Merkblatt: Zahnversiegelung bei Kindern und Jugendlichen

Tägliches Zähneputzen ist eine wirksame Vorbeugemaßnahme gegen Karies. Dabei kommt es nicht so sehr auf die Wahl der Zahnbürste an. Wichtiger für den Schutz gegen löchrige Zähne sind Zahncremes, die kleine Mengen Fluorid zur Härtung der Zähne enthalten. Das Reinigen der Zähne mit der Bürste dient vor allem dazu, unangenehmen Zahnbelag zu entfernen.
Stärker gefährdet durch Karies sind die Kauflächen der Backenzähne, weil sich in ihren Vertiefungen, den Furchen oder Grübchen, Bakterien dauerhaft festsetzen können, insbesondere wenn diese so genannten Fissuren sehr eng sind.
Für Kinder, die bereits bleibende Backenzähne haben, bieten Zahnärzte deshalb eine "Fissurenversiegelung" zur Vorbeugung an.
Was passiert bei der Behandlung?
Die Versiegelung verläuft schmerzlos, bei gesunden Zähnen ohne Einsatz des Bohrers, und dauert nicht lange: Zur Vorbereitung reinigt der Zahnarzt die Kauflächen, raut sie mit einem Säure-Gel leicht an und trocknet sie dann gründlich. Anschließend werden die Zahnfurchen mit einem transparenten oder zahnfarbenen metallfreien Kunststoffharz aufgefüllt, das innerhalb weniger Minuten zu einer Schutzschicht aushärtet.
In welchem Alter ist die Versiegelung sinnvoll?
Die Zahnversiegelung ist in erster Linie eine Maßnahme zum Schutz der bleibenden Zähne. Die ersten bleibenden Backenzähne wachsen im Alter zwischen fünf und sieben Jahren heran, die zweiten etwa sechs Jahre später. Typischerweise hält die Versiegelung bei mehr als der Hälfte der Kinder länger als vier Jahre. Während dieser Zeit kann sie das Risiko, dass ein Backenzahn von Karies befallen wird, um etwa die Hälfte verringern. Die heute eingesetzten Versiegelungsmaterialien gelten als gesundheitlich unbedenklich, in seltenen Fällen können allergische Reaktionen auftreten.
Wer trägt die Kosten?
Wenn bei Kindern und Jugendlichen bleibende Backenzähne (Molaren) behandelt werden, übernehmen die Krankenkassen in Deutschland die Kosten. Falls ein Zahnarzt auch die Versiegelung weiterer Zähne vorschlägt, muss er darüber aufklären, wer die Kosten zu tragen hat. Bislang fehlen aber Belege, dass eine Zahnversiegelung auch andere Zähne vor Karies schützen kann.
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