Nivolumab (Opdivo) mit platinbasierter Chemotherapie bei Lungenkrebs

Einleitung

Nivolumab (Handelsname Opdivo) ist in Kombination mit platinbasierter seit Juni 2023 zur präoperativen Behandlung des nicht kleinzelligen Lungenkrebses zugelassen. Der Wirkstoff kommt infrage, wenn der Tumor noch operiert werden kann, aber das Risiko für einen hoch ist. Seit Mai 2025 kommt Nivolumab auch als zusätzliche Einzeltherapie nach der Operation infrage.

Lungenkrebs entsteht durch die bösartige Neubildung von Zellen der Atemwege () und ihrer Aufzweigungen, den Bronchiolen. Deshalb spricht man auch von einem Bronchialkarzinom. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Tumorarten:

  • das kleinzellige (englisch: small cell lung carcinoma, SCLC) und
  • das nicht kleinzellige (englisch: non small cell lung carcinoma, NSCLC).

Ein nicht kleinzelliges wird, wenn möglich, operativ entfernt. Nach der Operation kann noch eine infrage kommen, um einen zu verhindern.

Der Wirkstoff ist zugelassen für Personen mit einem nicht kleinzelligen der Lunge, deren Tumor das Protein PD-L1 aufweist. Durch dieses Eiweiß wird die körpereigene Abwehr gegen die Tumorzellen geschwächt. Nivolumab soll das aktivieren, den Krebs zu bekämpfen.

Anwendung

Nivolumab wird als vor der Operation zusammen mit der Chemotherapie in sogenannten Behandlungszyklen von drei Wochen gegeben. Die empfohlene Dosis beträgt 360 mg Nivolumab über 30 Minuten alle 3 Wochen für 3 Zyklen. Soll die nach der Operation fortgeführt werden, erfolgt die Gabe vor der Operation für 4 Zyklen. Nach der Operation wird Nivolumab mit 480 mg für maximal 13 Zyklen alle 4 Wochen gegeben. Treten zu starke Nebenwirkungen auf oder schreitet der Krebs fort, wird die beendet.

Andere Behandlungen

Für Patientinnen und Patienten mit nicht kleinzelligem Lungenkrebs, der noch operiert werden kann, wird die individuell angepasst. Je nach Tumorstadium, Art des Tumors und Erfolg der Operation können hierbei Cisplatin in Kombination mit Vinorelbin oder Paclitaxel oder eine Strahlenchemotherapie mit Cisplatin in Kombination mit Vinorelbin als infrage kommen. Vor einer Operation kann auch Pembrolizumab mit einer platinhaltigen eingesetzt werden. Nach der Operation kann dann die mit Pembrolizumab als Einzeltherapie fortgeführt werden.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat zuletzt 2024 geprüft, ob Nivolumab in Kombination mit platinbasierter für Personen bei nicht kleinzelligem Lungenkrebs vor einer Operation im Vergleich zu den individuell angepassten Therapien Vor- oder Nachteile hat. 2025 wurde geprüft, ob Nivolumab mit platinhaltiger vor einer Operation gefolgt von Nivolumab als Einzeltherapie nach der Operation im Vergleich zu Pembrolizumab mit platinbasierter vor einer Operation gefolgt von Pembrolizumab als Einzeltherapie nach der Operation Vor- oder Nachteile hat. Um diese Fragen zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Nivolumab (Opdivo) 2024 und 2025.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nivolumab (NSCLC, neoadjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A23-74. 26.10.2023. (IQWiG-Berichte; Band 1667).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nivolumab (NSCLC, neoadjuvant) – Addendum zum Auftrag A23-74; Projekt A23-131. 12.01.2024. (IQWiG-Berichte; Band 1701).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Nivolumab (NSCLC, neoadjuvant + adjuvant) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A25-81. 10.09.2025. (IQWiG-Berichte; Band 2085); DOI: 10.60584/A25-81.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Aktualisiert am 15. September 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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