Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)

Auf einen Blick

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen möglich.
  • In den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis kann eine Frau die Schwangerschaft abbrechen, wenn sie sich vorher in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt.
  • Die Beratung kann auch eine wichtige Unterstützung sein, wenn die Frau noch unsicher ist, ob sie das Kind bekommen will oder nicht.
  • Eine Schwangerschaft kann mit Medikamenten oder einem Eingriff beendet werden.
  • Die meisten Abbrüche verlaufen ohne Komplikationen.

Einleitung

Foto von zwei Frauen beim Gespräch im Park

Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch Abtreibung genannt) sind sehr unterschiedlich. Manche Frauen sind sich schnell darüber im Klaren, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollen – etwa, weil ihre Familienplanung abgeschlossen ist oder sie nie Kinder wollten. Für andere ist es sehr schwer zu entscheiden, ob sie das Kind bekommen möchten oder nicht – zum Beispiel, weil sie sich fragen, ob die Partnerschaft stabil genug ist oder ihre Kraft für ein (weiteres) Kind reicht.

In solchen Schwangerschaftskonflikten helfen Beratungsstellen: Sie wissen beispielsweise, welche Angebote es zur finanziellen Unterstützung gibt. Im Gespräch kann eine Frau widerstreitende Gefühle und Gedanken sortieren und zu einer für sie passenden Entscheidung gelangen. Wenn sich eine Frau für einen Abbruch entschieden hat, informieren Beratungsstellen, Frauenarztpraxen und Internetseiten darüber, wo dieser möglich ist.

Wer sich entscheidet, die Schwangerschaft abzubrechen, muss gesetzliche Bestimmungen beachten. Der Abbruch kann medikamentös oder operativ erfolgen. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile, sind aber ähnlich zuverlässig und sicher.

In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Die meisten Abbrüche finden in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis (also bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche) statt.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?

Ein Abbruch bleibt in Deutschland in drei Situationen straffrei:

  • nach der „Beratungsregelung“ bis spätestens 12 Wochen nach der Empfängnis (Ende der 14. Schwangerschaftswoche): Voraussetzung ist, dass sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Abbruch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle hat beraten lassen und dies nachweisen kann. Frauen mit geringem Einkommen können eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen. Ansonsten muss eine Frau den Abbruch selbst bezahlen. Vor- und Nachuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
  • bei einem medizinischen Grund: Dieser liegt vor, wenn der Frau durch die Schwangerschaft ein körperlicher oder seelischer Schaden droht, der nicht anders abgewendet werden kann. Anlass kann zum Beispiel das Ergebnis einer vorgeburtlichen Untersuchung sein (Pränataldiagnostik). Eine Ärztin oder ein Arzt muss dann feststellen, dass dadurch die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist, und sie zu Ablauf, Risiken und Folgen des Eingriffs beraten. Für einen solchen Abbruch gibt es keine Frist. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Abbruch.
  • bei einem kriminologischen Grund: Sprechen dringende Gründe dafür, dass die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs ist, kann sie bis spätestens zwölf Wochen nach der Empfängnis beendet werden. Eine Ärztin oder ein Arzt muss dies feststellen und die Frau zu Ablauf, Risiken und Folgen des Eingriffs beraten. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Abbruch.

Diese Regelungen sind im Strafgesetzbuch (§§ 218 bis 219 StGB) festgelegt. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt unter anderem die Beratung.

Allein die Frau entscheidet, ob sie die Schwangerschaft beenden oder fortführen will. Der Partner oder die Partnerin hat kein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Keine Frau darf zu einem Abbruch gezwungen werden.

Wie läuft ein Abbruch ab?

Um eine Schwangerschaft zu beenden, kommen vor allem diese beiden Verfahren infrage:

  • medikamentöser Abbruch: Zwei Medikamente werden im Abstand von 24 bis 48 Stunden eingenommen. Sie lösen eine Blutung aus, die die Schwangerschaft beendet. Die Medikamente sind in Deutschland bis zur 7. Woche (63. Tag) nach der Empfängnis zugelassen – also bis zur 9. Schwangerschaftswoche. Bei 10 von 1000 Frauen schlägt der Abbruch mit Medikamenten fehl. Dann kann er wiederholt oder die Schwangerschaft operativ beendet werden.
  • operativer Abbruch mit Absaugung (Vakuumaspiration): Dabei führt die Ärztin oder der Arzt ein Plastik- oder Metallröhrchen in die Gebärmutter ein, das über einen Schlauch mit einem Absauggerät verbunden ist. Anschließend wird die Gebärmutterschleimhaut mit dem Embryo abgesaugt. Die Frau erhält meist eine Kurznarkose, seltener eine örtliche Betäubung. Der operative Abbruch schlägt bei 2 von 1000 Frauen fehl. Dann kann die Absaugung wiederholt werden.

Die meisten medikamentösen und operativen Abbrüche verlaufen ohne Komplikationen wie Infektionen oder schwere Blutungen.

Schwangerschaftsabbruch: mit Medikamenten oder einer Operation?

Diese Entscheidungshilfe zeigt genauer, welche Vor- und Nachteile die Methoden haben. Sie kann dabei unterstützen, sich für ein Verfahren zu entscheiden.

Manche Ärztinnen und Ärzte schaben bei einem operativen Abbruch die Gebärmutter mit einem stumpfen Löffel aus. Die Ausschabung (Kürettage) gilt jedoch als risikoreicher als die Absaugung und wird deshalb in medizinischen Leitlinien nicht mehr empfohlen.

Wo findet der Abbruch statt?

Die meisten Schwangerschaftsabbrüche finden in Arztpraxen oder ambulanten Operationszentren statt. Nicht alle Krankenhäuser bieten Abbrüche an – manche auch nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.

In einigen Städten und Regionen ist es schwierig, eine Praxis oder Klinik zu finden. Nicht überall gibt es (genügend) Ärztinnen und Ärzte, die den Abbruch vornehmen. Und nicht jede Einrichtung bietet alle Methoden an.

Informationen darüber, wo ein Abbruch mit welcher Methode möglich ist, gibt es unter anderem in Beratungsstellen und gynäkologischen Praxen.

Eine Liste von Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, ist sowohl bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als auch bei der Bundesärztekammer abrufbar. Sie ist jedoch nicht vollständig, da sie auf freiwilligen Angaben beruht. Es gibt viele Arztpraxen, die Abbrüche nur für die eigenen Patientinnen anbieten oder öffentlich keine Angaben hierzu machen.

Gut zu wissen:

Bei einem Abbruch sind verschiedene Fristen zu beachten. Wenn man einen Abbruch in Erwägung zieht, ist es wichtig, sich möglichst schnell um einen Termin bei einer anerkannten Beratungsstelle zu kümmern – und bei Bedarf die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen.

Was ist nach dem Abbruch zu beachten?

In den ersten Tagen nach dem Abbruch kommt es zu Blutungen und oft auch zu Schmerzen, die sich mit Schmerzmitteln aber gut behandeln lassen. Beides klingt nach 1 bis 2 Wochen ab. Die meisten Abbrüche verlaufen ohne Komplikationen wie Gebärmutterentzündungen. Es wird empfohlen, sich in den ersten Tagen zu schonen. Eine Krankschreibung für einige Tage ist möglich. Wenn sich die Frau wohl fühlt, kann sie aber alles tun, was sie möchte.

Schon wenige Tage nach einem Abbruch kann die Frau wieder schwanger werden. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Verhütung zu kümmern.

Nach einem operativen Abbruch ist eine Nachuntersuchung normalerweise nicht notwendig. Nach einem medikamentösen Abbruch sollte überprüft werden, ob die Schwangerschaft beendet wurde. Dazu eignen sich eine in der Arztpraxis oder ein spezieller Urin-Schwangerschaftstest, den man zu Hause machen kann. Bei Problemen kann die Frau sich jederzeit an die Praxis oder Klinik wenden. Bei psychischen Belastungen bieten Beratungsstellen Unterstützung.

Wo kann man sich beraten lassen?

Erste Anlaufstellen sind die Frauen- oder Hausarztpraxis oder eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Sie beraten alle Frauen, insbesondere jene, die sich unsicher sind, und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen. Sie informieren aber auch darüber, wo ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, welche Fristen die Frau einhalten muss und welche Nachweise sie benötigt.

In den anerkannten Beratungsstellen findet auch die Schwangerschaftskonflikt-Beratung statt, die im Rahmen der Beratungsregelung verpflichtend ist. Danach erhält die Frau einen sogenannten Beratungsschein. Diesen muss sie der Ärztin oder dem Arzt vorlegen, die oder der den Abbruch vornimmt.

Weitere Informationen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf ihrer Website Familienplanung.de über das Thema Schwangerschaftsabbruch.

Allgemeine Informationen zum Thema Schwangerschaft und Kinderwunsch bietet auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Schwangerschaftsberatung § 218. Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch. 2022.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Familienplanung.de: Schwangerschaftsabbruch.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). frauen leben 3 - Familienplanung im Lebenslauf. Erste Forschungsergebnisse zu ungewollten Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikten. 2013.

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon (S2k-Leitlinie). AWMF-Registernr.: 015-094. 2023.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Evidenzrecherche zur S3-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon; Projektnummer: V21-12. 2023.

Pro Familia. Schwangerschaftsabbruch - Abtreibung. 2024.

World Health Organization (WHO). Abortion care guideline. 2022.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 05. Juni 2024

Nächste geplante Aktualisierung: 2027

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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