Wie beantragt man eine pulmonale Rehabilitation?
Menschen mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) können schon alltägliche Aktivitäten sehr schwer fallen. Wenn die Symptome trotz angemessener Behandlung unvermindert anhalten und es kaum noch gelingt, am öffentlichen Leben teilzunehmen, kann eine pulmonale Rehabilitation eine Möglichkeit sein. Eine solche Rehabilitation hat das Ziel, die Krankheit besser in den Griff zu bekommen und ein möglichst normales Leben zu führen. Mehr darüber, wann eine pulmonale Rehabilitation erforderlich ist und welche Maßnahmen dazu gehören, erfahren Sie hier.
Mit dieser Information möchten wir Sie unterstützen, wenn Sie eine pulmonale Rehabilitation beantragen wollen, und aufzeigen, wer wann der richtige Ansprechpartner ist.
Der Antrag
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt fest, ob eine pulmonale Rehabilitation bei Ihnen nötig ist. Sie oder er wird auch mit Ihnen besprechen, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen. Dies sind in der Regel:
- Der Reha-Antrag für die Versicherung, die die Maßnahme bezahlt
- Der Befundbericht (wenn die Rentenversicherung die Rehabilitation bezahlt) oder eine ärztliche Verordnung (wenn die Krankenversicherung zuständig ist)
Wer die Kosten der pulmonalen Rehabilitation übernimmt, richtet sich unter anderem nach dem Ziel der Rehabilitation:
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Meistens ist die gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich, beispielsweise wenn Sie berufstätig sind und eine Frühverrentung verhindert werden soll.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten, wenn jemand nicht berufstätig ist und eine Pflegebedürftigkeit abgewendet werden soll.
- Andere Versicherungen: Seltener tragen andere Versicherungen die Kosten, etwa die gesetzliche Unfallversicherung (GUV), wenn die Rehabilitation aufgrund eines Unfalls erforderlich geworden ist.
- Private Krankenversicherung (PKV): Wer privat krankenversichert ist, kann seiner Versicherungspolice entnehmen, ob und in welchem Umfang eine Rehabilitation bezuschusst wird.
Die Antragsunterlagen senden Sie an die Versicherung, die voraussichtlich die Kosten übernehmen wird. Wenn die angeschriebene Versicherung nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag an die verantwortliche Versicherung weiter.
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – am besten in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt, die / der die pulmonale Rehabilitation empfohlen hat. Wenn Sie den Widerspruch begründen, steigen die Chancen, dass Ihr Antrag beim zweiten Anlauf genehmigt wird.
Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt: die Anschlussheilbehandlung
Wenn sich bei einer COPD die Beschwerden plötzlich deutlich verschlimmern, kann ein Krankenhausaufenthalt erforderlich werden. Menschen, die aufgrund eines solchen Krankheitsschubs (Exazerbation) ins Krankenhaus kommen, haben unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Man spricht auch von einer Anschlussrehabilitation. Eine Anschlussheilbehandlung unterscheidet sich inhaltlich nicht von einer „normalen“ Rehabilitation. Der Unterschied besteht vielmehr darin, dass sich eine Anschlussheilbehandlung – wie der Name schon sagt – unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt und bereits während des Krankenhausaufenthaltes beantragt werden muss. Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird vom Sozialdienst des Krankenhauses oder den dort behandelnden Ärztinnen und Ärzten gestellt.
Die geeignete Reha-Klinik
Grundsätzlich hat jeder das Recht, selbst eine Rehabilitations-Einrichtung auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Rehaklinik spezialisiert ist und für Menschen mit COPD eine qualifizierte pulmonale Rehabilitation anbieten kann. Die Versicherungen haben mit zahlreichen Einrichtungen Verträge geschlossen. Diese Einrichtungen erfüllen Qualitätsstandards, die den Trägern der Rehabilitation wichtig sind. Wenn Sie eine Rehabilitationseinrichtung suchen, können Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden oder sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten lassen. Auch im Internet gibt es verschiedene Suchmaschinen, die bei der Suche helfen können.
Wenn Sie in Ihrem Antrag eine bevorzugte Einrichtung nennen, prüft die Versicherung, ob sie Ihrem Wunsch entsprechen kann.
Zusatzkosten und Ersatzleistungen
Häufig wird während der pulmonalen Rehabilitation eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag erhoben. Ob Sie etwas zuzahlen müssen, hängt von der Versicherung ab. Die Zuzahlung richtet sich auch danach, ob Sie stationär oder ambulant behandelt werden und ob Sie bereits in demselben Kalenderjahr Zuzahlungen geleistet haben, beispielsweise wegen eines Krankenhausaufenthalts.
Wenn eine Zuzahlung für Sie eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt, können Sie beantragen, dass sie verringert wird oder Sie ganz davon befreit werden. Aktuelle Informationen zu Zuzahlungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung.
Wenn Sie berufstätig sind, können Sie während der Rehabilitation nicht arbeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben während dieser Zeit zunächst Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. Wenn Ihr Anspruch bereits aufgebraucht ist, zahlt die zuständige Versicherung eine Entgelt-Ersatzleistung (früher Lohn-Ersatzleistung). Auch dazu halten die jeweiligen Versicherungen weitere Informationen bereit.
Nach der Rehabilitation geht es weiter
Eine pulmonale Rehabilitation wird in der Regel zunächst für drei Wochen genehmigt. Wenn sich zeigt, dass eine Verlängerung erforderlich ist, kann diese noch während der laufenden Rehabilitation beantragt werden.
Auch haben Sie die Möglichkeit, direkt im Anschluss an die Rehabilitation Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Urlaub gewähren, wenn Sie noch genug Urlaubstage haben. Die Rehabilitation selbst kostet keine Urlaubstage, sondern gilt als Arbeitsunfähigkeit.
Sie können mehrmals an einer pulmonalen Rehabilitation teilnehmen. Normalerweise ist dies allerdings höchstens alle vier Jahre möglich. Wenn medizinische Gründe dafür sprechen – zum Beispiel, wenn sich die COPD-Erkrankung plötzlich deutlich verschlechtert – ist eine weitere pulmonale Rehabilitation auch früher möglich.
Aber nicht immer ist erneut eine komplette Reha-Maßnahme nötig: Viele Maßnahmen – beispielsweise ein Geh-Training oder die Teilnahme an einer Lungensport-Gruppe – lassen sich auch zu Hause oder in der näheren Umgebung durchführen und gut in den Alltag integrieren.
Autor: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
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