Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen: Welchen Nutzen hat eine Transplantation von Blutstammzellen nicht verwandter Spender?

Untersuchung eines Patienten

Für Menschen mit Hodgkin-Lymphom kann eine Blutstammzelltransplantation eine Behandlungsmöglichkeit sein, wenn andere Therapien erfolglos waren. Die Chancen und Risiken einer Transplantation von Stammzellen nicht verwandter Spenderinnen und Spender sind jedoch nicht ausreichend untersucht.

Das Hodgkin-Lymphom, auch Morbus Hodgkin oder Lymphogranulomatose genannt, ist eine Krebserkrankung des Lymphsystems. Das lymphatische System besteht unter anderem aus Lymphgefäßen und Lymphknoten. Die Lymphgefäße ziehen sich – ähnlich wie die Blutbahnen – durch den gesamten Körper und transportieren die Lymphflüssigkeit (Lymphe). Lymphknoten sind kleine Gewebsknoten, die Keime und andere schädliche Stoffe aus dem Körper herausfiltern. Sie können hier mehr über das Lymphsystem lesen.

Das Hodgkin-Lymphom ist eine seltene Erkrankung: In Deutschland erkranken jährlich etwa 2000 Menschen daran, in der Mehrzahl sind Erwachsene betroffen. Männer erkranken häufiger als Frauen. Die Ursachen des Hodgkin-Lymphoms sind bis heute ungeklärt. Die Krankheit macht sich oft zuerst durch eine kontinuierliche und schmerzlose Vergrößerung der Lymphknoten bemerkbar. Am häufigsten sind anfangs die Lymphknoten im Halsbereich vergrößert, aber auch die Lymphknoten in der Achselhöhle, Leiste oder in anderen Körperregionen können betroffen sein. Zudem können auch Fieber, starker Juckreiz, Gewichtsverlust und vermehrtes nächtliches Schwitzen auftreten.

Behandlungsmöglichkeiten bei Hodgkin-Lymphom

Die Therapie des Hodgkin-Lymphoms richtet sich nach dem Stadium der Erkrankung. Personen mit der Erstdiagnose Hodgkin-Lymphom werden in der Regel zunächst mit einer Chemotherapie, oft in Kombination mit einer Strahlentherapie behandelt. Ziel der Behandlung ist dabei, das befallene Lymphgewebe zu zerstören. Die Überlebenschancen sind aufgrund der zuvor genannten Therapiekonzepte sehr gut: Bei mehr als 80 % aller Patientinnen und Patienten – auch denjenigen im fortgeschrittenen Krankheitsstadium – ist die Therapie heute erfolgreich. Bei anderen sprechen die Tumorzellen nicht ausreichend auf die Behandlung an oder der Tumor tritt nach zunächst erfolgreicher Therapie erneut auf, was medizinisch als „Rezidiv“ bezeichnet wird. Dann wird in der Regel empfohlen, eine hochdosierte Chemotherapie in Kombination mit einer Blutstammzelltransplantation anzuschließen. Eventuell erfolgt eine zusätzliche Bestrahlung.

Bei der hochdosierten Chemotherapie und der Bestrahlung wird zunächst das kranke Knochenmark der Patientinnen und Patienten zerstört – dieser Teil der Behandlung wird als „Konditionierung“ bezeichnet. Die Blutstammzelltransplantation (auch kurz Stammzelltransplantation genannt) dient dazu, lebenswichtige Blutstammzellen zu ersetzen, die durch eine Konditionierung zerstört wurden. Dadurch wird es möglich, die Chemotherapie höher zu dosieren und – so die Hoffnung – den Krebs besser zu bekämpfen. Allerdings ist die Konditionierung mit anschließender Blutstammzelltransplantation eine riskante Behandlung. Sie ist körperlich und emotional sehr belastend und kann ernsthafte, teilweise lebensbedrohliche Komplikationen verursachen. Der Körper ist beispielsweise anfälliger für Infektionen und es kann zu lebensgefährlichen Blutungen kommen.

Wenn sich jemand für eine solche Therapie entscheidet, werden wenn möglich zunächst körpereigene Blutstammzellen zur Transplantation verwendet. Dies nennt man autologe Blutstammzelltransplantation. Dabei werden einer Person Blutstammzellen entnommen und diese eigenen Stammzellen später wieder transplantiert. Der Vorteil der Transplantation körpereigener Stammzellen gegenüber Zellen von anderen Spendern besteht darin, dass sich die eigenen Zellen mit dem Körper vertragen. Es besteht aber auch bei eigenen Zellen ein geringes Risiko, dass sich die Blutstammzellen nach der Transplantation nicht im Knochenmark ansiedeln.

Ist eine autologe Stammzelltransplantation nicht möglich oder bleibt ohne Erfolg, wird auf die Blutstammzellen eines Spenders zurückgegriffen (allogene Blutstammzelltransplantation). Dafür kommen sowohl Verwandte als auch Nicht-Verwandte infrage, bei denen bestimmte Gewebemerkmale so gut wie möglich mit denen der Empfängerin oder des Empfängers übereinstimmen.

Nach einer allogenen Stammzelltransplantation kann es vorkommen, dass Zellen des Spenders Körperzellen des Empfängers angreifen und schädigen. Besonders betroffen sind dabei Zellen der Leber, Darmzellen und Hautzellen. Dieser Vorgang wird als „Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion“ bezeichnet und stellt eine möglicherweise lebensgefährliche Komplikation dar. Es kann beispielsweise zu schweren Entzündungen und Hautveränderungen kommen. Sie kann akut, also kurz nach der Transplantation, auftreten. Die Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion kann auch länger andauern oder erst nach einigen Monaten erstmalig auftreten. Dann wird sie als chronisch bezeichnet. Eine Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion kann, insbesondere wenn sie chronisch wird, die Lebensqualität erheblich einschränken und sie ist nur schwer zu behandeln.

Ausführliche Informationen zur Blutstammzelltransplantation bei Krebs haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt.

Studien zur Transplantation von Blutstammzellen eines nicht verwandten Spenders

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) haben Studien ausgewertet, in denen Erwachsenen mit Hodgkin-Lymphom Blutstammzellen eines nicht verwandten Spenders transplantiert wurden. Sie suchten vor allem nach Studien, in denen die Behandlung mit anderen Therapien verglichen wurde – der Transplantation eigener Blutstammzellen und einer Chemotherapie mit herkömmlicher Dosis ohne anschließende Stammzelltransplantation. Darüber hinaus wurde untersucht, welche Folgen eine Stammzelltransplantation mit verwandtem Spender im Vergleich zu einer Transplantation mit nicht verwandtem Spender hat. Die Forschergruppe analysierte auch, wie sich unterschiedliche Dosierungen der Chemotherapie vor der Blutstammzelltransplantation auswirken. Es wurden aber auch Studien berücksichtigt, in denen keine Therapievergleiche durchgeführt wurden.

Die Forschergruppe wollte wissen, ob die Behandlung das Leben verlängern oder ob sie verhindern kann, dass der Krebs weiter fortschreitet oder erneut auftritt. Außerdem wurde geprüft, wie risikoreich die Therapie ist und welche Auswirkungen sie auf die Lebensqualität und psychosoziale Aspekte der Betroffenen hat.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fanden 8 Studien mit insgesamt 454 Patientinnen und Patienten. Von den 454 Patientinnen und Patienten erhielten 245 das Transplantat eines nicht verwandten Spenders. Die meisten anderen Teilnehmenden erhielten Blutstammzellen eines verwandten Spenders. Die Forschergruppe fand keine Studien, in denen die Transplantation von Blutstammzellen nicht verwandter Spender mit der Transplantation eigener Stammzellen oder einer ausschließlichen Chemotherapie verglichen wurden. Daher konnte die Forschergruppe nur zwei Therapievarianten miteinander vergleichen: Die Stammzelltransplantation eines nicht verwandten mit der eines verwandten Spenders. Die meisten Patientinnen und Patienten in den Studien erhielten eine sogenannte „dosisreduzierte Konditionierung“. Mehr dazu können Sie weiter unten lesen.

Der Nutzen der Transplantation bleibt unklar

Die Studienergebnisse gaben leider keine verlässliche Antwort auf die Frage, welchen Nutzen die Transplantation von Blutstammzellen eines nicht verwandten Spenders im Vergleich zu einem verwandten Spender hat.

In den Studien wurde untersucht, wie sich die Behandlungen auf das Überleben auswirken. Die Ergebnisse waren uneinheitlich und es wurde nicht klar, ob die Behandlung mit den Blutstammzellen eines verwandten Spenders besser ist als die eines nicht verwandten Spenders. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass beide Behandlungen gleich gut sind. Diese Frage bleibt weiter offen. Wie sich die Therapien auf die Lebensqualität und auf psychosoziale Aspekte auswirken, wurde in keiner Studie untersucht.

Sowohl die Transplantation von Blutstammzellen verwandter Spender als auch die von nicht verwandten Spendern führten bei einem Teil der Patientinnen und Patienten zu einer mehr oder weniger starken Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion. Es bleibt jedoch unklar, ob eine der Behandlungen häufiger dazu führt. Zu anderen schwerwiegenden Komplikationen finden sich keine Angaben in den Studien.

Eine Transplantation nach dosisreduzierter Konditionierung ist möglicherweise von Vorteil

Das IQWiG fand einige Studien zur allogenen Blutstammzelltransplantation, die aber nicht in die Bewertung einflossen, da bei den Ergebnissen nicht zwischen verwandten und nicht verwandten Spendern unterschieden wurde. In den Studien bekamen die Patientinnen und Patienten eine dosisreduzierte Konditionierung – also eine Chemotherapie und eventuell eine Bestrahlung in geringerer Dosis als sonst üblich – und anschließend eine Blutstammzelltransplantation mit Stammzellen eines fremden Spenders. Sie wurden verglichen mit Patientinnen und Patienten, die nur chemo- und / oder strahlentherapeutisch behandelt wurden. Die dosisreduzierte Variante gehört auch zur Hochdosis-Chemotherapie. Dabei erhalten die Betroffenen eine geringere Dosis des Chemotherapeutikums als bei einer üblichen Hochdosis-Chemotherapie, aber immer noch mehr als bei einer normalen Chemotherapie. Diese Variante ist weniger belastend für die Betroffenen. Auch werden dabei im Knochenmark weniger Stammzellen zerstört. Die Studien weisen darauf hin, dass Patientinnen und Patienten, die eine allogene Blutstammzelltransplantation mit einer dosisreduzierten Konditionierung bekamen, länger überlebten, als solche, die lediglich chemo- und / oder strahlentherapeutisch behandelt wurden.     

Die Forschergruppe des IQWiG hält es daher für gerechtfertigt, bestimmten Patientinnen und Patienten eine Transplantation von Blutstammzellen nicht verwandter Spender anzubieten. Dazu zählt sie Menschen, die ein Rezidiv haben und / oder bei denen bisherige Behandlungen nicht erfolgreich waren – auch die Transplantation körpereigener Blutstammzellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Menschen hinreichend belastbar sind und vor der Entscheidung für oder gegen eine Transplantation eingehend über die unsichere Datenlage aufgeklärt werden.

Autor: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)


Hinweis

Die vorliegende Gesundheitsinformation gibt die Inhalte des wissenschaftlichen Gutachtens des IQWiG wieder und ist keine leistungsrechtliche Bewertung der Behandlungsmethode, aus der Rückschlüsse auf die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zulässig wären. Die Entscheidung über die Kostenübernahme diagnostischer und therapeutischer Verfahren ist per Gesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorbehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss bezieht die Gutachten des IQWiG in seine Beschlussfassung ein. Informationen zu den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Sie auf dessen Website unter www.g-ba.de.


Nächste geplante Aktualisierung: März 2014. Mehr darüber, wie unsere Gesundheitsinformationen aktualisiert werden, erfahren Sie hier.


  • Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2011 14:10
  • Erstellt am: 28. März 2011 15:33
  • Quellen:

    Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Allogene Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei der Indikation Hodgkin-Lymphom. Abschlussbericht N05-03F. Version 1.0. Köln: IQWiG. August 2010. [Volltext]

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