Heilmittel und Hilfsmittel

Heilmittel und Hilfsmittel sind Behandlungen und Produkte, die zum Beispiel Beschwerden lindern oder den Alltag erleichtern sollen. Beide können ärztlich verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Was versteht man unter Heilmitteln?

Ganz allgemein sind Heilmittel alle medizinischen, nicht medikamentösen Behandlungen, die äußerlich angewendet werden. Im deutschen Gesundheitswesen steht der Begriff Heilmittel jedoch vor allem für bestimmte Behandlungen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Solche Heilmittelbehandlungen können ärztlich verordnet werden, um Krankheiten zu heilen, ihrem Fortschreiten vorzubeugen oder Beschwerden zu lindern. Sie sollen aber auch vor Krankheiten schützen und zum Beispiel dabei helfen, Entwicklungsstörungen bei Kindern oder Pflegebedürftigkeit bei Älteren zu vermeiden.

Folgende Behandlungen können als Heilmittel ärztlich verordnet werden:

Wer bietet Heilmittelbehandlungen an?

Heilmittelbehandlungen dürfen ausschließlich von Therapeutinnen und Therapeuten angeboten werden, die dafür ausgebildet und zugelassen sind. Dazu gehören vor allem:

  • Ergotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Sprachtherapeuten
  • Podologen (medizinische Fußpfleger)
  • Ernährungsberater

Wie erhält man eine Heilmittelbehandlung?

Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Heilmittelbehandlung für sinnvoll halten, stellen sie ein Rezept dafür aus. Auf dem Rezept sind die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen notiert. Diese hängen von der Erkrankung und der Art der Behandlung ab. Mit diesem Rezept kann man bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten Behandlungstermine vereinbaren. Falls die Beschwerden nach dem letzten Termin noch nicht abgeklungen sind, können Ärzte auch weitere Behandlungen verschreiben.

In Krankenhäusern sind Heilmittel oft Teil der Behandlung, zum Beispiel im Rahmen einer stationären Rehabilitation. Dann werden die gesamten Heilmittelkosten von der Krankenkasse übernommen. Im ambulanten Bereich muss dagegen ein Eigenanteil gezahlt werden. Pro Rezept beträgt er 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Dies gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche: Bis zum 18. Geburtstag werden Heilmittel immer vollständig von der Krankenkasse gezahlt.

Die muss normalerweise innerhalb von 28 Tagen nach dem Verordnungsdatum begonnen werden, sonst wird das Rezept ungültig. Bei dringendem Behandlungsbedarf beträgt die Frist 14 Tage. Dies muss von der ausstellenden Ärztin oder dem Arzt auf dem Rezept vermerkt werden. Das Rezept verliert auch seine Gültigkeit, wenn die Behandlung ohne Begründung länger als 14 Tage unterbrochen wird.

Es kann zudem vorkommen, dass Therapeutinnen und Therapeuten Leistungen anbieten, die selbst gezahlt werden müssen.

Was versteht man unter Hilfsmitteln?

Mit Hilfsmitteln sind vor allem Produkte gemeint, die kranken, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen dabei helfen sollen, im Alltag besser zurechtzukommen. Dazu gehören unter anderem Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten oder Badewannensitze, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Bandagen. Hilfsmittel können unter anderem dabei helfen,

  • Krankheiten zu behandeln,
  • Behinderungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder auszugleichen,
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern zu vermeiden (zum Beispiel durch ein Hörgerät),
  • Menschen zu pflegen und
  • pflegebedürftige Menschen zu unterstützen.

Als Hilfsmittel gelten viele verschiedene Produkte, die bei sehr unterschiedlichen Gesundheitsstörungen infrage kommen. Auf der Internetseite des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen findet sich ein Verzeichnis aller Hilfsmittel, deren Kosten die Kassen ganz oder teilweise übernehmen.

Wie erhält man Hilfsmittel?

Hilfsmittel können von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Dann stellt die Ärztin oder der Arzt ein Rezept aus, das bei einem Anbieter von Hilfsmitteln vorgelegt werden kann. Anbieter sind je nach Art des Hilfsmittels unter anderem:

  • Augenoptiker, etwa für Brillen
  • Hörgeräteakustiker, etwa für Hörgeräte
  • Sanitätshäuser, etwa für elastische Bandagen, Inhalatoren, Gehhilfen und Badehilfen
  • Orthopädie-Techniker, etwa für Prothesen und Orthesen
  • medizinische Fußpfleger, vor allem für Fuß- und Zehenpolster
  • orthopädische Schuhmacher, etwa für Einlagen und orthopädische Maßschuhe

Wenn Hilfsmittel nur für kurze Zeit benötigt werden, werden sie manchmal auch von Krankenkassen und Anbietern verliehen. Wer sich zum Beispiel von einer akuten Erkrankung erholt und für einige Zeit einen Rollstuhl braucht, kann sich diesen ausleihen und später zurückgeben.

Manche Hilfsmittel, wie zum Beispiel Brillen oder Schuheinlagen, müssen individuell angepasst werden. Andere Geräte können erst nach einer Schulung richtig angewendet werden. Ein Beispiel hierfür sind Beatmungsgeräte und -masken, die bei starkem Schnarchen verhindern sollen, dass es zu Atemaussetzern kommt (Schlafapnoe). Mitunter werden die Kosten für diese Hilfsmittel nur nach einer Schulung übernommen.

Wer übernimmt die Kosten für Hilfsmittel?

Wer die Kosten für Hilfsmittel trägt, hängt davon ab, zu welchem Zweck sie verordnet werden. Sollen die Hilfsmittel zum Beispiel Beschwerden lindern, bei der Pflege helfen oder die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern? Meist sind die Krankenkassen oder die Pflegeversicherung dafür zuständig, infrage kommen aber auch Rentenkasse, Unfallversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt.

Wenn die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, muss pro Rezept eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie ein Eigenanteil von 10 % des Hilfsmittelpreises gezahlt werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kostet das Hilfsmittel zum Beispiel 70 Euro, muss man 17 Euro selbst zahlen (10 Euro plus 7 Euro Eigenanteil). Allerdings darf der Eigenanteil nicht höher sein als der Preis des Hilfsmittels. Wenn ein Hilfsmittel weniger als 5 Euro kostet, muss es selbst bezahlt werden. Bei Verbrauchsmaterial wie Verbänden oder Spritzen beträgt der Eigenanteil höchstens 10 Euro im Monat. Ein Rezept für Hilfsmittel muss innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden, sonst wird es ungültig. Auch für Hilfsmittel gilt, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag nichts selbst zahlen müssen: Die Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch ein Hilfsmittel benötigt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. In diesem Fall muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Hilfsmittelpreises, höchstens aber 25 Euro, gezahlt werden. Wenn ein Hilfsmittel sowohl der Pflege als auch der Behandlung einer Krankheit dient, werden die Kosten manchmal zwischen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung aufgeteilt.

Wenn Rentenkasse, Unfallversicherung, Arbeitsagentur oder Sozialamt die Kosten übernehmen, können andere Regelungen gelten.

Bode H, Schröder H, Waltersbacher A. Heilmittel-Report 2008. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie: Eine Bestandsaufnahme. Stuttgart: Schattauer; 2008.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014). § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. 1994.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477): § 32 Heilmittel. 1988.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477): § 124 Zulassung. 1988.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254): § 30 Heilmittel. 1996.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL). 2021.

GKV-Spitzenverband. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. 2021.

Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW). Was sind Heilmittel im Sinne von § 32 SGB V? 2011.

IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen.

Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Gesundheitsinformation.de kann das Gespräch mit Fachleuten unterstützen, aber nicht ersetzen. Wir bieten keine individuelle Beratung.

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Über diese Seite

Erstellt am 10. Februar 2021

Nächste geplante Aktualisierung: 2024

Herausgeber:

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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