In einer Patientenverfügung – auch Patiententestament genannt – kann festgelegt werden, ob und wie man ärztlich behandelt werden möchte – und zwar für den Fall, dass man später durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden oder seinen Willen auszudrücken. Wichtig ist, möglichst konkrete Krankheitssituationen und medizinische Eingriffe zu beschreiben und festzulegen, ob man in die jeweilige Behandlung einwilligt, diese komplett untersagt oder nur in bestimmten Fällen zustimmen möchte. Inhalt kann etwa sein, wann lebenserhaltende Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung und Ernährung gewünscht sind. Auch eine kurze Schilderung persönlicher Wertvorstellungen über das eigene Leben und Sterben und religiöser Anschauungen helfen dabei, die Verfügung im Sinne der Patientin oder des Patienten zu deuten. Die Verfügung muss eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterzeichnet werden. Sie kann jederzeit formlos – auch mündlich – widerrufen werden. Die Verfasserin oder der Verfasser muss volljährig sein.