Pembrolizumab (Keytruda) bei Krebs des Rippenfells

Einleitung

Pembrolizumab (Handelsname Keytruda) ist seit April 2025 für unbehandelte Erwachsene mit Rippenfellkrebs zugelassen, der nicht mehr operiert werden kann. Der Wirkstoff wird mit Pemetrexed und einer Platin-Chemotherapie kombiniert.

Ein bösartiger Tumor im Rippenfell, auch Pleuramesotheliom genannt, ist eine seltene Krebserkrankung. Ursache ist meist ein zurückliegender beruflicher Kontakt mit Asbest. Männer sind weit häufiger betroffen als Frauen.

Krebs im Rippenfell verursacht Symptome wie Atemnot bei Belastung, eine schleichende Leistungsabnahme, Gewichtsverlust und Hustenreiz. Schreitet er fort, kann er auch zu starken Schmerzen im Brustkorb führen.

Pembrolizumab ist eine sogenannte Immuntherapie. Immuntherapien regen das an und sollen so den Krebs aufhalten.

Anwendung

Pembrolizumab wird alle 3 Wochen in einer Dosis von 200 mg oder 400 mg alle 6 Wochen als verabreicht, welche ungefähr 30 Minuten dauert. Die wird 6-mal wiederholt (6 Zyklen). Die Behandlung wird beendet, wenn die Erkrankung trotzdem weiter fortschreitet oder wenn die Nebenwirkungen zu stark sind.

Andere Behandlungen

Für Personen mit Krebs des Rippenfells kommt Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab infrage.

Bewertung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2025 geprüft, ob Pembrolizumab bei Krebs des Rippenfells im Vergleich zu der Standardtherapie Vor- oder Nachteile hat.

Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor.

Weitere Informationen

Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses () im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der beschließt auf Basis der Gutachten und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Pembrolizumab (Keytruda).

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Pembrolizumab (Pleuramesotheliom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V. Dossierbewertung; Projekt A25-53. 20.06.2025. (IQWiG-Berichte; Band 2046); DOI: 10.60584/A25-53.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 04. August 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2028

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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