Guselkumab (Tremfya) bei Morbus Crohn

Einleitung

Guselkumab (Handelsname Tremfya) ist seit Mai 2025 für Erwachsene bei mittelschwerem bis schwerem aktivem zugelassen. Es kommt für Erwachsene infrage, bei denen andere Therapien die Beschwerden nicht ausreichend lindern oder zu starke Nebenwirkungen haben.

ist eine chronische Schleimhautentzündung des Darms. Meist ist der letzte Teil des Dünndarms betroffen. Die Erkrankung beginnt bei den meisten Betroffenen zwischen dem 15. und 35. Lebensjahr. Sie tritt in Schüben auf: Beschwerdefreie Phasen wechseln sich mit Zeiten ab, in denen Schmerzen im rechten Unterbauch, Durchfall und Gewichtsverlust so stark sein können, dass die Betroffenen in dieser Zeit nicht ihrer Arbeit nachgehen können oder sogar ins Krankhaus müssen. Bei der Erkrankung kommt es häufig zu Fisteln, Abszessen und Verengungen im Darmbereich. Neben dem Darm können auch andere Abschnitte des Verdauungstrakts betroffen sein. Die Entzündungen können auch an den Augen, Gelenken oder der Haut auftreten.

Je nachdem wie stark der ausgeprägt ist, unterscheidet man zwischen einem leichten, mittelschweren oder schweren Verlauf. Da die Erkrankung nicht heilbar ist, zielt eine darauf ab, die Beschwerden während eines Krankheitsschubs zu mildern, die Häufigkeit von Schüben zu verringern und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Wird der behandelt, haben die Betroffenen eine normale Lebenserwartung.

Guselkumab gehört als Interleukin-Inhibitor zu der Gruppe der und hemmt bestimmte Zellen der Immunabwehr und soll bei die lindern.

Anwendung

Guselkumab kann als Fertigspritze oder verabreicht werden.

In den ersten 3 Monaten wird alle 4 Wochen eine mit 200 mg verabreicht oder mit 400 mg unter die Haut gespritzt. Danach wird 2 Monate später die alle 2 Monate mit 100 mg per Spritze fortgeführt. Patientinnen und Patienten können sich nach fachlicher Einweisung selbst spritzen. Verbessern sich nach den ersten 3 Monaten die Beschwerden nicht ausreichend, kann die auch intensiver 1-mal monatlich mit 200 mg fortgeführt werden.

Der Erfolg der Behandlung sollte regelmäßig überprüft werden. Zeigt sich nach einem halben Jahr keine Besserung, wird empfohlen, die zu beenden.

Andere Behandlungen

Für Patientinnen und Patienten mit kommen folgende Standardtherapien infrage:

Zuerst wird eine sogenannte konventionelle eingesetzt. Dazu gehören einschließlich Budesonid oder Immunsuppressiva wie beispielsweise Azathioprin oder Methotrexat. Wirken diese konventionellen Therapien nicht mehr ausreichend oder werden nicht vertragen, kommt eine mit einem Biologikum infrage. Dazu gehören TNF-α-Antagonisten (Adalimumab oder Infliximab), Integrin-Inhibitoren oder Interleukin-Inhibitoren (Vedolizumab, Risankizumab oder Ustekinumab). Außer kann auch der Wirkstoff Upadacitinib infrage kommen.

Wirkt die mit einem bestimmten Biologikum nicht mehr ausreichend oder wird sie nicht vertragen, wird auf einen anderen Wirkstoff aus der Gruppe der oder auf Upadacitinib gewechselt.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2025 geprüft, ob Guselkumab für Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat.

Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller geeignete Daten für folgende Personengruppen vor:

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Guselkumab (Tremfya).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Guselkumab (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-75. 28.08.2025. (IQWiG-Berichte; Band 2027); DOI: 10.60584/A25-75.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Guselkumab (Morbus Crohn) – Addendum zum Projekt A25-75; Projekt A25-131. 31.10.2025. (IQWiG-Berichte; Band 2128); DOI: 10.60584/A25-131.

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Über diese Seite

Erstellt am 20. November 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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