Amivantamab (Rybrevant) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Einleitung

Amivantamab (Handelsname Rybrevant) ist in Kombination mit anderen Arzneimitteln seit Dezember 2024 für Erwachsene mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC) zugelassen. Der Wirkstoff kommt nur für Patientinnen und Patienten infrage, bei denen genetische Veränderungen der Krebszellen zu einem beschleunigten Tumorwachstum führen können.

Lungenkrebs entsteht durch die bösartige Neubildung von Zellen der Atemwege (). Deshalb spricht man auch von einem Bronchialkarzinom. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Tumorarten:

  • das kleinzellige (englisch: small cell lung carcinoma, SCLC) und
  • das nicht kleinzellige (englisch: non small cell lung carcinoma, NSCLC).

Ein nicht kleinzelliges wird operativ entfernt. Manchmal ist es dafür jedoch schon zu groß oder es hat bereits über das Blut- oder Lymphsystem Absiedlungen in anderen Körperregionen () gebildet. In diesem Fall spricht man von fortgeschrittenem Lungenkrebs.

Mutationen des Wachstumsfaktorrezeptors

Manche Menschen mit NSCLC haben eine Veränderung () im Tumorgewebe, auch epidermaler Wachstumsfaktorrezeptor (englisch: epidermal growth factor receptor, EGFR) genannt. Zu diesen zählen zum Beispiel die Mutationen in den Genabschnitten (Exon) 19, 20 und 21-L858R. Diese Mutationen können zum unkontrollierten Wachstum des Tumors beitragen. Der Wirkstoff Amivantamab ist nur bei diesen Mutationen zugelassen. Er soll den veränderten Rezeptor blockieren und so das Tumorwachstum bremsen.

Anwendung

Amivantamab wird als gegeben. Die Dosierung hängt vom Körpergewicht ab. Im 1. Monat wird der Wirkstoff einmal wöchentlich verabreicht. Danach wird die je nach Kombination mit anderen Arzneimitteln alle 2 oder alle 3 Wochen fortgesetzt. Treten zu starke Nebenwirkungen auf oder schreitet der Krebs fort, wird die Behandlung beendet.

Andere Behandlungen

Die eines fortgeschrittenen NSCLC orientiert sich an der Tumormutation und -eigenschaft, ob und welche Behandlungen schon eingesetzt wurden und an dem Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten. Infrage kommen dann verschiedene Wirkstoffe, allein oder in Kombination, wie beispielsweise Cisplatin oder Carboplatin, Gemcitabin, Pemetrexed, Afatinib oder Osimertinib.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2025 geprüft, ob Amivantamab für Erwachsene mit fortgeschrittenem NSCLC und Exon 19, 20 oder 21-L858R-Mutationen im Vergleich zu den Standardtherapien Vor- oder Nachteile hat. Der Hersteller legte jedoch nur Daten für Personen mit den EGFR-Mutationen Exon-19-Deletion oder Exon-21-L858R vor, die noch nicht behandelt waren. In der Studie wurden 858 Patientinnen und Patienten untersucht. Die eine Hälfte wurde mit Amivantamab plus Lazertinib behandelt, die andere Hälfte mit Osimertinib. Die Personen waren zu Beginn der Studie in einem guten Allgemeinzustand. Sie wurden im Mittel () etwa 2 Jahre behandelt. Es zeigten sich folgende Ergebnisse:

Welche Vorteile hat Amivantamab plus Lazertinib?

Lebenserwartung: Hier deutet die Studie auf einen Vorteil für Amivantamab plus Lazertinib für Personen bis 65 Jahre hin: In der Gruppe mit Amivantamab plus Lazertinib waren 25 von 100 Patientinnen und Patienten gestorben. In der Gruppe mit Osimertinib waren es 43 von 100 Personen.

Für die Personen ab 65 Jahren zeigte sich kein Unterschied.

Welche Nachteile hat Amivantamab plus Lazertinib?

Schwere Nebenwirkungen: Hier deutet die Studie auf einen Nachteil von Amivantamab plus Lazertinib hin. Mit Amivantamab plus Lazertinib traten bei 78 von 100 Personen schwere Nebenwirkungen auf. Mit Osimertinib war das bei 49 von 100 Patientinnen und Patienten der Fall. Zu den schweren Nebenwirkungen gehörten beispielsweise: Venen-Thrombosen, Nagelentzündungen, Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen und Gefäßerkrankungen.

Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen: Auch hier deutet die Studie auf einen Nachteil hin: 41 von 100 Personen mit Amivantamab plus Lazertinib brachen die ab. Mit Osimertinib brachen 16 von 100 Personen die ab.

Auch bei den folgenden Nebenwirkungen deutet die Studie auf einen Nachteil von Amivantamab plus Lazertinib hin:

  • Erkrankungen der Haut und Unterhaut
  • Bindehautentzündungen und Augenerkrankungen
  • Verstopfung und Erbrechen
  • Ödeme
  • Schleimhautentzündung
  • Muskelspasmen
  • Schmerzen in Beinen, Armen und Muskeln
  • Parästhesie (Empfindungsstörungen wie beispielsweise Kribbeln, Taubheitsgefühle oder Juckreiz)

Wo zeigte sich kein Unterschied?

Lungenentzündungen: Hier gab es keinen Unterschied, sie traten bei 3 von 100 Patientinnen und Patienten in beiden Gruppen auf.

Welche Fragen sind noch offen?

Der Hersteller legte keine geeigneten Daten vor zu:

  • Krankheitsbeschwerden
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
  • Gesundheitszustand
  • Reaktionen im Zusammenhang mit einer
  • Atemnot

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammen, die das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Amivantamab (Rybrevant) bei

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Amivantamab (NSCLC, Erstlinie, Kombination mit Carboplatin und Pemetrexed) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A25-10. 28.04.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1988X); DOI: 10.60584/A25-10

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Amivantamab (NSCLC, vorbehandelt, Kombination mit Carboplatin und Pemetrexed) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A25-09. 28.04.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1989); DOI: 10.60584/A25-09

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Amivantamab und Lazertinib (NSCLC, Erstlinie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Auftrag A25-08 / A25-11. 29.04.2025. (IQWiG-Berichte; Band 1990); DOI: 10.60584/A25-11

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Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 30. Mai 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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