Zahnersatz: Hat implantatgetragener Zahnersatz bei einer verkürzten Zahnreihe Vorteile?

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Wenn die hinteren Zähne fehlen, können sie durch Implantate mit aufgesetztem Zahnersatz ersetzt werden. Ob dies Vorteile gegenüber anderen Versorgungsformen hat, ist aufgrund fehlender Studien unklar.

Wenn Menschen Zähne verlieren, ist es häufig sinnvoll, die Zahnlücken mit einem künstlichen Zahnersatz zu schließen. Andernfalls können Lücken beim Kauen und Essen stören. Zahnlücken können auch die Aussprache beeinträchtigen und ein ästhetisches Problem sein. Je älter man wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass man Zähne verliert, etwa aufgrund von Karies, Zahnfleischentzündungen oder auch Verletzungen.

Manchmal führen Zahnlücken dazu, dass Ober- und Unterkiefer nicht mehr genau aufeinander passen, was Fehlbelastungen der verbleibenden Zähne verursachen kann. Dies kann zur Folge haben, dass Zähne sich verschieben, an Stabilität verlieren und das Risiko für Zahnfleischentzündungen steigt. Eine solche Fehlstellung kann auch dazu führen, dass man vor allem nachts mit den Zähnen knirscht (Bruxismus) und sich dadurch Zahnschmelz abreibt.

Es stehen verschiedene Formen von Zahnersatz zur Verfügung, mit denen Zahnlücken geschlossen werden können. Man unterscheidet zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Zum festsitzenden Zahnersatz gehören Kronen und Brücken, herausnehmbar sind Teil- oder Vollprothesen. Zahnersatz kann an Zähnen und Implantaten befestigt werden. Festsitzende und herausnehmbare Elemente können auch miteinander kombiniert werden. Mehr über die verschiedenen Formen des Zahnersatzes erfahren Sie hier.

Versorgung einer verkürzten Zahnreihe

Von einer verkürzten Zahnreihe spricht man, wenn im Ober- oder Unterkiefer auf mindestens einer Seite die hinteren Zähne fehlen. Die fehlenden Zähne können bis zu den vorderen Backenzähnen reichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit einer solchen Lücke umzugehen. Wenn Sie kauen können und auch keine anderen Beschwerden haben, können Sie auf einen Zahnersatz verzichten. Andernfalls können die Zähne durch eine Brücke, Prothese oder eine Kombination aus festsitzenden und herausnehmbaren Teilen ersetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein Implantat einzusetzen, auf dem ein Zahnersatz befestigt wird – das kann eine Krone, Brücke oder Prothese sein. Ein solcher, von einem Implantat getragener Zahnersatz wird als Suprakonstruktion bezeichnet.

Vergleich der Versorgungsmöglichkeiten


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – der Herausgeber dieser Website – wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zu prüfen, ob die Versorgung einer verkürzten Zahnreihe mit einer Suprakonstruktion gegenüber anderen Versorgungsformen Vorteile bietet. Das IQWiG wurde dabei von Wissenschaftlern der Universitäten Köln, Gießen, Leipzig und Karlsruhe unterstützt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenhäuser, Krankenkassen, ambulanten Ärzte- und Zahnärzteschaft und Psychotherapie in Deutschland.

Die Forschergruppe suchte nach Studien, die für Patientinnen und Patienten wichtige Aspekte untersuchten, etwa ob der Zahnersatz das Kauen erleichtert oder Schmerzen verursacht. Sie versuchten auch herauszufinden, wie haltbar der Zahnersatz ist und ob er die Ernährung und den allgemeinen Gesundheitszustand beeinflusst.

Unterschiede der Versorgungsformen unklar

Die Forschergruppe konnte einige Studien zu Suprakonstruktionen finden, diese waren jedoch durchgehend nicht sehr aussagekräftig. Es bleibt daher unklar, ob implantatgetragener Zahnersatz bei einer verkürzten Zahnreihe Vorteile gegenüber Therapiealternativen hat. Zu keiner der Ausgangsfragen fanden sich Studien, die verlässliche Antworten geben konnten: weder zu den Auswirkungen auf das Kauen oder die Ernährung noch auf die Haltbarkeit des Zahnersatzes. Auch wie Menschen verschiedene Formen des Zahnersatzes selbst beurteilen, bleibt unklar. 

Implantat-Versorgung ist teurer

Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss für Zahnersatz. Das bedeutet, dass für einen Befund – zum Beispiel das Fehlen von Backenzähnen im Unterkiefer – ein fester Betrag für die Behandlung bezahlt wird, unabhängig davon, ob die Zahnlücke mit festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz versorgt wird und / oder ein Implantat eingesetzt wird. Der Zuschuss soll die Hälfte der durchschnittlichen Versorgungskosten abdecken. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen privat getragen werden.

Wenn Sie sich beispielsweise nicht für eine Brücke, sondern ein Implantat mit Aufsatz entscheiden, zahlen Sie einen höheren Eigenanteil, da die Versorgung mit Implantaten in der Regel teurer ist. Ein Grund dafür ist, dass bei implantatgetragenem Zahnersatz verschiedene Behandlungskosten entstehen: die Kosten für das Implantat selbst und die für den darauf installierten Zahnersatz. Ob sich ein implantatgetragener Zahnersatz in Anbetracht der vergleichsweise hohen Kosten bei einer verkürzten Zahnreihe lohnt, lässt sich jedoch derzeit nicht sagen.

Autor: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)


Hinweis

Die vorliegende Gesundheitsinformation gibt die Inhalte des wissenschaftlichen Gutachtens des IQWiG wieder und ist keine leistungsrechtliche Bewertung der Behandlungsmethode, aus der Rückschlüsse auf die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zulässig wären. Die Entscheidung über die Kostenübernahme diagnostischer und therapeutischer Verfahren ist per Gesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorbehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss bezieht die Gutachten des IQWiG in seine Beschlussfassung ein. Informationen zu den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Sie auf dessen Website unter www.g-ba.de.


  • Letzte Aktualisierung: 01. April 2010 11:22
  • Erstellt am: 31. März 2010 08:36
  • Quellen:

    Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Implantatgetragene Suprakonstruktionen bei prothetischem Zahnersatz für verkürzte Zahnreihen. Abschlussbericht N05-01. Version 1.0. Köln: IQWiG. Juli 2009. [Volltext]

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