Lecanemab (Leqembi) bei früher Alzheimer-Demenz

Foto von einer Ärztin, die eine Infusion vorbereitet

Lecanemab (Handelsname Leqembi) ist seit April 2025 zur Behandlung von Personen mit einer frühen Alzheimer-Krankheit zugelassen, aber im Moment noch nicht verfügbar. Um festzustellen, ob das Medikament eingesetzt werden kann, sind eine genaue und spezielle Untersuchungen nötig.

Das Medikament Lecanemab mit dem Handelsnamen Leqembi ist für Erwachsene mit einer frühen Alzheimer-Krankheit zugelassen, die

  • eine leichte kognitive Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkprobleme) oder eine leichte Alzheimer-Demenz haben,
  • bei denen die für eine Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn nachgewiesen sind und
  • die nur eine oder keine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4) aufweisen.

Diese Anforderungen erfüllt etwa 1 von 100 Menschen mit einer Alzheimer-Demenz. Ärztinnen und Ärzte müssen sehr genau darauf achten, dass nur die Patientinnen und Patienten das Medikament erhalten, für die es mehr Vorteile als Nachteile haben kann.

Da es während der Behandlung mit Lecanemab zu Hirnschwellungen und -blutungen kommen kann, müssen Patientinnen und Patienten an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen, sonst wird die Behandlung abgebrochen.

Wegen besonderer Anforderungen an die Aufklärung der Patientinnen und Patienten ist Lecanemab trotz Zulassung noch nicht in Deutschland verfügbar. Derzeit werden noch umfassende Aufklärungsmaterialien erstellt. Erst wenn auch diese Materialien von den Behörden freigegeben sind, kann der Hersteller das Medikament auf den Markt bringen.

Gut zu wissen:

Lecanemab eignet sich nicht für Patientinnen und Patienten, die Gerinnungshemmer anwenden. Zusammen erhöhen beide Medikamente stark das Risiko für eine Hirnblutung.

Wie wirkt Lecanemab?

Im Laufe der Zeit sterben bei einer Alzheimer-Krankheit mehr und mehr Nervenzellen im Gehirn ab. Im Gehirn von Betroffenen finden sich außerdem Ablagerungen von kleinen Eiweißpartikeln (Amyloid-Beta-Plaques). Einige Fachleute vermuten, dass diese Eiweiß-Ablagerungen die Nervenzellen schädigen.

Lecanemab ist ein , der sich gegen die Eiweiß-Ablagerungen im Gehirn richtet: Er bindet an das Amyloid-Beta-Eiweiß und soll weitere Ablagerungen verhindern. Außerdem soll er bereits abgelagertes Eiweiß mithilfe des Immunsystems zum Teil wieder abbauen.

So soll das Medikament das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Klar ist, dass Lecanemab Alzheimer nicht heilen und auch das Fortschreiten nicht stoppen kann.

Für wen kommt Lecanemab infrage?

Lecanemab kommt nur für Menschen infrage, die eine frühe Alzheimer-Krankheit haben. Das bedeutet, dass der Wirkstoff nicht für Patientinnen und Patienten geeignet ist, deren Erkrankung bereits weiter fortgeschritten ist.

Eine frühe Alzheimer-Krankheit macht sich als verminderte Gedächtnis- und Denkleistung bemerkbar. Die Vergesslichkeit kann leicht sein und sich (fast) nicht auf den Alltag auswirken. Sie kann aber auch bereits etwas stärker sein, sodass es schwerer fällt, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Fachleute unterscheiden eine leichte kognitive Beeinträchtigung (MCI, engl. = mild cognitive impairmant) und eine leichte Alzheimer-Demenz.

Vor der Behandlung mit Lecanemab ist eine aktuelle Magnetresonanz-Tomografie () erforderlich, um bestehende Erkrankungen wie eine Hirnschwellung oder -blutung auszuschließen. Für Patientinnen und Patienten, für die das Medikament infrage kommt, gibt es noch weitere Auflagen:

  • Das Medikament ist nur unter der Bedingung zugelassen, dass die Ergebnisse von allen Patientinnen und Patienten in Europa in einem Register gesammelt werden. Damit soll zum Beispiel untersucht werden, wie oft es zu Nebenwirkungen kommt. Wer für die Behandlung infrage kommt und sie möchte, muss der Weiterleitung seiner Daten an dieses Register zustimmen.
  • Patientinnen und Patienten müssen sich zudem verpflichten, regelmäßig zu MRT-Kontrollen zu gehen, bei denen untersucht wird, ob es Anzeichen zum Beispiel von Hirnschwellungen gibt.

Damit Lecanemab auf den Markt kommen kann, muss der Hersteller noch schriftliche Aufklärungsmaterialien erstellen, einschließlich einer sogenannten Patientenkarte. Die Patientenkarte muss der Patientin oder dem Patienten vor der Behandlung ausgehändigt werden.

Wie wird eine frühe Alzheimer-Krankheit festgestellt?

Die Diagnose Alzheimer-Krankheit wird gestellt, wenn die typischen Symptome – also eine beeinträchtigte Gedächtnis- und Denkleistung – nachweisbar sind und andere Ursachen dafür unwahrscheinlich sind.

Außerdem werden die für die Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen im Gehirn anhand von nachgewiesen. Hierfür kommt insbesondere eine Entnahme von Nervenwasser (Lumbal-Punktion), aber auch eine Amyloid- (Amyloid-PET) infrage. Eine Amyloid-PET ist ein bildgebendes Verfahren, das mithilfe einer schwach radioaktiven Substanz im Gehirn abgelagertes Amyloid-Beta sichtbar macht.

Warum wird das ApoE4-Gen untersucht?

Lecanemab ist nur für Patientinnen und Patienten mit früher Alzheimer-Krankheit zugelassen, die maximal eine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4) besitzen. Der Grund: Menschen mit zwei Kopien dieser Genvariante haben ein höheres Risiko für schwere Nebenwirkungen von Lecanemab als Menschen mit keiner oder nur einer Kopie. Dazu gehören Schwellungen im Gehirn und Blutungen, die lebensgefährlich sein können.

Alle Menschen haben zwei Exemplare des ApoE-Gens. Es spielt beim Fettstoffwechsel eine Rolle. Allerdings gibt es drei verschiedene Varianten, die als E2, E3 und E4 bezeichnet werden. Diese Varianten werden von beiden Eltern an das Kind weitergegeben. Je nachdem, welche Varianten die Eltern vererbt haben, kann man keine, eine oder zwei Kopien der E4-Variante tragen.

Ob und wie viele Kopien der ApoE4-Genvariante vorliegen, lässt sich mit einem Gentest bestimmen. Für diesen wird etwas Blut entnommen und in einem Labor untersucht. Der Gentest ist bislang keine Routineuntersuchung.

Studien zeigen, dass Menschen mit 2 ApoE4-Genen früher und häufiger an Alzheimer erkranken als zum Beispiel Menschen mit nur einem ApoE4-Gen und einem ApoE3-Gen. Wenn das ApoE4-Gen bei einer Person nachgewiesen wird, stellt sich deshalb möglicherweise auch die Frage, ob zum Beispiel auch Kinder und Geschwister das Gen tragen und ein höheres Risiko haben, später an Alzheimer zu erkranken. Das Wissen um ein Gen kann deshalb auch für andere Mitglieder der Familie Folgen haben. Deshalb muss vor dem Gentest eine ausführliche Aufklärung stattfinden.

Wie wird Lecanemab angewendet?

Lecanemab wird alle zwei Wochen als gegeben. Die dauert etwa eine Stunde.

Die Dosierung hängt vom Körpergewicht ab und beträgt 10 mg Lecanemab pro Kilogramm Körpergewicht. Für die wird der Wirkstoff verdünnt mit 250 ml Kochsalz-Lösung (0,9 %).

Während der Behandlung mit Lecanemab sind MRT-Kontrollen notwendig: vor der 5., 7. und 14. Dosis.

In diesen Kontrollen wird untersucht, ob sich im Gehirn Anzeichen von Schwellungen oder Blutungen finden. Zusätzliche MRT-Kontrollen erfolgen bei Beschwerden wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel oder Problemen beim Gehen.

Wann wird die Behandlung abgebrochen?

Die Behandlung mit Lecanemab wird beendet, wenn die Erkrankung zu einer mittelschweren Alzheimer-Demenz fortschreitet. Um dies beurteilen zu können, werden die Gedächtnis- und Denkleistung sowie Alzheimer-Anzeichen etwa alle 6 Monate untersucht.

Auch wenn sich während der Behandlung ein erhöhtes Risiko für eine Hirnblutung ergibt, prüfen Ärztinnen und Ärzte, ob die abgebrochen wird. Das kann sich beispielsweise ergeben, wenn eine Behandlung mit einem Gerinnungshemmer oder einem Thrombolytikum (Medikament, das Blutgerinnsel auflösen soll) notwendig wird.

Welche Vor und Nachteile hat Lecanemab?

In Deutschland wird nach der Zulassung genauer geprüft, welche Vor- und Nachteile Lecanemab im Vergleich zu anderen Therapien hat, die heute bereits zur Verfügung stehen. Denn nach der Markteinführung durchlaufen neue Arzneimittel eine sogenannte frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen-Bundesauschuss (G-BA). Der beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der wissenschaftlichen Bewertung der Vor- und Nachteile für Patientinnen und Patienten im Vergleich zu den etablierten Behandlungen. Dafür müssen die Hersteller sämtliche Daten zu einem neuen Arzneimittel bereitstellen – auch bislang unveröffentlichte Studienergebnisse.

Für Lecanemab werden die Ergebnisse der Prüfung voraussichtlich im Sommer 2025 vorliegen und dann in dieser Information ergänzt. Die Ergebnisse unterstützen eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Behandlung mit Lecanemab.

Ballard C, Gauthier S, Corbett A et al. Alzheimer's disease. Lancet 2011; 377(9770): 1019-1031.

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). S3-Leitlinie Demenzen. AWMF-Registernr.: 038-013. 2025.

Europäische Kommission. Lecanemab (LEQEMBI): Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels. 2025.

European Medicines Agency (EMA). Leqembi (Lecanemab). Übersicht über Leqembi und warum es in der EU zugelassen ist. 2025.

Livingston G, Sommerlad A, Orgeta V et al. Dementia prevention, intervention, and care. Lancet 2017; 390(10113): 2673-2734.

Pschyrembel Online. 2025.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

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Über diese Seite

Erstellt am 12. Mai 2025

Nächste geplante Aktualisierung: 2025

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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