Was sind digitale Gesundheits­anwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen Menschen mit einer Erkrankung helfen, diese zu erkennen, zu überwachen oder zu behandeln. DiGA sind meist Apps für mobile Geräte oder Computer – manchmal auch Online-Angebote, auf die man über einen Browser zugreift.

DiGA wurden behördlich geprüft und entsprechen bestimmten Anforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz und der Qualität der Inhalte. Sie können ärztlich oder psychotherapeutisch verschrieben werden und werden daher auch „Apps auf Rezept“ genannt. DiGA werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Welche Inhalte hat eine DiGA?

Mit einer DiGA lassen sich zum Beispiel

  • der Krankheitsverlauf dokumentieren, indem man zum Beispiel bestimmte Beschwerden oder Messwerte einträgt,
  • die unterstützen, indem sie an die Einnahme von Medikamenten erinnert oder beispielsweise Anleitungen für Bewegungsübungen liefert, oder
  • die eigenen Fähigkeiten stärken, etwa mit Tipps zum Umgang mit der Erkrankung oder mit Anleitungen zur Stressbewältigung.

Wie erhalte ich eine DiGA?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • In der Arzt- oder Psychotherapiepraxis bekommt man ein Rezept für die DiGA. Dies reicht man bei der Krankenkasse ein.
  • Wenn man ein Dokument (zum Beispiel einen Arztbrief) hat, auf dem die angegeben ist, kann man es der Krankenkasse vorlegen und angeben, welche DiGA für diese Erkrankung man nutzen möchte. Eventuell verlangt die Krankenkasse einen Nachweis einer Arzt- oder Psychotherapiepraxis, dass nichts gegen die Nutzung der DiGA spricht.

Die Krankenkasse schickt anschließend per E-Mail oder Post einen Freischaltcode, mit dem man sich bei der DiGA einloggt.

DiGA werden wie andere Behandlungen auch für einen bestimmten Zeitraum verordnet. Wenn die Behandlung fortgesetzt werden soll, ist ein neues Rezept nötig.

Für welche Erkrankungen gibt es eine DiGA?

DiGA werden für ganz verschiedene Erkrankungen angeboten – beispielsweise Diabetes, Brustkrebs, Rückenschmerzen und Depressionen. Es gibt ein Verzeichnis aller DiGA, die man auf Rezept erhalten kann. Darin gibt es ausführliche Informationen zu den Inhalten der einzelnen DiGA und dazu, wie sie verwendet werden. Zudem wird beschrieben, in welchen Studien eine DiGA bislang untersucht wurde.

Das DiGA-Verzeichnis stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereit. Das Verzeichnis richtet sich sowohl an Nutzerinnen und Nutzer als auch an Fachkräfte, die DiGA verschreiben möchten. Letztere finden dort Informationen, die bei der Verschreibung helfen sollen.

Wie werden DiGA untersucht?

DiGA sind Medizinprodukte. Damit eine digitale Anwendung ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden kann, muss sie zuerst den EU-Vorschriften für Medizinprodukte entsprechen. Wenn unter anderem die Sicherheit und Leistungsfähigkeit gegeben sind, erhält die DiGA eine CE-Kennzeichnung.

Anschließend prüft das BfArM unter anderem

  • den Datenschutz,
  • die Nutzerfreundlichkeit und
  • die Qualität der Inhalte.

Entscheidend ist aber, ob Studien „positive Versorgungseffekte“ gezeigt haben – oder diese zumindest plausibel sind und der Hersteller plant, sie zu untersuchen.

Datenschutz heißt unter anderem: Die Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Daten, die von der DiGA erhoben werden. An Ärztinnen und Ärzte werden Daten nur weitergegeben, wenn man dies ausdrücklich erlaubt.

Was sind „positive Versorgungseffekte“?

Laut dem BfArM kann „positiver Versorgungseffekt“ bedeuten:

  • Der gesundheitliche Zustand bessert sich durch die DiGA – zum Beispiel werden Schmerzen oder Depressionen gelindert.
  • Die Lebensqualität steigt.
  • Die DiGA erleichtert den Umgang mit der Erkrankung – beispielsweise hilft sie, den Krankheitsverlauf zu erfassen (etwa durch die Messung von Werten wie Gewicht oder Schlafdauer). Oder sie erinnert daran, Medikamente einzunehmen.
  • Die DiGA verbessert die Behandlungsabläufe oder überbrückt Wartezeiten auf eine .

Um solche Effekte nachzuweisen, müssen die Hersteller der DiGA in Deutschland durchgeführte Studien einreichen. Die Anforderungen an die Studien sind aber niedriger als bei den gängigen Entscheidungen darüber, welche Therapien von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Warum werden manche DiGA nur vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen?

DiGA werden zunächst vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen, wenn ihre Wirksamkeit zwar vermutet wird, aber noch nicht ausreichend in Studien untersucht wurde. Dann hat der Hersteller ein Jahr Zeit, um positive Versorgungseffekte nachzuweisen.

Nach einem Jahr prüft das BfArM, ob dies erreicht wurde. Falls ja, wird die DiGA dauerhaft aufgenommen. Wenn nicht, fällt sie aus dem Verzeichnis heraus und wird nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den DiGA finden sich auf den Seiten des BfArM.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat ein Erklärvideo zu DiGA erstellt.

Für Pflegebedürftige gibt es zudem Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Diese sollen die alltägliche Pflege unterstützen. DiPA werden bei der Pflegekasse beantragt.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DIGA-Verzeichnis (Auswahl aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom BfArM gemäß § 139e SGB V bewertet wurden). 2023.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt und von Expertinnen und Experten außerhalb des IQWiG begutachtet. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.

Über diese Seite

Erstellt am 20. September 2023

Nächste geplante Aktualisierung: 2026

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

So halten wir Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter oder Newsfeed. Auf YouTube finden Sie unsere wachsende Videosammlung.