Marstacimab (Hympavzi) bei Hämophilie A und B

Einleitung

Marstacimab (Handelsname Hympavzi) ist seit November 2024 zur dauerhaften Behandlung von Menschen mit mittelschwerer Hämophilie Typ A ohne Faktor-VIII-Hemmkörper und B ohne Faktor-IX-Hemmkörper ab 12 Jahren und ab einem Körpergewicht von 35 kg zugelassen.

Eine Hämophilie, häufig auch als „Bluterkrankheit“ bezeichnet, ist eine Erbkrankheit, bei der die gestört ist.

Das Blut enthält mehrere Bestandteile, die bei einer Verletzung dafür sorgen, dass sich schnell ein Blutgerinnsel bildet und so der Blutverlust gestoppt wird. Daran sind verschiedene Eiweiße beteiligt, die sogenannten Gerinnungsfaktoren. Wenn bestimmte Gerinnungsfaktoren fehlen, gerinnt das Blut langsamer oder gar nicht. Schon eine kleine Verletzung kann dann zu größeren Blutverlusten führen, daher der Name Bluterkrankheit.

Es gibt verschiedene Arten einer Hämophilie, abhängig davon, welcher Gerinnungsfaktor fehlt:

  • Bei der Hämophilie A ist das Gen defekt, das zur Herstellung von Faktor VIII (antihämophiles Globulin A) benötigt wird.
  • Bei der Hämophilie B ist das Gen defekt, das zur Herstellung von Faktor IX (antihämophiles Globulin B oder Christmas-Faktor) benötigt wird.

Marstacimab ist ein Wirkstoff, der die Funktion von Faktor VIII und Faktor IX imitiert und so die wiederherstellen soll.

Anwendung

Den Wirkstoff gibt es als Fertigspritze oder -pen. Die erste Dosis wird mit 300 mg unter die Haut in den Bauch oder Oberschenkel gespritzt. Danach wird die einmal wöchentlich mit 150 mg eingesetzt. Ab einem Körpergewicht von 50 kg kann die Dosierung bei Bedarf auf 300 mg erhöht werden.

Andere Behandlungen

Für Personen mit Hämophilie A und B gibt es eine Reihe von Präparaten mit Blutgerinnungsfaktor VIII und IX sowie Emicizumab für Hämophilie A, die zur Behandlung und Vorbeugung von Blutungen eingesetzt werden können. Diese können aus Blutspenden gewonnen oder auf biotechnologischem Wege hergestellt werden.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2025 geprüft, ob Marstacimab für Personen ab 12 Jahren mit schwerer Hämophilie A oder B im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat.

Um diese Fragen zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Marstacimab (Hympavzi) bei Hämophilie A und Hämophilie B.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Marstacimab (Hämophilie A) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-16. 29.04.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1991); DOI: 10.60584/A25-16.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Marstacimab (Hämophilie B) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-17. 29.04.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1992); DOI: 10.60584/A25-17.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.

Über diese Seite

Erstellt am 02. Mai 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.