Parodontitis-Behandlung: Reinigen und pflegen

Eine fortgeschrittene Parodontitis kann dazu führen, dass sich Zähne lockern. Mit einer systematischen Behandlung lässt sich das Fortschreiten der Erkrankung oft zumindest verlangsamen. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch eine gute Mundhygiene.
Es gibt verschiedene zahnärztliche Möglichkeiten, eine Parodontitis zu behandeln. Als behandlungsbedürftig gilt eine Parodontitis, wenn bei einer Sondierung mindestens 4 Millimeter tiefe Zahnfleischtaschen festgestellt wurden.
Eine systematische Parodontitis-Behandlung besteht aus mehreren Schritten:
- Verbesserung der Mundhygiene durch Anleitung zur richtigen Zahnpflege und Entfernung von Belägen und Ablagerungen ( Zahnstein) auf den Zähnen
- Entfernung von Belägen und Ablagerungen unterhalb des Zahnfleischrands („geschlossene“ Behandlung)
- Wenn notwendig, zusätzliche Einnahme von Antibiotika
- Überprüfung des Behandlungserfolgs
- Es kann auch ein operativer Eingriff unter örtlicher Betäubung infrage kommen („offene“ chirurgische Behandlung)
- Strukturierte Nachsorge zur Sicherung des Behandlungserfolgs (unterstützende Parodontitis-Therapie)
Gemeinsam mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt wird über die notwendigen Behandlungsschritte entschieden. Außerdem wird erläutert, welche Verhaltensweisen oder Risikofaktoren die Erkrankung nachteilig beeinflussen können.
Die Kosten einer systematischen Parodontitis-Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Zustand des Zahnhalteapparates behandlungsbedürftig ist. Zusätzlich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – so muss zum Beispiel die Patientin oder der Patient für eine ausreichende Mundhygiene sorgen, möglichst mit dem Rauchen aufhören und eine bestehende Diabetes-Erkrankung sollte optimal behandelt werden. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt stellt bei der Krankenkasse vor Beginn der systematischen Parodontitis-Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme, über den die Krankenkasse entscheidet. Bei pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen ist kein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich.
Oft bieten Zahnärztinnen und Zahnärzte weitere Leistungen an, die in der Regel selbst bezahlt werden müssen. So wird zum Beispiel vor Beginn der eigentlichen Parodontitis-Behandlung häufig eine professionelle Zahnreinigung (PZR) empfohlen. Zu den weiteren Leistungen gehören auch Behandlungen, die den Wiederaufbau des Zahnhalteapparates fördern sollen und Technologien wie Laserverfahren und die sogenannte fotodynamische Therapie. Bei einer fotodynamischen Therapie wird ein lichtempfindlicher Farbstoff auf die betroffenen Bereiche aufgetragen und anschließend mit Laser belichtet. Der dabei entstehende aggressive Sauerstoff soll die Bakterien abtöten.