Früherkennnung: Welche Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Früherkennungsuntersuchungen haben das Ziel, Krankheiten in einem frühen Stadium zu entdecken, in dem sie noch keine Beschwerden verursachen. Eine frühzeitige Behandlung ist sinnvoll, wenn sie zu besseren Ergebnissen führt als eine später einsetzende Behandlung. Jede Früherkennungsuntersuchung sollte daraufhin untersucht werden, welchen Nutzen und Schaden sie bringen kann. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Früherkennungsuntersuchungen. Über aktuelle Forschungsergebnisse zu den Vor- und Nachteilen einiger dieser Programme berichten wir hier.
Wenn Sie überlegen, eine solche Untersuchung wahrzunehmen, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen, was dafür und was dagegen spricht. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann auf Kosten seiner Krankenkasse folgende Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen:
- Der „Gesundheits-Check-up“: Durch diese Kontrolluntersuchung sollen frühzeitig Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen erkannt werden. Im Rahmen der Untersuchung werden unter anderem der Blutdruck gemessen und Blut und Urin untersucht. Der Gesundheits-Check-up kann ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
- Das Hautkrebs-Screening: Beim Hautkrebs-Screening untersucht eine Ärztin oder ein Arzt den gesamten Körper auf Hautveränderungen, um möglichst früh Hautkrebserkrankungen wie den schwarzen Hautkrebs zu entdecken. Diese Untersuchung kann ebenfalls ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
- Test auf verstecktes Blut im Stuhl: Diese Untersuchung soll helfen, Darmkrebs frühzeitig zu entdecken. Eine Stuhlprobe wird daraufhin untersucht, ob sie mit dem bloßen Auge nicht sichtbares (okkultes) Blut enthält. Alle gesetzlich Versicherten im Alter von 50 bis 54 Jahren haben einmal pro Jahr Anspruch auf diese Untersuchung.
- Die Darmspiegelung: Eine Darmspiegelung dient zur Früherkennung von Darmkrebs. Sie kann ab dem Alter von 55 Jahren zweimal in Anspruch genommen werden. Zwischen den beiden Untersuchungen müssen 10 Jahre Abstand liegen. Alternativ zur Darmspiegelung können gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre den zuvor beschriebenen Test auf verborgenes Blut im Stuhl wählen. Wenn Blut im Stuhl entdeckt wurde und eine Darmspiegelung nötig ist, wird diese von der Krankenkasse bezahlt.
Darüber hinaus gibt es weitere Früherkennungsuntersuchungen für Frauen, Männer oder Kinder:
Für Frauen:
- Das Chlamydien-Screening: Chlamydien sind sexuell übertragbare Bakterien, die das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen erhöhen und zu Unfruchtbarkeit führen können. Damit eine Chlamydien-Infektion rechtzeitig erkannt und behandelt werden kann, wird allen Frauen bis zum Ende des 25. Lebensjahrs eine jährliche Untersuchung auf Chlamydien angeboten. Dabei wird eine Urinprobe im Labor auf diese Bakterien hin untersucht.
- Die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs: Diese Untersuchung umfasst unter anderem einen Zellabstrich (Pap-Test), bei dem Zellen vom Gebärmutterhals entnommen werden. Diese werden dann in einem Labor auf auffällige Veränderungen hin überprüft, um Zellveränderungen frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung kann einmal jährlich von Frauen ab 20 Jahren in Anspruch genommen werden.
- Die Tastuntersuchung der Brust: Diese Untersuchung ist zur Früherkennung von Brustkrebs gedacht. Beide Brüste und die umliegenden Lymphknoten werden von einer Ärztin oder einem Arzt inspiziert und abgetastet. Frauen ab 30 haben einmal pro Jahr Anspruch auf eine Tastuntersuchung.
- Das Mammographie-Screening: Das Mammographie-Screening hat ebenfalls zum Ziel, Brustkrebs möglichst früh zu entdecken. Dabei werden beide Brüste geröntgt. Die Untersuchung kann von Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle zwei Jahre beansprucht werden.
Für Männer:
- Die Prostata- und Genitaluntersuchung: Bei dieser Untersuchung werden die Prostata und die äußeren Genitalien abgetastet, um Prostatakrebs und Erkrankungen der Geschlechtsorgane frühzeitig zu erkennen. Männer haben ab dem Alter von 45 Jahren einmal jährlich Anspruch auf diese Untersuchung.
Für Kinder:
- Die U-Untersuchungen: Diese Untersuchungen dienen der frühen Erkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern. Kinder haben ein Anrecht auf 10 U-Untersuchungen – die erste findet direkt nach der Geburt statt, die letzte im 6. Lebensjahr (U1 bis U9 mit U7a).
- Die J-Untersuchung: Ziel dieser Untersuchung ist unter anderem, Probleme in der Schule, Verhaltensstörungen und gesundheitsschädliches Verhalten zu erkennen. Sie kann von Jugendlichen zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr einmalig in Anspruch genommen werden.
- Die Untersuchung auf Zahn-, Kiefer-, und Mundkrankheiten: Ziel dieser Untersuchung ist es, bei Kindern Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleischs zu erkennen. Die Untersuchung kann von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden. Kinder bis 6 Jahre haben Anspruch auf 3 Untersuchungen im Jahr.
Zu allen Früherkennungsuntersuchungen gehört ein ärztliches Aufklärungsgespräch, in dem die Untersuchungen genau erklärt werden. Wer zu einer Früherkennungsuntersuchung geht, muss keine Praxisgebühr zahlen.
Neben den hier aufgezählten Früherkennungsuntersuchungen gibt es noch weitere spezielle Angebote, zum Beispiel die Zahnvorsorgeuntersuchung für Erwachsene, die zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden kann, oder die Schwangerenvorsorge. Eine vollständige Liste aller Vorsorge- und Früherkennungsangebote bietet das Bundesministerium für Gesundheit hier als PDF-Datei.
Bin ich dazu verpflichtet, an Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen?
In Deutschland gibt es keine Pflicht zu Früherkennungsuntersuchungen. Mit der letzten Gesundheitsreform wurde jedoch für bestimmte Personengruppen eine Beratungspflicht für folgende Früherkennungsuntersuchungen eingeführt:
- Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs (Frauen zwischen 50 und 69)
- Darmkrebs-Früherkennung (Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl ab 50 und Darmspiegelung ab 55)
- Sogenannter Pap-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Frauen ab 20)
Mit Beratungspflicht ist gemeint, dass man sich als Versicherter von Ärztin oder Arzt einmalig über die Früherkennungsuntersuchung aufklären lassen soll – danach kann man entscheiden, ob man sie wahrnehmen will oder nicht. Die Beratungspflicht gilt für alle gesetzlich versicherten Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, sowie alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Wer sich nicht von seiner Ärztin oder seinem Arzt über diese Früherkennungsuntersuchungen aufklären lässt, hat im Fall, dass er später eine der genannten Krebserkrankungen bekommt, höhere Kosten zu tragen. Statt 1 % müssen dann bis zu 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen für medizinische Leistungen zugezahlt werden. Grundlage für die Berechnung sind hier zum Beispiel nicht die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes, sondern nur die 10 Euro Zuzahlung pro Kalendertag.
Wer im Fall einer Krebserkrankung von einer geringeren Zuzahlung profitieren will, muss sich innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen des jeweiligen Alters einmalig beraten lassen. Die Beratung kann mit einem Eintrag in einen Präventionspass nachgewiesen werden, der dem Bonusheft beim Zahnarzt ähnelt, oder mit einer Bescheinigung. Die Beratung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen soll sich an Merkblättern des Gemeinsamen Bundesausschusses orientieren – dem obersten Beschlussgremium von Ärzte- und Zahnärzteschaft, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Die Merkblätter des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis, oder Sie können sie hier herunterladen.
Autor: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
- Erstellt am: 29. September 2009 11:36
- Letzte Aktualisierung: 30. September 2009 09:50
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