte müssen sehr genau darauf achten, dass nur die Menschen das Medikament erhalten, für die es mehr Vorteile als Nachteile haben kann. Die Behandlung mit Lecanemab erfolgt durch Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie müssen mit der Behandlung von Menschen mit Alzheimer-Krankheit vertraut sein und zeitnah einen Termin für eine Magnetresonanz-Tomografie ( MRT) anbieten können.
Während der Behandlung mit Lecanemab sind Hirnschwellungen und -blutungen möglich. Wer Lecanemab bekommt, muss daher an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen – sonst wird die Behandlung abgebrochen.