Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung legt man fest, wer wichtige rechtliche Angelegenheiten regeln soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Man kann eine Person vorschlagen, die zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden soll – oder auch Personen benennen, die diese Funktion eben nicht übernehmen sollen. Ein Betreuer oder eine Betreuerin wird nur vom Gericht bestellt, wenn dies unbedingt notwendig ist. Vorher wird geprüft, ob Familienangehörige, Freunde oder soziale Dienste diese Aufgaben übernehmen können.

Seite kommentieren

Was möchten Sie uns mitteilen?

Wir freuen uns über jede Rückmeldung entweder über das Formular oder über gi-kontakt@iqwig.de. Ihre Bewertungen und Kommentare werden von uns ausgewertet, aber nicht veröffentlicht. Ihre Angaben werden von uns vertraulich behandelt.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht persönlich beraten können. Wir haben Hinweise zu Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt.