Was versteht man unter Heilmitteln?
Ganz allgemein sind Heilmittel alle medizinischen, nicht medikamentösen Behandlungen, die äußerlich angewendet werden. Im deutschen Gesundheitswesen steht der Begriff Heilmittel jedoch vor allem für bestimmte Behandlungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Solche Heilmittelbehandlungen können ärztlich verordnet werden, um Krankheiten zu heilen, ihrem Fortschreiten vorzubeugen oder Beschwerden zu lindern. Sie sollen aber auch vor Krankheiten schützen und zum Beispiel dabei helfen, Entwicklungsstörungen bei Kindern oder Pflegebedürftigkeit bei Älteren zu vermeiden.
Folgende Behandlungen können als Heilmittel ärztlich verordnet werden:
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie)
- Podologie
- Ernährungstherapie
Wer bietet Heilmittelbehandlungen an?
Heilmittelbehandlungen dürfen ausschließlich von Therapeutinnen und Therapeuten angeboten werden, die dafür ausgebildet und zugelassen sind. Dazu gehören vor allem:
- Ergotherapeuten
- Physiotherapeuten
- Masseure und medizinische Bademeister
- Sprachtherapeuten
- Podologen (medizinische Fußpfleger)
- Ernährungsberater
Wie erhält man eine Heilmittelbehandlung?
Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Heilmittelbehandlung für sinnvoll halten, stellen sie ein Rezept dafür aus. Auf dem Rezept sind die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen notiert. Diese hängen von der Erkrankung und der Art der Behandlung ab. Mit diesem Rezept kann man bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten Behandlungstermine vereinbaren. Falls die Beschwerden nach dem letzten Termin noch nicht abgeklungen sind, können Ärzte auch weitere Behandlungen verschreiben.
In Krankenhäusern sind Heilmittel oft Teil der Behandlung, zum Beispiel im Rahmen einer stationären Rehabilitation. Dann werden die gesamten Heilmittelkosten von der Krankenkasse übernommen. Im ambulanten Bereich muss dagegen ein Eigenanteil gezahlt werden. Pro Rezept beträgt er 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Dies gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche: Bis zum 18. Geburtstag werden Heilmittel immer vollständig von der Krankenkasse gezahlt.
Die Therapie muss normalerweise innerhalb von 28 Tagen nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, sonst wird das Rezept ungültig. Bei dringendem Behandlungsbedarf beträgt die Frist 14 Tage. Dies muss von der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt auf dem Rezept vermerkt werden. Das Rezept verliert auch seine Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Begründung länger als 14 Tage unterbrochen wird.
Es kann zudem vorkommen, dass Therapeutinnen und Therapeuten Leistungen anbieten, die selbst gezahlt werden müssen.