Entscheidungshilfe: Überschreitung des Geburtstermins: Abwarten oder die Geburt einleiten?

unterstützen bei medizinischen Fragen wie: Soll ich mich operieren lassen? Welches Medikament kommt infrage? Was passiert, wenn ich auf eine Behandlung verzichte?

fassen die wichtigsten Vor- und Nachteile der verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten übersichtlich zusammen. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Aber sie können dabei helfen, offene Fragen mit der Ärztin oder dem Arzt zu klären und sich dann gemeinsam für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden.

Was beinhaltet die Entscheidungshilfe zur Geburtseinleitung?

Die meisten Kinder kommen innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem errechneten Termin (ET) zur Welt. Manchmal lässt aber die Geburt des Kindes auf sich warten. Je länger der ET überschritten wird, desto mehr rückt die Frage in den Vordergrund: Abwarten oder die Geburt einleiten?

Ab der 42. Schwangerschaftswoche bieten Ärztinnen, Ärzte und Hebammen eine Geburtseinleitung an. Man kann aber noch abwarten, ob die Geburt in den nächsten Tagen von selbst beginnt. Wenn die Geburt zu Beginn der 43. Woche noch nicht begonnen hat, rät das Geburtshilfe-Team dringend zu einer Einleitung.

Es stehen sowohl mechanische Methoden wie die Eipollösung oder ein Ballonkatheter als auch Medikamente zur Verfügung. Diese Entscheidungshilfe beschreibt – je nach Schwangerschaftswoche – die Vorteile, aber auch Nachteile und mögliche Nebenwirkungen der Geburtseinleitung. Sie unterstützt dabei, zusammen mit der Hebamme, der Ärztin oder dem Arzt den besten Weg für sich zu finden.

Hier kann die Entscheidungshilfe heruntergeladen und ausgedruckt werden:

Vorschaubild der Entscheidungshilfe Überschreitung des Geburtstermins

Überschreitung des Geburtstermins: Abwarten oder die Geburt einleiten?

8 Seiten, Originalformat: DIN A4

Gedruckte Exemplare der Entscheidungshilfe können Sie unter Infomaterial, Entscheidungshilfen und Broschüren anfragen.

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Über diese Seite

Erstellt am 15. April 2026

Nächste geplante Aktualisierung: 2029

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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