Remdesivir (Veklury) bei Covid-19 bei Erwachsenen mit Risiko für schweren Verlauf, aber ohne Notwendigkeit einer Sauerstoffgabe

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2022 geprüft, ob Remdesivir (Handelsname Veklury) im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat – und zwar für Erwachsene mit Covid-19, die keine zusätzliche Sauerstoffgabe benötigen, aber ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

Der Hersteller legte eine verwertbare Studie mit 584 infizierten Personen vor. Die eine Hälfte der Teilnehmenden erhielt Remdesivir, die andere Gruppe ein . Die Behandlung dauerte 3 Tage, die Nachbeobachtung bis Tag 28. Keine der teilnehmenden Personen war gegen Covid-19 geimpft. Unklar blieb, an welcher Virusvariante die Teilnehmenden der Studie erkrankt waren und ob sie vorher schon einmal mit dem Virus infiziert waren. Es zeigten sich folgende Ergebnisse:

Welche Vorteile hat Remdesivir?

Krankenhauseinweisungen aufgrund von Covid-19: Hier weist die Studie auf einen Vorteil für die Personen hin, die Remdesivir erhielten. Von ihnen wurde 1 von 100 Personen in ein Krankenhaus eingewiesen. Ohne Remdesivir war das bei 5 von 100 Personen der Fall.

Welche Nachteile hat Remdesivir?

Es zeigten sich keine Nachteile von Remdesivir.

Wo zeigte sich kein Unterschied?

Lebenserwartung: Es verstarb keine Person in der Studienzeit.

Behandlung auf einer Intensivstation: Auch hier zeigte sich kein Unterschied. In beiden Gruppen musste 1 von 100 Personen intensivmedizinisch behandelt werden.

Schwere Nebenwirkungen traten bei 1 bis 2 von 100 Personen auf. Auch hier gab es keinen Unterschied.

Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen: Keine der Personen brach die wegen Nebenwirkungen ab.

Welche Fragen sind noch offen?

Lebensqualität: Hierzu legte der Hersteller keine Daten vor.

Außerdem ist unklar, welche Vor- oder Nachteile Remdesivir für geimpfte Personen hat.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Remdesivir (COVID-19) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A22-04. 11.04.2022. (IQWiG-Berichte; Band 1328).

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Aktualisiert am 23. Januar 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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