Alzheimer-Krankheit: Ergebnisse von Responderanalysen besser verstehen

In klinischen Studien werden Daten gewonnen und mit statistischen Methoden ausgewertet. Ein übliches Verfahren hierfür ist die Responderanalyse. Welche Bedeutung die Ergebnisse von Responderanalysen für Menschen mit Alzheimer-Krankheit haben, wird am Beispiel Lecanemab erläutert.

Lecanemab ist für Menschen mit einer frühen Alzheimer-Krankheit zugelassen. In einer klinischen Studie wurde seine Wirkung untersucht. Dazu erhielt die Hälfte der Teilnehmenden Lecanemab, die andere Hälfte ein Scheinmedikament ().

Alle Patientinnen und Patienten wurden zu Beginn der Studie gefragt, wie sich ihre Alzheimer-Krankheit im Alltag bemerkbar macht. Nach 18 Monaten wurden dann alle Personen erneut befragt. Auf diese Weise sollte gemessen werden, ob Lecanemab ein Fortschreiten der Alzheimer-Krankheit verzögern kann.

Für die Befragung wurden verschiedene Fragebögen verwendet, unter ihnen der sogenannte CDR-SB. Der CDR-SB besteht aus einer Reihe von Fragen zur Denk- und Gedächtnisleistung sowie zur Alltagskompetenz. Für die einzelnen Antworten gibt es Punkte, die addiert wurden. Die Skala des CDR-SB reicht von 0 bis 18 Punkten. Je höher der Wert, desto weiter fortgeschritten ist die Erkrankung.

Was bedeutet ein mit dem CDR-SB ermittelter Punktwert für Patientinnen und Patienten?

Für Patientinnen und Patienten ist wichtig, ob sich ein veränderter Punktwert tatsächlich im Alltag bemerkbar macht. Um diese Frage zu beantworten, können sogenannte Responderanalysen verwendet werden. Dabei werden für jede einzelne Person in der Studie die beiden Ergebnisse der Befragungen (Punktwert vor und nach der Behandlung) verglichen und die Differenz errechnet. Dann werden die Patientinnen und Patienten gezählt, bei denen es eine spürbare Veränderung gab, also eine Veränderung, die sich im Alltag hinreichend sicher bemerkbar macht. Fachleute sprechen dann von Respondern (engl. für Personen, die auf eine Behandlung ansprechen).

Was ist eine spürbare Veränderung?

Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Der Unterschied soll für Patientinnen und Patienten bedeutsam sein. Das IQWiG hat dafür eine Schwelle herangezogen, die sich aus der Spanne der Fragebögen ableitet. Wenn der Punktwert einer Patientin oder eines Patienten sich um mindestens 15 % der Spanne verändert, wird diese Person als sogenannter Responder gezählt. Das bedeutet: Die Person erfährt eine Veränderung, die sich im Alltag hinreichend sicher bemerkbar macht.

In der klinischen Studie zu Lecanemab wurden Personen mit spürbarer Verschlechterung als Responder gezählt.

Da die Spanne des CDR-SB von 0 bis 18 Punkten reicht, liegt die Schwelle für den CDR-SB bei 2,7 Punkten (15 % von 18). Für den CDR-SB wird eine Person ab einer Veränderung um 3 Punkte als Responder definiert, denn aufgrund der Bewertung des Fragebogens sind nur Schritte von 0,5 Punkten möglich. In der klinischen Studie mit Lecanemab waren dies Personen mit spürbarer Verschlechterung.

Wie viele Personen hatten eine spürbare Veränderung?

In der Studie wurden sowohl Personen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI) als auch mit früher Alzheimer-Demenz eingeschlossen.

Die Responderanalyse ergibt für Personen mit MCI folgendes Bild:

  • Mit Lecanemab hatten umgerechnet 22 von 216 Personen eine spürbare Verschlechterung um mindestens 3 Punkte im CDR-SB. Das entspricht 10,2 %.
  • Mit hatten 25 von 217 Personen eine spürbare Verschlechterung im CDR-SB. Das entspricht 11,5 %.

Dieser Unterschied ist so klein, dass er nicht sicher genug auf die Behandlung mit Lecanemab zurückgeführt werden kann.

Für Personen mit früher Alzheimer-Demenz ergibt sich folgendes Bild:

  • Mit Lecanamab hatten umgerechnet 28 von 103 Personen eine spürbare Verschlechterung um mindestens 3 Punkte im CDR-SB. Das entspricht 27,2 %.
  • Mit hatten 39 von 115 Personen eine spürbare Verschlechterung im CDR-SB. Das entspricht 33,9 %.

Auch dieser Unterschied ist klein, sodass er nicht sicher genug auf die Behandlung zurückgeführt werden kann.

Auch bei den Auswertungen anderer Fragebögen – zum Beispiel zur Kognition und Lebensqualität – sind die Ergebnisse ähnlich ausgefallen: Der Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen kann nicht sicher genug auf Lecanemab zurückgeführt werden.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Allgemeine Methoden; Version 7.0 [online]. 2023 [Zugriff: 21.09.2023].

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Lecanemab. Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V: Dossierbewertung; Projekt A25-111 [online]. 2025.

Tannock IF, Pe ML, Booth CM et al. Importance of responder criteria for reporting health-related quality-of-life data in clinical trials for advanced cancer: recommendations of Common Sense Oncology and the European Organisation for Research and Treatment of Cancer. Lancet Oncol 2025; 26(9): e499-e507.

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Über diese Seite

Erstellt am 01. Dezember 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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