Lecanemab (Leqembi) bei leichter kognitiver Beeinträchtigung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Ende 2025 geprüft, ob Lecanemab für Erwachsene mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI), die die weiteren Anforderungen an die Behandlung erfüllen, im Vergleich zu abwartendem Beobachten Vor- oder Nachteile hat.
Der Hersteller legte eine Studie mit knapp 1800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor. Für die Frage wurden aus dieser Studie die Daten von knapp 500 Patientinnen und Patienten ausgewertet: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser relevanten Untergruppe erfüllten alle Anforderungen an die Behandlung mit Lecanemab:
- Sie hatten eine leichte kognitive Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkprobleme).
- Sie wiesen die für eine Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn auf.
- In ihrem Erbgut fand sich nur eine oder keine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4).
- Sie wurden zu Beginn der Studie nicht mit einem Gerinnungshemmer behandelt.
Von diesen Teilnehmenden erhielten 252 Lecanemab und 245 ein Scheinmedikament ( Placebo). Alle wurden wie üblich ärztlich betreut. Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die mit Cholinesterasehemmern (Donezepil, Galantamin, Rivastigmin) oder Memantin behandelt wurden, wurden nicht berücksichtigt. Diese Medikamente sind zur Behandlung einer leichten kognitiven Störung nicht zugelassen und entsprechen nicht der Standardtherapie.
Nach einer Behandlungsdauer von 18 Monaten zeigten sich folgende Ergebnisse: